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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1971 - I ZB 8/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1275
BGH, 26.11.1971 - I ZB 8/71 (https://dejure.org/1971,1275)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1971 - I ZB 8/71 (https://dejure.org/1971,1275)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1971 - I ZB 8/71 (https://dejure.org/1971,1275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Euro-Bestandteil in einem Warenzeichen - Irreführender Inhalt eines Warenzeichens - Anspruch auf Eintragung einer Warenzeichenanmeldung - Irreführung durch den mitbestimmenden Zeichenbestandteil eines Warenzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 255
  • MDR 1972, 210
  • GRUR 1972, 357
  • DB 1972, 282
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BGH, 26.11.1971 - I ZB 8/71
    Das entspricht sowohl der Rechtsprechung zum Firmenrecht (BGHZ 53, 339, 342, 343 [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68] - Euro-Spirituosen) als auch der ständigen zeichenrechtlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, die sich auf dem Textilsektor (siehe BPatGerE 5, 192, 195, 196 - Euroyal; 9, 104, 105, 106 - Eurovlieselon) und auf dem Gebiet der Spirituosen (siehe BPatGerE 11, 125, 128, 137 - Eurobrandy) hierzu auf umfangreiche Erhebungen bei den Fachverbänden, Händlern und auch bei Letztverbrauchern stützt (vgl. ferner BPatGerE 2, 217 - Euromilk; 8, 55 - Europhyt; 10, 68 - Eurotherm; Witt. 70, 92 - Euro-Henkel und Euro-Sil; WRP 70, 222 - Eurowea).

    Das wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen; sie wendet sich jedoch ohne Erfolg dagegen, daß das Bundespatentgericht - in Anlehnung an die "Euro-Spirituosen"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 53, 339, 343) [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68] - die Auffassung vertreten hat, daß beachtliche Teile des Verkehrs den "euro"-Zeichenbestandteil in dem Anmeldezeichen als Hinweis auf die Art und Größe des Unternehmens der Rechtsbeschwerdeführerin, den Umfang ihrer Geschäftsbeziehungen oder auf ein den Erfordernissen des europäischen Marktes entsprechendes Warenangebot auffaßten, und zwar dergestalt, daß dem Unternehmen oder dem vertriebenen Warensortiment ein Hang von europäischer Bedeutung beigemessen werde.

    Der maßgebende Vorstellungsinhalt, den die beteiligten Verkehrskreise im Einzelfall einer bestimmten Kennzeichnung mit einem "Euro"-Bestandteil beilegen, ergibt sich im gesamten Kennzeichnungsrecht erst aus dem Zusammenhang und Inhalt der Gesamtkennzeichnung, aus dem Warenbereich und aus den gesamten Begleitumständen (BGHZ 53, 339, 342, 343 [BGH 29.10.1969 - I ZR 63/68] - Euro-Spirituosen).

  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1971 - I ZB 8/71
    Das ist aber hier nach den Feststellungen des Rundespatentgerichts bei dem Wortbestandteil "euromarin" der Fall, so daß es nicht darauf ankommt, ob das Bundespatentgericht - im Hinblick auf seine weiteren Ausführungen über die Bedeutung des Wortes "euromarin" und die Bilddarstellung des Seepferdchens - ohne weiteres von dem Grundsatz ausgehen konnte, daß sich der Verkehr bei einem Wort-Bildzeichen zur Bezeichnung der Waren mehr des Wortes als des Bildes bediene (vgl. BGH GRUR 56, 183, 184 - Drei Punkte).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 225/94

    Euromint - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Diese Vorstellung knüpft an die Erfahrung an, daß die Tätigkeit auf einem größeren Markt als dem inländischen auch eine entsprechend größere Kapitalausstattung sowie einen darauf eingerichteten Vertriebsapparat voraussetzt und einen entsprechend höheren Umsatz zur Folge hat (vgl. zum Firmenrecht BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen;… BGH, Urt. v. 2.12.1977 - I ZR 143/75, GRUR 1978, 251, 252 = WRP 1978, 209 - Euro-Sport; zum Zeichenrecht BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 35W = WRP 1972, 134 - euromarin; Beschl. v. 30.9.1993 - I ZB 16/91, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT) .
  • BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91

    "Euro"-Bestandteil in Dienstleistungsmarke - EUROCONSULT

    Das entspricht der Rechtsprechung zum Firmenrecht (BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen) und zum Warenzeichenrecht (BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 357 - euromarin).
  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 85/73

    Alleinstellungsbehauptung einer Bank durch Führung eines geographischen Zusatzes …

    Wenn es dabei auch stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (BGH GRUR 1972, 357, 358 - euromarin), so ist dort insbesondere für Firmen von Banken als Satz der Lebenserfahrung anerkannt worden, daß darin enthaltene geographische Bezeichnungen den Eindruck erwecken können, diese Bank sei im genannten Gebiet führend, habe eine überragende Bedeutung, sei besonders leistungsfähig oder dergleichen (…BGH aaO, Hamburger Volksbank; GRUR 1973, 486 - Bayerische Bank).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils - …

    Daß es die in der Rechtsprechung zur Verwendung von geographischen Zusätzen in Firmen- oder Geschäftsbezeichnungen entwickelten Grundsätze außer Acht gelassen habe, ist nicht ersichtlich (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 314 f - Kiesbaggerei; GRUR 1968, 702 ff - Hamburger Volksbank; BGHZ 53, 339 ff - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1972, 357 f - Euromarin).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZB 17/91

    Anmeldung eines Wortzeichens/Bildzeichens beim Bundespatentamt - Irreführung …

    Das entspricht der Rechtsprechung zum Firmenrecht (BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen) und zum Warenzeichenrecht (BGH, Beschl, v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 357 - euromarin).
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