Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1970 - I ZR 110/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers des Spediteurs gegen den Frachtführer - Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung - Anmeldung durch einen Nichtberechtigten - Verantwortung des Güterfernverkehrsunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.10.1968 - 12 U 156/67
- BGH, 20.02.1970 - I ZR 110/68
Papierfundstellen
- NJW 1970, 995
- MDR 1970, 485
- VersR 1970, 416
- DB 1970, 680
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.10.1991 - I ZR 208/89
Verjährung von Ersatzansprüchen aus CMR-Beförderung durch Reklamation des …
Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, daß nach Art. 32 Abs. 2 CMR, ebenso wie es für den hiermit übereinstimmenden § 40 Abs. 3 KVO in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, nur die Reklamation eines Berechtigten die Wirkung der Verjährungshemmung herbeiführen kann (BGH, Urt. v. 20.2.1970 - I ZR 110/68, VersR 1970, 416 - NJW 1970, 995 = WM 1970, 693;… Urt. v. 1.10.1975 - I ZR 12/75, VersR 1976, 168, 169;… Urt. v. 6.2.1981 - I ZR 172/78, VersR 1981, 571, 572 = NJW 1981, 2750 [BGH 06.02.1981 - I ZR 172/78]). - BGH, 06.02.1981 - I ZR 172/78
Anspruch auf Schadensersatz aus einer Versicherung gegen Transportschäden - …
Der Auftraggeber eines Spediteurs kann Schadensersatzansprüche gegen den Frachtführer nur dann schon vor einer Abtretung mit der die Hemmung der Verjährung nach § 40 Abs. 3 KVO auslösenden Wirkung anmelden, wenn er seine Ansprüche vom Spediteur, nicht aber auch wenn er sie vom Empfänger des Frachtgutes ableitet (Ergänzung zur Senatsentscheidung vom 20. Februar 1970, LM Nr. 28 zur KVO = NJW 1970, 995).Die in der Senatsentscheidung vom 20. Februar 1970 - I ZR 110/68 - für das Verhältnis Auftraggeber - Spediteur und Frachtführer entwickelten Grundsätze seien auf die Rechtsbeziehungen des Transportversicherers zum Empfänger nicht anwendbar.
- OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 18 U 181/82 Der Auftraggeber des Absenders, der ohne selbst Spediteur zu sein wie ein Spediteur für den Versender den Frachtvertrag mit dem Frachtführer, der diese Umstände kennt, abschließt, kann als wirtschaftlich Berechtigter seine Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer auch dann schon nach Art. 32 Abs. 2 CMR (§ 40 Abs. 3 KVO) mit der die Hemmung der Verjährung auslösenden Wirkung anmelden, wenn der Absender seine Ansprüche gegen den Frachtführer noch nicht an ihn abgetreten hat (i. A. an BGH VersR 1970, 416).
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