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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1994
BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73 (https://dejure.org/1974,1994)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1974 - I ZB 7/73 (https://dejure.org/1974,1994)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1974 - I ZB 7/73 (https://dejure.org/1974,1994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernisse der Beglaubigung bei der zuzustellenden Ablichtung einer Urteilsausfertigung - Überwachung der fristwahrenden Schriftsätze durch die Vorlage des Postausgangsbuchs und die bereits verschlossenen Briefe - Feststellung eines Organisationsverschuldens des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1142 (Ls.)
  • MDR 1974, 649
  • VersR 1974, 884
  • DB 1974, 1669
  • DB 1974, 2006
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.1971 - VII ZR 111/70

    Beglaubigung einer Urteilsabschrift durch den zustellenden Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73
    Allerdings ist die Beglaubigung der zuzustellenden Abschrift bzw, Fotokopie ein wesentliches Erfordernis des Zustellungsaktes; ohne sie ist die Zustellung unwirksam (BGHZ 55, 251, 252) [BGH 04.02.1971 - VII ZR 111/70] .

    Schließlich ist auch in einer bloßen Namenszeichnung (ohne jeden weiteren Zusatz) des zustellenden Rechtsanwalts auf der zur Zustellung benutzten Urteilsablichtung eine Beglaubigung gesehen worden (BGHZ 55, 251, 253) [BGH 04.02.1971 - VII ZR 111/70] .

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle - …

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73
    Führt der Rechtsanwalt den Fristenkalender nicht selbst, wozu er nicht verpflichtet ist, gehört dazu, daß er sein Büro, jedenfalls den mit der Führung des Fristenkalenders beauftragten Angestellten, durch allgemeine Anordnung anweist, im Kalender eingetragene Fristen erst zu löschen, wenn festgestellt worden ist, daß der Fristwahrung dienende Schriftsätze abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden sind (BGH LM ZPO § 233 Nr. 33; VersR 1971, 476; 480).
  • BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56

    Mangelhafte Urteilszustellung

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73
    Die Beglaubigung ist aber nicht an einen bestimmten Wortlaut gebunden; sie erfordert nur, daß der Beglaubigungswille unzweideutig zum Ausdruck kommt und die hierüber abgegebene Erklärung handschriftlich unterzeichnet ist (BGHZ 24, 116, 117) [BGH 15.04.1957 - II ZR 23/56] .
  • BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59

    Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Falle, in dem die zugestellte Urteilsabschrift die Überschrift "Beglaubigte Abschrift" trug, ein besonderer Beglaubigungsvermerk ebenfalls fehlte, jedoch im Zustellungsvermerk von der Zustellung einer "beglaubigten" Abschrift die Rede war, die Wirksamkeit der Zustellung bejaht (BGHZ 31, 32, 36, 37) [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] .
  • BGH, 02.11.1961 - II ZR 98/61

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73
    Als wirksam angesehen hat er auch die Zustellung einer Urteilsabschrift, die keine auf die Beglaubigung hinweisende Überschrift trug, wohl aber zwei Vermerke, nämlich einen Beglaubigungsvermerk und einen Vermerk über die Zustellung einer beglaubigten Abschrift, von denen jedoch der Beglaubigungsvermerk versehentlich nicht unterzeichnet worden war (BGHZ 36, 62, 64) [BGH 02.11.1961 - II ZR 98/61] .
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Die eingetragene Frist darf erst gestrichen werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz tatsächlich abgesandt oder wenigstens postfertig gemacht worden ist, was nachzuweisen ist (st Rspr, zB BGH VersR 1974, 884; 1976, 962; 1977, 331; 1978, 92; 1980, 554, 871, 973;… Wieczorek, aaO, Anm B IIb 5; vgl auch B IIc 3).
  • BGH, 28.02.1980 - III ZB 2/80

    Einlegung eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen ein Urteil auf Leistung einer …

    Die erforderliche Kontrolle muß die rechtzeitige Erledigung des fristwahrenden Schriftsatzes bis zu seiner Absendung umfassen (vgl. die Beschlüsse des BGH vom 24. April 1972 - VII ZB 5/72 = VersR 1972, 790; vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 16/72 = VersR 1973, 278; vom 29. März 1974 - I ZB 7/73 = VersR 1974, 884; vom 31. Mai 1976 - VII ZB 8/76 = VersR 1976, 962; vom 9. November 1976 - VI ZB 12/76 = VersR 1977, 331).
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZB 11/74

    Urteilsausfertigung - Bescheinigung - Beglaubigungserklärung - Zustellender …

    Eine solche, den Anforderungen des § 170 ZPO noch genügende Beglaubigungserklärung hat der Bundesgerichtshof deshalb in einem Fall angenommen, in dem auf dem letzten Blatt der Urteilsabschrift auf der Vorderseite ein offengebliebener Beglaubigungsvermerk stand und sich auf der Rückseite die vom zustellenden Anwalt unterschriebene Bescheinigung befand, "beglaubigte Abschrift vorstehenden Schriftstücks ... zugestellt zu haben" (BGHZ 36, 62; vgl. auch die Fälle BGHZ 31, 32, 36 sowie BGH Beschluß vom 29. März 1974 - I ZB 7/73 - (zur Veröffentlichung bestimmt), in denen der Beglaubigungsvermerk überhaupt fehlte).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZB 12/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist …

    In jedem Falle jedoch gehört es zu den Organisationsaufgaben eines Anwaltes, wirksame Kontrollmaßnahmen zu schaffen, die gewährleisten können, daß die Fristsachen auch tatsächlich abgesandt oder doch wenigstens postfertig gemacht werden (vgl. dazu im einzelnen BGH Beschl. v. 29. März 1974 - I ZB 7/73 - VersR 1974, 884, ferner Beschluß vom 31. Mai 1976 - VII ZB 8/76 - VersR 1976, 962).
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