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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1960 - I ZR 11/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6977
BGH, 01.12.1960 - I ZR 11/59 (https://dejure.org/1960,6977)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1960 - I ZR 11/59 (https://dejure.org/1960,6977)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1960 - I ZR 11/59 (https://dejure.org/1960,6977)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.06.1964 - Ia ZR 184/63

    Rechtsmittel

    Denn nach feststehender Rechtsprechung kann ein Eingriff in ein Kombinationspatent durch "verschlechterte Ausführung" begriffsnotwendig nur dann vorliegen, wenn sämtliche Einzelmerkmale des Erfindungsgegenstandes - sei es auch teilweise in qualitativer Abschwächung - benutzt worden sind (vgl. BGH I ZR 11/59 vom 1.12.1960 - Blitzleuchte; BGH GRUR 1962, 575 - Standtank; Ia ZR 201/63 vom 30.1.1964 (S. 15) - Gardinentragklammer).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 147/60

    Rechtsmittel

    Für eine Kombinationserfindung nach Art des Klageschutzrechts bedeutet das folgendes: Eine verschlechterte (oder auch verbesserte) Benutzungsform kann begriffsnotwendig nur dann in einen Erfindungsgedanken eingreifen, wenn sämtliche Merkmale des Erfindungsgegenstandes - wenn auch in besserer oder schlechterer Weise - benutzt werden (so BGH vom 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte unter Hinweis auf Winkler, GRUR 1956, 487, 488;… Reimer, PatG 2. Aufl. § 6 Anm. 58).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 28/70

    Anmeldung eines Patents hinsichtlich einer Anlage zum Abstellen eines zweiten …

    Nur in der Beschreibung erwähnte oder in der Zeichnung dargestellte Erfindungen, die von der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung verschieden sind, können nicht als Grundlage für einen allgemeinen Erfindungsgedanken herangezogen werden (…vgl. Benkard a.a.O., § 1 Rdn. 39 und § 6 Rdn. 122; Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl. § 6 Anm. 58 m.w.N. und BGH Urteil vom 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte).
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 62/65

    Lüftungsvorrichtung als schutzwürdiger Erfindungsgedanke - Nichtbeachtung eines …

    Das Berufungsgericht hat demgemäß unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH Urt. vom 4. Juli 1958 - I ZR 22/57 - zusammenklappbares Kochgerät - und 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte;… vgl. hierzu weiter BGH Urt. vom 29. Mai 1962 - I ZR 147/60 - in GRUR 1962, 575 f - Standtank) im einzelnen geprüft, ob die Ünterkombination a) und b) die Voraussetzungen für den Schutz eines allgemeinen Erfindungsgedankens erfülle.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63

    Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte …

    Da somit die Beklagte bei ihrer Ausführungsform nicht von sämtlichen Kombinationsmcrkmalen Gebrauch macht, liegt eine gegenständliche Benutzung des Klagepatents nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 243/63

    Vorrichtungen zur Durchführung der Ziegeltransporte in der keramischen Industrie …

    Da somit die Beklagte bei ihrer Ausführungsform nicht von sämtlichen Kombinationsmerkmalen Gebrauch macht, liegt eine gegenständliche Benutzung des Klagepatents nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte).
  • BGH, 22.06.1967 - Ia ZR 1/65

    "Nicht kapillar wirkendende Rinne" als kennzeichendes Merkmals eines Patentrechts …

    Da mithin davon ausgegangen werden muß, daß die Beklagte bei ihren Konstruktionen das erfindungswesentliche Kombinationsmerkmal, nämlich das von kapillaren Kräften unbeeinflußte Arbeiten der Rinne, nicht verwendet, hat das Berufungsgericht in seiner Schlußfolgerung auch zu Recht eine "gegenständliche", d.h, eine in den durch den Gegenstand der Erfindung umrissenen Schutzumfang eingreifende Verletzung des Klagepatents verneint (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte -).
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