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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2256
BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72 (https://dejure.org/1972,2256)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1972 - I ZR 1/72 (https://dejure.org/1972,2256)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1972 - I ZR 1/72 (https://dejure.org/1972,2256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung im Rahmen des Schutzes der vollständigen Firmenbezeichnung - Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen einem Firmenschlagwort und einer Firmenbezeichnung - Konfrontation der ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1973, 539
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72
    Für die Beurteilung der Frage, ob die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen einen übereinstimmenden Gesamteindruck aufweisen (vgl. BGH GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg), ist danach das Berufungsgericht von zu engen Maßstäben ausgegangen.

    Wird ein Kennzeichen, das - wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Phantasiezeichen wirkt und eine normale Kennzeichnungskraft besitzt, identisch übernommen, so kann die Verwechslungsgefahr nicht dadurch ausgeschaltet werden, daß die Beklagte das übernommene Firmenschlagwort nur in Verbindung mit sich auf den Unternehmensgegenstand beziehenden Angaben beschreibender Natur benutzt; Vermutungen des Verkehrs über betriebliche Zusammenhänge werden dadurch nicht ausgeschlossen, sondern eher noch gefördert (vgl. BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1960, 296, 297 - Reiherstieg).

  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72
    Wird ein Kennzeichen, das - wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - als Phantasiezeichen wirkt und eine normale Kennzeichnungskraft besitzt, identisch übernommen, so kann die Verwechslungsgefahr nicht dadurch ausgeschaltet werden, daß die Beklagte das übernommene Firmenschlagwort nur in Verbindung mit sich auf den Unternehmensgegenstand beziehenden Angaben beschreibender Natur benutzt; Vermutungen des Verkehrs über betriebliche Zusammenhänge werden dadurch nicht ausgeschlossen, sondern eher noch gefördert (vgl. BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1960, 296, 297 - Reiherstieg).
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72
    Verwechslungsgefahr liegt um so näher, je näher sich die beiden Unternehmen ihrer Geschäftstätigkeit nach stehen (BGHZ 15, 107, 110 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72
    Ausdehnung der Arbeitsbereiche zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 1957, 561, 563 - Rei-Chemie).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …

    Ob "Radio Stuttgart" als Bezeichnung im letzteren Sinne als von Haus aus namensmäßig unterscheidungskräftig angesehen werden könnte, erscheint im Hinblick auf den insoweit glatt beschreibenden Charakter sowohl der Bestandteile der Bezeichnung als auch ihrer Verbindung zweifelhaft, bedarf aber keiner abschließenden Beurteilung, weil für die Frage des Titelschutzes ausschließlich die Verwendung der Bezeichnung "Radio Stuttgart" für eine bestimmte Sendefolge zur Erörterung steht, die - wegen der Verfremdung des als Sendungstitel ungebräuchlichen Begriffs (vgl. dazu etwa BGHZ 24, 238, 241 - tabu I; BGH, Urt. v. 20.12.1972 - I ZR 1/72, GRUR 1973, 539, 540 - product-contact;… Urt. v. 14.12.1979 - I ZR 44/78, GRUR 1980, 247, 248 - Capital-Service;… Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 450 = WRP 1989, 717 - Maritim) - nicht mehr als beschreibend, sondern als hinreichend originell angesehen werden kann, um die Eignung zur Kennzeichnung von Haus aus zu begründen.
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Im Kennzeichnungsrecht ist allgemein anerkannt, daß der Schutz aus § 16 UWG zwar keine Warengleichartigkeit, wohl aber eine gewisse Waren- und Branchennähe erfordert, da andernfalls der Verkehr nicht mehr annimmt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb oder es bestünden zumindest geschäftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Unternehmen (vgl. BGH GRUR 1973, 539, 540 - product-contact; 1974, 162, 163 - etirex).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" - …

    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr hängt auch wesentlich von der Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung ab (BGH GRUR 1973, 539, 540 - product-contact).
  • BGH, 14.05.1976 - I ZR 29/73

    Verletzung der Firmen- und Warenzeichenrechte eines Glasgewebeunternehmens - …

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die in der vollen Firmenbezeichnung der Klägerin enthaltene und durch Voranstellung herausgestellte Bezeichnung "Interglas" nicht nur am Schutz der vollen Firmenbezeichnung teilnimmt, sondern auch eigenen Schutz nach § 16 Abs. 1 UWG genießt, wenn sie eigene Unterscheidungskraft besitzt und - im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen - geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin durchzusetzen (vgl. BGHZ 11, 214, 216 - KfA; BGH GRUR 1973, 539, 540 - product-contact).
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