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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,953
BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,953)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1994 - I ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,953)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - I ZB 5/94 (https://dejure.org/1994,953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - Notiz von Vorfrist - Wiedereinsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von Vorfristen; Verfügung zur Eintragung von Rechtsmittelbegründungsfristen auf Tonträger

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prozeßrecht; Eintragung einer Vorfrist zur Berufungsbegründungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2831
  • MDR 1995, 317
  • VersR 1995, 72
  • BB 1994, 1815
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung …

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Schon diese Möglichkeit einer auf Verschulden beruhenden Versäumung der Frist schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschl. v. 26.9.1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574, 575).

    Im allgemeinen kann ein Prozeßbevollmächtigter darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte, wovon nach den Erklärungen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers vorliegend auszugehen ist, auch mündliche Anweisungen richtig befolgt (BGH, Beschl. v. 10.10.1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574).

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Im allgemeinen kann ein Prozeßbevollmächtigter darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte, wovon nach den Erklärungen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers vorliegend auszugehen ist, auch mündliche Anweisungen richtig befolgt (BGH, Beschl. v. 10.10.1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574).
  • BGH, 12.04.1988 - VI ZB 5/88

    Fristversäumung - Bürovorsteherin - Kanzleiversehen - Nichtferiensache

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, daß außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (…BGH, Urt. v. 19.11.1976 - IV ZR 36/76, VersR 1977, 332, 333; Beschl. v. 29.11.1984 - III ZB 29/84, VersR 1985, 148; Beschl. v. 12.4.1988 - VI ZB 5/88, VersR 1988, 941;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl. § 233 Rdn. 181;… MünchKomm/Feiber, ZPO § 233 Rdn. 90;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl. § 233 Rdn. 23 - Fristenberechnung).
  • BGH, 19.11.1976 - IV ZR 36/76

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, daß außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Urt. v. 19.11.1976 - IV ZR 36/76, VersR 1977, 332, 333; Beschl. v. 29.11.1984 - III ZB 29/84, VersR 1985, 148; Beschl. v. 12.4.1988 - VI ZB 5/88, VersR 1988, 941;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl. § 233 Rdn. 181;… MünchKomm/Feiber, ZPO § 233 Rdn. 90;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl. § 233 Rdn. 23 - Fristenberechnung).
  • BGH, 29.11.1984 - III ZB 29/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
    Deshalb muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, daß außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (…BGH, Urt. v. 19.11.1976 - IV ZR 36/76, VersR 1977, 332, 333; Beschl. v. 29.11.1984 - III ZB 29/84, VersR 1985, 148; Beschl. v. 12.4.1988 - VI ZB 5/88, VersR 1988, 941;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl. § 233 Rdn. 181;… MünchKomm/Feiber, ZPO § 233 Rdn. 90;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl. § 233 Rdn. 23 - Fristenberechnung).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …

    Das Berufungsgericht hat hiernach ohne Rechtsfehler ein Verschulden des Klägers bzw. seines Prozeßbevollmächtigten für nicht ausgeschlossen erachtet und dementsprechend den Antrag auf Wiedereinsetzung zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 - VersR 1996, 256, 257 und vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - VersR 1995, 72, 73).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der …

    Veranlaßt der Rechtsanwalt durch eine eindeutige und - soweit geboten - schriftlich niedergelegte besondere Einzelanweisung an sein zuverlässiges und regelmäßig überwachtes Büropersonal die erforderliche Eintragung, so darf er sich darauf verlassen, daß seiner Anweisung auch gefolgt wird (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, NJW 1994, 2831; v. 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682; v. 15. April 1997 - VI ZB 7/97, NJW-RR 1997, 955; v. 23. (nicht: 13.) April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Verschulden eines Prozessbevollmächtigten angenommen, der eine Verfügung zur Eintragung der Berufungsbegründungsfrist auf einen Tonträger diktiert hatte (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Juni 1994 I ZB 5/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 2831).

    Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Fristverfügung als solche von den Mitarbeitern in der Kanzlei nicht erkannt werde, dass Akte und Tonträger getrennt würden und erstere unbearbeitet weggelegt werde (vgl. BGH-Beschluss in NJW 1994, 2831).

    In berechtigter Abgrenzung zu dem Beschluss in NJW 1994, 2831 hat der BGH aber in seinem Beschluss vom 31. Juli 1997 VII ZB 36/96 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1998, 1139) ausgeführt, ein Prozessbevollmächtigter müsse nicht damit rechnen, dass eine im Zusammenhang mit einer Berufungsschrift auf demselben Tonträger diktierte Berufungsbegründungsfrist durch sein Personal unbeachtet bleibe.

    Auch dies unterscheidet den Streitfall von den Sachverhalten, die dem Beschluss in NJW 1994, 2831, und dem BAG-Urteil vom 13. April 2000 2 AZR 358/99 zugrunde lagen.

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