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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1971 - I ZR 102/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1516
BGH, 19.03.1971 - I ZR 102/69 (https://dejure.org/1971,1516)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1971 - I ZR 102/69 (https://dejure.org/1971,1516)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1971 - I ZR 102/69 (https://dejure.org/1971,1516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 28
  • GRUR 1972, 122
  • DB 1971, 2306
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper;… einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Die naturgetreue, wenn auch nicht photographisch genaue oder maßstabgerechte Wiedergabe der im Warenverzeichnis genannten Ware - hier: dämpfende Füllkörper und Verpackungsmaterial -, ist nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383, 384 - BMW- Niere; BPatGE 33, 129, 130; auch BPatGE 33, 113;… Baumbach/Hefermehl aaO. § 25 WZG Rdn. 19).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Die naturgetreue, wenn auch nicht fotografisch genaue oder maßstabsgerechte Wiedergabe der im Warenverzeichnis genannten Ware, um die es sich bei dem angemeldeten Zeichen nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts handelt, ist auf dem hier in Betracht zu ziehenden Warengebiet nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (vgl. für andere Warengebiete BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Der Kennzeichenschutz war nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in diesen Fällen zu versagen, weil derartige Merkmale nicht geeignet sind, die betreffende Ware von gleichen Erzeugnissen anderer Hersteller zu unterscheiden, und weil die Anerkennung eines Warenzeichenschutzes an solchen das Wesen der Ware bestimmenden Merkmalen einem Alleinherstellungsrecht an der Ware gleichkäme und sich damit als Sperre gegen den Vertrieb gleicher oder gleichartiger Waren durch andere auswirkte, was mit dem begrenzten Zweck eines Warenkennzeichnungsmittels unvereinbar wäre (zum Warenzeichen vgl. RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster;… BGH, Urt. v. 8.5.1959 - I ZR 16/58, GRUR 1959, 423, 424 - Fußballstiefel;… Urt. v. 21.1.1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer; zum Ausstattungsschutz gemäß § 25 WZG vgl. BGHZ 5, 1, 6 f. - Hummel; 11, 129, 132 - Zählkassette; 35, 341, 345 - Buntstreifensatin; BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen).
  • BPatG, 04.08.2025 - 30 W (pat) 801/23
    Ebenso kann die hiermit wohl intendierte Fragestellung, ob die Farbgebung des Streitdesigns ihrerseits (ausschließlich) technisch-funktional und schon aufgrund dessen auszublenden bzw. zumindest unterzugewichten sein könnte, dahinstehen (…vgl. zur Diskussion der Technizität von Farben zB LG Frankfurt a. M. BeckRS 2018, 20 847 Rn. 21 - rote Bratpfanne; siehe auch etwa [zum Patentrecht] BPatG, 12 W (pat) 4/17 v 20.2.2018 - Sprungrettungsgerät; [zum Markenrecht] RG 1941, 238 - Leukoplast; Heydt, GRUR 1972, 122, 124, Anm zu BGH GRUR 1972, 122 - Schablonen;… BPatGE 42, 51 = BeckRS 1999, 15325, Rn. 17-20 - Farbmarke Violett; BPatG 30 W (pat) 517/20 v. 23.6.2022, Rn. 34 ff. - gestreifte Kabel in orange und grau; Yousefi, "Farben als "andere charakteristische Merkmale" im Sinne von § 3 Abs. 2 MarkenG", Dissertation, Tübingen 2023, S. 16 ff).
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

    Dann kann aber aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden, wenn das Berufungsgericht aufgrund seiner weiteren Feststellungen, daß es sich bei diesen Merkmalen um zum Wesen der Merkmalklötze gehörige all gemeine Eigenschaften handle, ihre Ausstattungsschutzfähigkeit - auch in Kombination - verneint hat (vgl. BGH GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96

    Markenfähigkeit eines sich in einer bloßen Abbildung der Ware erschöpfenden …

    Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper;… einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46).
  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 25/70
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. März 1971 (I ZR 102/69 - Schablonen), das einen mehr technisch gelagerten Sachverhalt betrifft, erneut klargestellt hat (…so schon Buntstreifensatin aaO 346), entscheidet sich bei Waren, die wie hier Trainingsanzüge, einem praktischen Gebrauchszweck dienen sollen, die Frage, ob das den Geschmack ansprechende äußere Erscheinungsbild der Ware, hier das 3-Streifenmuster, den Begriff der Ausstattung erfüllt, danach, ob der Verkehr dem ästhetischen Eindruck, den die Ware vermittelt, ein so erhebliches Gewicht beimißt, daß er in ihm eine die Ware als solche charakterisierende Eigenschaft und nicht ein der Ware nur beigegebenes 'Warenkennzeichnungsmittel erblickt, bei dessen Wegfall noch eine v/esensgleiche Ware verbleibt.
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