Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 556
- GRUR 1981, 362
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch ist nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn der flüchtige Durchschnittsverbraucher den Eindruck gewinnen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft; die Bezeichnung weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1968, 365 - praliné).So hat der Bundesgerichtshof wiederholt darauf verwiesen, daß die Verwendung beschreibender Angaben, für deren Allgemeingebrauch ein Freihaltebedürfnis besteht, den Eindruck einer betrieblichen Herkunftsbezeichnung im allgemeinen weniger leicht aufkommen läßt; bei solchen Angaben besteht daher im allgemeinen besonderer Anlaß zu der Prüfung, ob tatsächlich eine warenzeichenmäßige Benutzung vorliegt (BGH GRUR 1968, 365 - praliné).
- BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Hiervon, wie auch von dem weiteren Grundsatz, daß der Begriff der warenzeichenmäßigen Benutzung weit zu ziehen ist und eine unmittelbare Anbringung der Bezeichnung auf der Etikettierung der Waren für einen zeichenmäßigen Gebrauch spricht, ist das Berufungsgericht mit Recht ausgegangen (vgl. BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer). - BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Ein zeichenmäßiger Gebrauch scheidet jedoch gleichwohl aus, wenn - wie das Berufungsgericht zutreffend betont - unzweideutig festzustellen ist, daß bei dem Durchschnittsleser die Auffassung, es handle sich um einen betrieblichen Herkunftshinweis für die Ware, nach Lage der Verhältnisse des Einzelfalls nicht aufkommen kann (vgl. BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca).
- BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76
Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Eine wettbewerbsrechtlich relevante Täuschung läßt sich, ohne Vorliegen weiterer die Wettbewerbswidrigkeit begründender Umstände, auch nicht daraus herleiten, daß sie Beklagte das Mineralwasser aus der F.-Quelle unter zwei verschiedenen Marken in Verkehr bringt (vgl. BGH GRUR 1979, 707, 708 - Haller). - BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67
Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Dabei kommt es wesentlich auf die Art der Ware, die angekündigte Beschaffenheit und die Auffassung des Verkehrs an, insbesondere wenn entsprechend den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Warengebiet die Hervorhebung bestimmter Eigenheiten der Ware, etwa einer bestimmten Sorte, Qualität oder Geschmacksrichtung erwartet wird (…BGH a.a.O. S. 366; BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; 1969, 348, 351 - Anker Export). - BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 71/62
Anforderungen an das Vorliegen eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsverletzung …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Eine solche - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - seit Jahrzehnten allgemein vorgenommene Angabe der jeweiligen Mineralwasserquelle bleibt nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluß auf die Verbrauchererwartungen (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1964, 269, 272 - Grobdessin); der Verkehr wird einer solchen Angabe der Mineralwasserquelle - jedenfalls dann, wenn die Etikettierung zusätzlich eine hiervon abweichende, eindeutig betriebliche Herkunftskennzeichnung aufweist - einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Mineralwassers (vgl. BGH GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich Karl Sprudel) und gleichzeitig einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers als Mineralwasser entnehmen (vgl. § 11 Nr. 6 der TafelwasserVO, BGH GRÜR 1978, 55, 56 - Quellwasser; BGH v. 8.3.1974 - I ZR 26/73 - Brunneneinheitsflasche). - BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Dabei kommt es wesentlich auf die Art der Ware, die angekündigte Beschaffenheit und die Auffassung des Verkehrs an, insbesondere wenn entsprechend den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Warengebiet die Hervorhebung bestimmter Eigenheiten der Ware, etwa einer bestimmten Sorte, Qualität oder Geschmacksrichtung erwartet wird (…BGH a.a.O. S. 366; BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; 1969, 348, 351 - Anker Export). - BGH, 28.06.1957 - I ZR 230/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Eine solche - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - seit Jahrzehnten allgemein vorgenommene Angabe der jeweiligen Mineralwasserquelle bleibt nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluß auf die Verbrauchererwartungen (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1964, 269, 272 - Grobdessin); der Verkehr wird einer solchen Angabe der Mineralwasserquelle - jedenfalls dann, wenn die Etikettierung zusätzlich eine hiervon abweichende, eindeutig betriebliche Herkunftskennzeichnung aufweist - einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Mineralwassers (vgl. BGH GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich Karl Sprudel) und gleichzeitig einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers als Mineralwasser entnehmen (vgl. § 11 Nr. 6 der TafelwasserVO, BGH GRÜR 1978, 55, 56 - Quellwasser; BGH v. 8.3.1974 - I ZR 26/73 - Brunneneinheitsflasche). - BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75
Untersagung der Verwendung einer Bezeichnung "schlagwortartig, …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Eine solche - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - seit Jahrzehnten allgemein vorgenommene Angabe der jeweiligen Mineralwasserquelle bleibt nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluß auf die Verbrauchererwartungen (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1964, 269, 272 - Grobdessin); der Verkehr wird einer solchen Angabe der Mineralwasserquelle - jedenfalls dann, wenn die Etikettierung zusätzlich eine hiervon abweichende, eindeutig betriebliche Herkunftskennzeichnung aufweist - einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Mineralwassers (vgl. BGH GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich Karl Sprudel) und gleichzeitig einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers als Mineralwasser entnehmen (vgl. § 11 Nr. 6 der TafelwasserVO, BGH GRÜR 1978, 55, 56 - Quellwasser; BGH v. 8.3.1974 - I ZR 26/73 - Brunneneinheitsflasche). - BGH, 08.03.1974 - I ZR 26/73
Irreführende Werung durch Kennzeichnung von Einheitsflaschen mit "D.B." - …
Auszug aus BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Eine solche - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - seit Jahrzehnten allgemein vorgenommene Angabe der jeweiligen Mineralwasserquelle bleibt nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluß auf die Verbrauchererwartungen (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1964, 269, 272 - Grobdessin); der Verkehr wird einer solchen Angabe der Mineralwasserquelle - jedenfalls dann, wenn die Etikettierung zusätzlich eine hiervon abweichende, eindeutig betriebliche Herkunftskennzeichnung aufweist - einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Mineralwassers (vgl. BGH GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich Karl Sprudel) und gleichzeitig einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers als Mineralwasser entnehmen (vgl. § 11 Nr. 6 der TafelwasserVO, BGH GRÜR 1978, 55, 56 - Quellwasser; BGH v. 8.3.1974 - I ZR 26/73 - Brunneneinheitsflasche).
- BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85
Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters
Dies wird zwar nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Antrags und der ihm folgenden Urteilsformel, wohl aber in Verbindung mit dieser aus dem Sachvortrag des Klägers und den Gründen des Berufungsurteils deutlich, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags bzw. Tenorwortlauts heranzuziehen sind (vgl. zur Antragsauslegung z.B. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle;… Urt. v. 28.6.1984 - I ZR 93/82, GRUR 1985, 56, 57 = WRP 1984, 684 - Bestellter Kfz.-Sachverständiger, insoweit nicht in BGHZ 92, 30;… ferner zur Auslegung der Urteilsformel zuletzt BGH, Urt. v. 9.10.1986 - I ZR 138/84, GRUR 1987, 172, 174, insoweit nicht in BGHZ 98, 330 [BGH 09.10.1986 - I ZR 138/84]). - BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91
"Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser; …
Im Hinblick auf die Bezeichnungsgewohnheiten, die von den gesetzlichen Bezeichnungsvorschriften nicht unmaßgeblich geprägt sind, muß nämlich davon ausgegangen werden, daß der in Rede stehende Quellname entsprechend der Branchenübung vom Verkehr als Hinweis auf die Örtlichkeit der Quelle, aus der das Mineralwasser stammt, und damit auch als Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers gewertet wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle).Die von der Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 365 - Aus der Kurfürst-Quelle) hierzu angestellten Erwägungen betreffen, was die Revision bei ihrer Argumentation unberücksichtigt läßt, die Frage der kennzeichenmäßigen Benutzung einer Bezeichnung, die im vorliegenden Zusammenhang der Erörterung der Schutzfähigkeit von einzelnen Bestandteilen zusammengesetzter Warenzeichen jedoch unerheblich ist.
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88
Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten …
Ein zeichenmäßiger Gebrauch liegt vor, wenn eine Bezeichnung zur Kennzeichnung der Ware in der Weise gebraucht wird, daß der Verkehr in der Bezeichnung einen Hinweise auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202, 206 - Kabelkennstreifen; BGHZ 19, 23, 29 - Magirus; BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 3981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle).
- BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88
"Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer …
Es obliegt der tatrichterlichen Beurteilung, ob der flüchtige Verkehr gleichwohl bei der Art der Verwendung der beanstandeten Bezeichnung annimmt oder annehmen kann, auch "Flacon" werde - wie die in Anlagen K 3 und 5 aufgeführten Markennamen - zur Unterscheidung so gekennzeichneter Waren von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft eingesetzt (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle). - BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91
Hervorgehobene Waren
Das ist indessen unschädlich, weil der Klageantrag nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern zur Bestimmung seines Umfangs und seiner Reichweite im Kontext mit dem ihn stützenden Vorbringen des Klägers gewürdigt und ausgelegt werden muß (vgl. BGH, Urt. v. 16.1. 1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürst-Quelle;… Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90I ZR 171/90 aaO. - Unbestimmter Unterlassungsantrag II). - BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
"CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs
Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (…vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné;… BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express;… BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
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