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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3329
BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78 (https://dejure.org/1980,3329)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1980 - I ZR 133/78 (https://dejure.org/1980,3329)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - I ZR 133/78 (https://dejure.org/1980,3329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der haftungsausschliessenden Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) zwischen Spediteuren - Bestimmung der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich der Bewachung von auf Lastkraftwagen verladenen hochwertigen Gütern zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 377
  • VersR 1981, 30
  • DB 1981, 687
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, der Organisationsmangel sei als durch grobe Fahrlässigkeit veranlaßt anzusehen, ist im Revisionsrechtszug nur begrenzt nachprüfbar (vgl. BGHZ 10, 14, 16, 17) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72

    Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem …

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78
    Diese unangemessene Benachteiligung wird entgegen der Auffassung der Revision nicht dadurch ausgeräumt, daß der Vertragspartner seinerseits seinen Geschäften ebenfalls die ADSp zugrundelegt; denn auch er dürfte, hätte er das Geschäft nicht unter Anwendung durchschnittlicher organisatorischer Maßnahmen abgewickelt, seinerseits dem anderen Teil nicht die Haftungsausschlüsse der ADSp entgegenhalten (vgl. für das Verhältnis eines deutschen zu einem italienischen Spediteur Senatsurteil vom 13.7.73 - I ZR 72/72 NJW 73, 2154).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer …

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78
    Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsverstoß nicht nur ein fahrlässiges Verhalten angenommen, sondern es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für schlechthin unvereinbar angesehen, Kartons mit optischem Gerät ohne ständige Bewachung in frei zugänglich abgestellten Kraftfahrzeugen zu belassen, und in diesem Unterlassen von geeigneten Maßnahmen einen Organisationsmangel gesehen, der durch grobe Fahrlässigkeit veranlaßt ist (vgl. Senatsurteil vom 10.05.1974 - I ZR 61/73 - LM Nr. 9 zu WAbk = MDR 1974, 823 = BB 1974, 860 zur Sicherung auf dem Frankfurter Flughafen abgestellter Kisten mit Uhren).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der …

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend von dem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß auch im kaufmännischen Verkehr formularmäßige Haftungsausschlüsse regelmäßig unwirksam sind, sofern sie auch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmers selbst oder seiner leitenden Angestellten umfassen (vgl. BGHZ 89, 363, 366; 95, 170, 182 f.; 103, 316, 321 ff.; BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 133/78, DB 1981, 687;… Urt. v. 20.6.1984 - VIII ZR 137/83, NJW 1985, 914, 915 f.;… Hensen in Ulmer/Hensen/Brandner, AGB-Gesetz, 7. Aufl., § 11 Nr. 7 Rdn. 29 ff.;… Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 2. Aufl., § 11 Nr. 7 Rdn. 44 ff.).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 176/80

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen nur teilweiser Auslieferung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Haftungsbeschränkungen in ADSp und AGNB bei grobem Verschulden des Unternehmers oder seiner leitenden Angestellten unwirksam (BGHZ 20, 164; 38, 183; BGH v. 4.7.80 - I ZR 133/78, MDR 1981, 377).
  • OLG Hamm, 14.10.1996 - 20 U 59/96

    Begriff der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich der Sicherung der Ladung bei …

    Unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte trifft die Klägerin objektiv und subjektiv der Vorwurf grober Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles (vgl. auch BGH VersR 1981, 30; 1984, 551).
  • OLG Frankfurt, 13.07.1984 - 5 U 241/83

    Schadensersatz wegen eines diebstahlsbedingten Verlusts von Frachtgut; Allgemeine …

    Insofern ist die Lage anders als in der Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 102, 38), wo es sich um einen offenen Pferdewagen handelte, oder der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1981, 30), wo das Fahrzeug eine ganze Nacht abgestellt war und die Ladefläche durch Öffnen der Bordwand erreichbar war.
  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 18 U 294/86

    Unbewachter Parklplatz; Sicherungsmaßnahme; Sicherheitsvorkehrung; Diebstahl; …

    Außerdem drohte ein hoher Schaden, weil der Wagen teilweise mit wertvollen Gütern, u. a. Registrierkassen im Werte von fast 100 000, DM, beladen war (vgl. BGH VersR 1981, 30).
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