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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1116
BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57 (https://dejure.org/1961,1116)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1961 - I ZR 130/57 (https://dejure.org/1961,1116)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1961 - I ZR 130/57 (https://dejure.org/1961,1116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 29
  • GRUR 1962, 83
  • GRUR 1962, 832
  • DB 1961, 1612
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1960 - I ZR 102/58
    Auszug aus BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57
    Dieser Grundsatz ist nicht nur auf Fälle beschränkt, in denen die lehre erst durch die Kenntnis des besonderen Verwendungszwecks einen technisch verwertbaren Sinn erhält (so bereits BGH in GRUR 1960, 542, 544 - Flugzeugbetankung), sondern erheischt auch dann Anwendung, wenn die Lehre erst unter Berücksichtigung der besonderen Zweckbestimmung Erfindungsrang erhält.

    So ist es in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (GRUR 1942, 156, 158) und des erkennenden Senats (BGH in GRUR 1960, 542, 544 - Flugzeugbetankung - mit Anmerkung von Heine) anerkannt worden, daß der Zweck, zu dem die Lösungsmittel eines Patents dienen sollen, nur unter der Voraussetzung als ein der Offenbarung nicht bedürftiger bloßer Vorteil angesehen werden kann, wenn das Patent auch ohne Kenntnis dieses Zwecks eine geschlossene und in sich verständliche Lehre zum technischen Handeln darstellt.

  • BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57
    Soll das Erfinderische einer neuen technischen Lehre im Auffinden einer neuen Funktion bestehen, die ein bekanntes Arbeitsmittel (Einlegesohle) dann auszuüben vermag, wenn es aus einem an sich ebenfalls bekannten Werkstoff (Polyäthylen) hergestellt wird, so kann eine patentfähige Funktionserfindung (vgl. BGH in GRUR 1956, 77, 78) nur anerkannt werden, wenn die neuartige Funktion als solche in der Patentschrift offenbart ist.
  • BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57
    Ähnlich wie in zwei jüngeren Entscheidungen des Senats (vgl. BGH in GRUR 1960, 27, 29 - Verbindungsklemme; BGH vom 16. Juni 1961 - I ZR 162/57 - Rohrdichtung) muß daher seiner bloßen Anweisung, bekannte Werkstoffe gegen einen neueren Kunststoff auszutauschen, die Patentwürdigkeit abgesprochen werden.
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 59/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57
    Ähnlich wie in zwei jüngeren Entscheidungen des Senats (vgl. BGH in GRUR 1960, 27, 29 - Verbindungsklemme; BGH vom 16. Juni 1961 - I ZR 162/57 - Rohrdichtung) muß daher seiner bloßen Anweisung, bekannte Werkstoffe gegen einen neueren Kunststoff auszutauschen, die Patentwürdigkeit abgesprochen werden.
  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …

    Da die mit dieser Lehre verbundenen Vorteile auch ursprünglich offenbart wurden und diese damit den Stand der Technik auch erkennbar für den Fachmann bereichert haben, können sie auch zur Begründung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden (zur Notwendigkeit aktuell BGH Urteil vom 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung;… vgl auch Benkard/Asendorf / Schmidt PatG 11. Aufl. § 4 Rdn. 105;… einschränkend Schulte/Moufang, PatG 10. Aufl., § 4 Rdn. 156, weitergehend § 34 Rdn. 427).

    Dem Senat erscheint allerdings eine derartige einschränkende Unterscheidung bedenklich (…vgl. auch Schulte/Moufang, PatG 10. Aufl., § 34 Rdn. 427, anders § 4 Rdn. 156), da insoweit die zitierte Rechtsprechung zutreffend nur eine Abgrenzung hinsichtlich derjenigen Vorteile vorgenommen hat, die einerseits den "technischen Fortschritt" betrafen und andererseits den Inhalt der technischen Lehre und die "Erfindungshöhe" begründeten (vgl. insbesondere BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle).

  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Die Frage, was zur vollständigen Offenbarung bei einem chemischen Analogieverfahren gehört, ist nun in den letzten Jahren Gegenstand eines lebhaften Meinungsstreits im Schrifttum gewesen, der teils durch die hier zur Erörterung stehenden Anmeldungen (die Stammanmeldung ... und die Ausscheidungsanmeldung ...), teils durch die Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZR 130/57 vom 22. September 1961 "Einlegesohle" (GRUR 1962, 83) angeregt worden ist.

    Aus den Entscheidungen des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZR 102/58 vom 29. April 1960 "Flugzeugbetankung I" (GRUR 1960, 542) und I ZR 130/57 vom 22. September 1961 "Einlegesohle" (GRUR 1962, 83) kann ein solcher Grundsatz schon deshalb nicht hergeleitet werden, weil es in jenen beiden Fällen weder um chemische Analogieverfahren noch um den Umfang der Offenbarung bei der Anmeldung ging, sondern um einen Vorrichtungs- bzw. einen Verwendungsanspruch, für die ein patentbegründender Vorteil erst im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht worden war.

  • BPatG, 04.06.2007 - 3 Ni 21/04
    Dies stünde auch im Widerspruch zu dem anerkannten Grundsatz, dass im Patenterteilungsverfahren Vorteile des Anmeldungsgegenstandes nachträglich geltend gemacht und damit nachgebracht werden können, soweit sie die Erfindung nicht verändern (vgl. BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; BPatG Mitt. 1965, 36 - nachträgliche Vorteilsangabe).
  • BPatG, 22.05.2006 - 21 W (pat) 42/04
    2.2 Auch kann unter Berücksichtung des Wortlauts der Patentansprüche und der gebotenen Auslegung der Funktionsangabe "Elektronisches Allergie- und Neurodermitis-Behandlungs-Gerät" nicht angenommen werden, der Anmelder habe losgelöst von der funktionellen Zurichtung der Vorrichtung nur eine neue Verwendung einer an sich bekannten Vorrichtung, mithin ein Verwendungspatent beanspruchen wollen, wobei der Verwendungszweck ebenso offenbart sein muss, wenn er patentbegründend ist (vgl. "Funktionserfindung" BGH GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung I; BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 1 Rdn. 153,) oder die im Patent gegebenen Lehre beschränkt (…vgl. Schulte, PatG, 7. Aufl., § 1 Rdn. 233; BGH GRUR 1987, 794 - Antivirusmittel; BPatGE 30, 45).
  • BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" - …

    Rn. 141 Eine andere Bewertung der erfindungsgemäßen Lösung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn man weitergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abstellt, ob die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen dann nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (…siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung;… vgl. auch Benkard/Asendorf/Schmidt, PatG 11. Aufl. § 4 Rn. 105).
  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68

    Nichtigkeitserkärung eines Patents hinsichtlich eines Gabelstaplers wegen fehlen …

    Danach können im Nichtigkeitsverfahren auch nicht erkannte und nicht offenbarte Vorteile einer Lehre für die Beurteilung des in einer Erfindung liegenden Fortschrittes herangezogen werden; dies gilt jedoch nur für solche Vorteile, die sich auf die Brauchbarkeit und Verwendbarkeit einer Erfindung beziehen, aber nicht den Inhalt der Lehre darstellen, sondern zur Begründung des technischen Fortschrittes einer auch ohne Erkenntnis dieser Vorteile in sich abgeschlossenen und verständlichen Lehre zum technischen Handeln dienen sollen oder können; gibt erst die Ausnutzung des behaupteten Vorteils einer Befolgung der im Patent gegebenen Lehre ihren eigentlichen Sinn, so bedarf ein solcher Vorteil, wenn er patentbegründend sein soll, der Offenbarung in der Patentschrift (vgl. u.a. BGH GRUR 1960, 542, 544 - Flugzeugbetankung I; BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle;… Reimer a.a.O. Anm. 15 zu § 1 PatG und Anm. 14 zu § 26 PatG;… Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl. Rdn. 64 zu § 1 PatG und Rdn. 15 zu § 26 PatG;… Krausse/Kathlun/Lindenmaier, Patentgesetz 5. Aufl. Anm. 38 zu § 1 PatG und Anm. 45 zu § 26 PatG).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 87/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Verfügungsgebrauchsmusters im Falle eines …

    Insbesondere müssen Funktionsangaben, wenn sie patentbegründend sein sollen, offenbart sein, das heißt, wenn erst durch die Nennung der Funktionsangaben die Erfindung für den Fachmann ihren eigentlichen Sinn erhält, also das Wesen der Erfindung ausmachen (BGH GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; GRUR 1962, 83 - Einlegesohle;… Schulte/Moufang, PatG 8. Aufl.: § 34 Rn 399, 401).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 88/11

    Verletzung des Gebrauchsmusters für einen Adapter für eine Tintenpatrone und ein …

    Insbesondere müssen Funktionsangaben, wenn sie patentbegründend sein sollen, offenbart sein, das heißt, wenn erst durch die Nennung der Funktionsangaben die Erfindung für den Fachmann ihren eigentlichen Sinn erhält, also das Wesen der Erfindung ausmachen (BGH GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; GRUR 1962, 83 - Einlegesohle;… Schulte/Moufang, PatG 8. Aufl.: § 34 Rn 399, 401).
  • BPatG, 18.10.2012 - 21 W (pat) 24/10
    Die Besonderheit einer spezifischen Auswahl einzelner Korrekturmethoden ist in der Patentanmeldung nicht offenbart, da die Verfahren gemäß den Angaben in der Beschreibung beliebig miteinander kombiniert werden können (siehe auch BGH I ZR 130/57, 22. September 1961 - Einlegesohle).
  • BPatG, 04.07.2006 - 17 W (pat) 56/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt worden, "dass der Zweck, zu dem die Lösungsmittel eines Patents dienen sollen, nur unter der Voraussetzung als ein der Offenbarung nicht bedürftiger bloßer Vorteil angesehen werden kann, wenn das Patent auch ohne Kenntnis dieses Zwecks eine geschlossene und in sich verständliche Lehre zum technischen Handeln darstellt" (BGH GRUR 1962, 83 "Einlegesohle").
  • BPatG, 02.12.2004 - 23 W (pat) 1/03
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1968 - X ZR 87/64

    Rechtsmittel

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