Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit wegen Ausnutzung eines formalen Zeichenrechts unter dem Gesichtspunkt des Behinderungswettbewerbs - Unbedenklichkeit des Zeichenerwerbs auch bei Kenntnis der bloßen Vorbenutzung - Rechtsmissbräuchlichkeit des Zeichenerwerbs und der Berufung auf das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR Int. 1980, 173
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke
Auszug aus BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75
So hat es der Bundesgerichtshof in den Fällen Modess (GRUR 1967, 298) und Siroset (GRUR 1967, 304) als wettbewerbswidrig erachtet, daß durch eine inländische Zeichenanmeldung der Benutzer eines wertvollen ausländischen Zeichens, der demnächst auf dem inländischen Markt tätig werden wollte, durch eine zeichenrechtliche Sperre am Eindringen in den inländischen Markt behindert (Modess) oder der Ausländer, der im Inland durch Lizenzeinräumung ein patentrechtlich geschütztes Verfahren unter einer Bezeichnung einführen wollte, die in der Fachwelt bereits bekannt geworden war, durch die störende Wirkung der Zeichenanmeldung zu einer bestimmten, den Interessen des Anmelders dienenden Auswertung des Verfahrens veranlaßt werden sollte (Siroset). - BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
Auszug aus BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75
So hat es der Bundesgerichtshof in den Fällen Modess (GRUR 1967, 298) und Siroset (GRUR 1967, 304) als wettbewerbswidrig erachtet, daß durch eine inländische Zeichenanmeldung der Benutzer eines wertvollen ausländischen Zeichens, der demnächst auf dem inländischen Markt tätig werden wollte, durch eine zeichenrechtliche Sperre am Eindringen in den inländischen Markt behindert (Modess) oder der Ausländer, der im Inland durch Lizenzeinräumung ein patentrechtlich geschütztes Verfahren unter einer Bezeichnung einführen wollte, die in der Fachwelt bereits bekannt geworden war, durch die störende Wirkung der Zeichenanmeldung zu einer bestimmten, den Interessen des Anmelders dienenden Auswertung des Verfahrens veranlaßt werden sollte (Siroset). - BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67
Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung …
Auszug aus BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75
Das Verwerfliche hat der Bundesgerichtshof in diesen Fällen darin gesehen, daß die Anmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes benutzten (vgl. auch BGH GRUR 1969, 607, 609 - Recrin).
- BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75
Torch
Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1977 - I ZR 129/75 - mit einem im wesentlichen gleichen Streitkomplex befaßt.Die Feststellung dieses zielbewußten Vorgehens stützt das Berufungsgericht insbesondere auf den von der Klägerin mit der Firma K. und der Firma Ro. geführten Schriftwechsel, der auch in dem vorausgegangenen Rechtsstreit I ZR 129/75 eine entscheidende Rolle spielte.
Wenn die Revision meint, Jenem Verhalten komme entscheidungserhebliche Bedeutung schon deshalb nicht zu, weil die Klägerin sich darüber im klaren gewesen sei, daß sie diese angeblichen Ziele nicht habe erreichen können, ist dem entgegenzuhalten, daß sie eben dies im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie in dem Vorprozeß I ZR 129/75 - versucht.
- BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und …
Der Bundesgerichtshof hat zwar die Geltendmachung von Kennzeichnungsrechten mißbilligt, wenn dadurch lediglich ein ausländisches Unternehmen in seiner beabsichtigten Geschäftstätigkeit im Inland behindert oder jedenfalls zugunsten des inländischen Zeicheninhabers zu Zugeständnissen durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts veranlaßt werden sollte (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1967, 304, 306, 307 - Siroset) oder wenn der Import bestimmter Auslandswaren durch die Inlandsanmeldung einer Vielzahl von Kennzeichnungen, unter denen diese Waren bislang ohne formellen Kennzeichnungsschutz durch andere Unternehmen importiert und vertrieben worden waren, monopolisiert werden sollte (vgl. BGH vom 04.02.1977 - I ZR 129/75).
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