Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Preisnachlaß - Werbeleistungen des Käufers - Angemessenes Leistungsverhältnis - Bestimmbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RabattG § 1 Abs. 1
"Werbeteam-Rabatt"; Unzulässigkeit eines Rabatts wegen Gegenleistungen des Käufers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 484
- MDR 1989, 519
- GRUR 1989, 218
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
Eintritt in Kundenbestellung
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86
Eine solche Verrechnung setzt voraus, daß sich der Wert der zu verrechnenden Forderung und der des Preisnachlasses - jedenfalls annähernd - entsprechen, wobei - was das Berufungsgericht auch selbst ohne Rechtsfehler angenommen hat - die Höhe der zu verrechnenden Forderung nicht willkürlich festgelegt werden darf, sondern dem wirklichen Wert der Gegenleistung gerecht werden muß (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 562 = WRP 1960, 235 - Eintritt in Kundenbestellung). - BGH, 30.06.1983 - I ZR 164/80
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Verstoß gegen das Rabattverbot aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86
Auch dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der einen Rabattverstoß in solchen Fällen nur dann als ausgeschlossen angesehen hat, wenn eine in der Form des Rabatts gewährte Preisherabsetzung sich nach den jeweiligen Umständen als Ergebnis einer Verrechnung mit einer Forderung des Käufers für eine von ihm erbrachte Gegenleistung darstellt (BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 164/80, GRUR 1983, 682, 683 = WRP 1983, 672 - Fach-Tonband-Kassetten;… vgl. auch BGH aaO - Spitzensportler-Nachlaß). - BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78
Sonderpreis bei Ausgabe von "Goldenen Karten" betreffend Erwerb und Entwicklung …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86
Es bedarf daher keines näheren Eingehens auf die Frage, ob die zur Beurteilung stehende Vertragsgestaltung der Beklagten nicht auch nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässig ist, und zwar deshalb, weil durch die formularmäßig in größerer Zahl übereinstimmend geschlossenen Verträge ein besonderer Verbraucherkreis i.S. dieser Vorschrift geschaffen worden sein könnte, dessen Angehörigen ein Nachlaß wegen ihrer Zugehörigkeit zu diesem Kreis gewährt wird, ohne daß es darauf anzukommen braucht, daß der Zugang zu dem Kreis von einer - begrenzten - Gegenleistung abhängig ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 291 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II). - BGH, 04.11.1977 - I ZR 24/76
Sondernachlässe für deutsche Spitzensportler und leitende Funktionäre beim …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86
Das Berufungsgericht ist allerdings ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß die von der Beklagten gewährten Preisnachlässe von 15% des jeweiligen Normalpreises gegenüber bestimmten Personen nur dann als rabattrechtlich unbedenklich angesehen werden können, wenn sie mit Rücksicht auf eine Gegenleistung erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 24/76, GRUR 1978, 375, 376 = WRP 1978, 442 - Spitzensportler-Nachlaß).
- BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93
Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß
Jedoch wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein rabattrechtswidriger Preisnachlaß durch Gegenleistungen nur dann ausgeschlossen, wenn sich der Wert der zu verrechnenden Forderung und der des Preisnachlasses - jedenfalls annähernd - entsprechen, wobei die Höhe des zu verrechnenden Leistungswerts nicht willkürlich festgesetzt werden darf und es möglich sein muß, sie in ein festes bzw. wenigstens bestimmbares Verhältnis zum Wert des Preisnachlasses zu setzen (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 131/86, GRUR 1989, 218, 219 = WRP 1989, 484 - Werbeteam-Rabatt). - BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91
Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache
Doch bedarf es für die Annahme eines zweiten Normalpreises besonderer sachlich rechtfertigender Umstände (…BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 f. - BSW I; Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 131/86, GRUR 1989, 218, 219 = WRP 1989, 484, 485 - Werbeteam-Rabatt; BGHZ 117, 230, 232 f. - Rent-o-mat). - OLG Stuttgart, 23.07.1992 - 2 W 43/92
Rechtsnatur der umsatzabhängigen Ermäßigung des Preises für eine Kreditkarte
Vorausgesetzt wird lediglich, dass sich der Wert der zu verrechnenden Forderung und der des Preisnachlasses jedenfalls annähernd entsprechen und die Höhe der zu verrechnenden Forderung nicht willkürlich festgelegt wird, sondern dem wirklichen Wert der Gegenleistung gerecht wird (BGH GRUR 1989, 218, 219 - Werbeteam-Rabatt).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".