Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,139
BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71 (https://dejure.org/1973,139)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1973 - I ZR 119/71 (https://dejure.org/1973,139)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - I ZR 119/71 (https://dejure.org/1973,139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs, der dem Architekten gegen denjenigen zusteht, der ohne seine Erlaubnis nach seinem Entwurf ein Werk der Baukunst fertig stellt - Einordnung der Errichtung eines Wählamtes als künstlerische Arbeit - Vorliegen von Änderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 88
  • NJW 1973, 1696
  • MDR 1973, 915
  • GRUR 1973, 663
  • DB 1973, 1745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
    Denn bei einem Bauwerk sind auch einzelne Teile, welche die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen, geschützt (BGHZ 24, 55, 63 - Ledigenheim).

    Dagegen ist, jedenfalls wenn der Entwurf Urheberschutz genießt, der Bauherr nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Architekten nach dem Entwurf zu bauen (BGHZ 24, 55, 70 - Ledigenheim; Ulmer in "Der Architekt" 1969, 77 ff;… Fabricius v. Nordenflycht/Bindhardt, GOA, 7. Aufl. Anm. zu § 20 S. 144;… Roth/Gaber, Kommentar zum Vertragsrecht und zur Gebührenordnung f. Architekten, 10. Aufl. S. 173; Neuenfeld, Hdb. d. Architektenrechts zu II Gi Nr. 1).

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
    Dabei wird nicht verkannt, daß die angemessene Lizenzgebühr der Schadensberechnung nur insoweit zugrunde gelegt werden kann, als sie bei der im Rechtsverkehr üblichen Rechtseinräumung in das Recht und nicht lediglich für die Überlassung sonstiger Positionen gewährt zu werden pflegt (BGHZ 44, 372, 376 - Messmer-Tee II).
  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 38/69

    Hausanstrich

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
    Denn die von den Beklagten mit dem Eigentum am Grundstück erworbenen Bauteile waren noch nicht so weit fortgeschritten, daß die auf den Entwürfen des Klägers beruhende künstlerische Gestaltung in die äußere Erscheinungswelt getreten und erkennbar verwirklicht worden wäre (vgl. BGHZ 55, 77, 80).
  • RG, 28.05.1913 - I 435/12

    Urheberrecht; Künstlerische Bauwerke

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
    Das gilt auch für Fassadengestaltungen (RGZ 82, 333 f, 336; RG GRUR 1943, 187 f = Ufita Bd. 16 S. 35).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZR 36/64

    Eisrevue III

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
    Indessen handelt es sich, wenn bei der Schadensberechnung auch diese vom Urheberrecht nicht umfaßte Tätigkeit des Architekten und die ihm überlicherweise hierfür gezahlte Vergütung berücksichtigt werden, nicht um einen "zusätzlich" unterstellten Vertragstatbestand, der zu dem Tatbestand der unterstellten Einräumung des Rechts, gegen Zahlung der auf den urheberrechtlich geschützten Entwurf entfallenden Vergütung nach dem Entwurf bauen zu dürfen, hinzutritt (vgl. zu der entsprechenden Frage bei unerlaubter Schallplattenaufnahme: RG GRUR 1934, 627, 630 zu 2 b - Boheme; bei der Materialleihgebühr: BGH GRUR 1966, 570, 573, zu B 1 - Eisrevue III).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 142/06

    Kranhäuser

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass auch Teile eines Werkes - wie etwa die Gestaltung der Fassade eines Bauwerkes - Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG darstellen (RGZ 82, 333, 336; BGHZ 61, 88, 94 - Wählamt;… BGH, Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 534 - Vorentwurf II;… Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 6/87, GRUR 1989, 416 - Bauaußenkante; BGHZ 151, 15, 21 - Stadtbahnfahrzeug;… Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 66 f. und 151).
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Rn. 30 Bei der Ermittlung dieses Wertes können jedoch bei Verletzung eines Architektenurheberrechts die Honorarsätze der HOAI nicht unmittelbar übernommen werden, da diese für die Einräumung eines Nutzungsrechts am Urheberrecht des Architekten keine Honoraranteile enthalten (BGHZ 61, 88 "Wählamt", juris-Rdnr. 32;… OLG Nürnberg a. a. O., juris-Rdnr. 4 m. w. N.).
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können auch Werkteile Urheberrechtsschutz genießen, sofern sie als solche den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen, wie dies zum Beispiel bei der Fassadengestaltung eines Bauwerks der Fall sein kann (BGHZ 61, 88, 94 [BGH 18.05.1973 - I ZR 119/71] - Wählamt; RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung).

    Der Kläger ist berechtigt, seinen Schaden auf der Grundlage der angemessenen Lizenzgebühr zu berechnen (BGHZ 61, 88, 91 [BGH 18.05.1973 - I ZR 119/71] - Wählamt).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht