Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1983 - I ZR 142/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rüge des fehlenden Tatbestandes eines Berufungsurteils - Rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht - Erkennbarkeit der tatsächlichen Feststellungen, von denen das Berufungsgericht ausgegangen ist
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 14.07.1983 - I ZR 142/82
Über den Revisionsantrag war daher sachlich zu entscheiden, und zwar durch Versäumnisurteil (§§ 331, 557 ZPO), denn die Klägerin war trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten (BGHZ 37, 79, 81 ff; BGH GRUR 1981, 428 = WRP 1981, 317 - Unternehmensbetreuung). - BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 14.07.1983 - I ZR 142/82
Hieran hat die Neufassung des § 543 ZPO durch die Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl I 3281, 3290) nichts geändert (vgl. BGHZ 73, 248, 251). - BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1983 - I ZR 142/82
Nach ständiger Rechtsprechung stellt das Fehlen eines Tatbestandes in einem revisiblen Urteil einen Mangel dar, der zur Aufhebung führen muß; denn eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht setzt voraus, daß erkennbar ist, von welchen tatsächlichen Feststellungen das Berufungsgericht ausgegangen ist (vgl. RGZ 71, 131, 132; BGHZ 40, 84, 87; BArbG NJW 1971, 214). - BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater
Auszug aus BGH, 14.07.1983 - I ZR 142/82
Über den Revisionsantrag war daher sachlich zu entscheiden, und zwar durch Versäumnisurteil (§§ 331, 557 ZPO), denn die Klägerin war trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten (BGHZ 37, 79, 81 ff; BGH GRUR 1981, 428 = WRP 1981, 317 - Unternehmensbetreuung).
- BGH, 18.04.1985 - I ZR 20/84 Das Gesetz enthält - ähnlich wie für den Fall des Fehlens des Tatbestands (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.2.1983 - VIII ZR 102/82, ZIP 1983, 493; Urt. v. 14.7.1983 - I ZR 142/82) - keinen Hinweis darauf, daß eine Niederschrift der Aussage etwa auch dann entbehrlich sein solle, wenn das Berufungsgericht ursprünglich den Streitwert niedriger festgesetzt hat.
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