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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5225
BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75 (https://dejure.org/1977,5225)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1977 - I ZR 100/75 (https://dejure.org/1977,5225)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1977 - I ZR 100/75 (https://dejure.org/1977,5225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wettbwerbswidrigkeit der Herausgabe und Verbreitung von unentgeltlich an alle Haushalte verteilten Anzeigenblättern - Anzeigenblätter als Werbemittel für eine Tageszeitung - Grobe Verfälschung des Leistungswettbewerbs durch übersteigerte Werbung mit einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1977, 293
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75
    Das Berufungsgericht hat das Anzeigenblatt der Beklagten - wie sich auch aus seiner Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt - als ein Blatt angesehen, bei dem der redaktionelle Teil nach Art und Umfang zwar hinter Tageszeitungen zurückbleibt, aber - im Unterschied zu reinen Offertenblättern - immerhin noch so bemessen ist, daß er einen Teil der Empfänger zum Lesen anregt und dadurch das Blatt als Werbeträger interessant macht (vgl. BGHZ 51, 236, 239 - Stuttgarter Wochenblatt I).

    Wie der erkennende Senat (BGHZ 51, 236, 243 - Stuttgarter Wochenblatt I) ausgeführt hat, erscheint zwar die unentgeltliche Verteilung eines Anzeigenblatts im allgemeinen wenig wettbewerbsgerecht, weil die - um die Inserenten im Wettbewerb stehenden - Tageszeitungen sich insoweit im wesentlichen nur durch eine Verbesserung ihrer Leistung um eine Auflagenerhöhung und damit um eine Steigerung ihrer Anziehungskraft als Insertionsorgan bemühen können, während ein Anzeigenblatt aufgrund seiner kostenlosen Verteilung von vornherein alle Haushalte erreicht und dabei durch redaktionelle Beiträge die Gefahr geringer Beachtung abmildert.

    Die in jedem Wettbewerb liegende Beeinträchtigung der Mitbewerber (vgl. BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I) wird erst dann von Bedeutung, wenn dadurch erkennbar wird, daß die unentgeltliche Verteilung des Anzeigenblatts zu einer gemeinschaftsschädlichen Störung der Wirtschaftsordnung führt (oben Ziff. III).

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75
    Die gegebenenfalls auftretende Notwendigkeit für eine solche Prüfung im Vollstreckungsverfahren beruht darauf, daß sich der Verletzer nicht durch jede Änderung der Verletzungsform dem Verbot entziehen kann (vgl. BGHZ 5, 189, 193 - Fischermännchen).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Auszug aus BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75
    Die unentgeltliche Verteilung solcher Blätter an alle Haushalte in einem bestimmten regionalen Bereich hat der Bundesgerichtshof - trotz des darin liegenden Verschenkens einer geldwerten journalistischen Leistung - u.a. im Hinblick auf ein immerhin nicht ohne weiteres von der Hand zu weisendes Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise und auch des Publikums dann nicht für wettbewerbswidrig erachtet, wenn das fragliche Blatt durch (nur einmal wöchentliche) Erscheinungsweise und durch seine Aufmachung, insbesondere durch seine Ausgestaltung in seinem (gegenüber den Tageszeitungen erheblich zurückbleibenden) redaktionellen Teil vom Verkehr nicht als Ersatz für eine Tageszeitung gewertet oder jedenfalls nicht als Informationsquelle nach Art der Tagespresse eingeschätzt wird (…vgl. BGH aaO; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 19.12.1980 - I ZR 187/78

    Zulässigkeit einer Verknüpfung zwischen Anzeigenblatt und Tageszeitung zur …

    Die gegen diese Entscheidungen gerichtete Revision ist vom erkennenden Senat durch Urteile vom 11. März 1977 (GRUR 1977, 668 ff - WAZ Anzeiger - und I ZR 100/75 -) zurückgewiesen worden.
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