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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,254
BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52 (https://dejure.org/1953,254)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1953 - I ZR 147/52 (https://dejure.org/1953,254)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1953 - I ZR 147/52 (https://dejure.org/1953,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 123
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
    Wie der Senat aber schon in seinem Urteil vom 22. Februar 1952 - BGHZ 5, 189 [193] - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - RGZ 147, 27 [31] - aus gerührt hat, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung eines Unterlassungsurteils nicht nur auf die darin bezeichnete konkrete Verletzungsform, sondern sie umfasst auch solche Abweichungen, die den Kern der Verletzungsform unberührt lassen.
  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines …

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
    Wie der Senat aber schon in seinem Urteil vom 22. Februar 1952 - BGHZ 5, 189 [193] - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts - RGZ 147, 27 [31] - aus gerührt hat, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung eines Unterlassungsurteils nicht nur auf die darin bezeichnete konkrete Verletzungsform, sondern sie umfasst auch solche Abweichungen, die den Kern der Verletzungsform unberührt lassen.
  • RG, 01.07.1943 - II 15/43

    1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, …

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
    Für diese Frage kommt es darauf an, ob die einander gegenüberzustellenden Waren ihrem Ursprung, ihrer Herkunft, der regelmässigen Fabrikations- oder Verkaufsstätte oder ihrer Verwendungsweise nach einander so nahe stehen, dass bei dem Durchschnittskäufer die Meinung entstehen kann, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb (RGZ 171, 147 [151]; RG GRUR 1943, 343 [344]).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Der Verbotstenor ist jedoch nicht nur auf die konkret formulierte Verletzungsform beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. RGZ 147, 27, 31; BGHZ 5, 189, 193 f. - Zwilling; BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 126 - NSU-Fox/Auto-Fox; BGHZ 126, 287, 296 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Eine bloße Herstellerangabe tritt im allgemeinen weitgehend in den Hintergrund, weil der Verkehr die Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung richtet (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 124 - NSU-Fox;… Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla;… Urt. v. 20.10.1972 - I ZR 147/71, GRUR 1973, 314, 315 - Gentry; Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349 f. - "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy").
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …

    b) Bei der Beurteilung des Ähnlichkeitsgrades kommt es, da die Beklagte das Zeichen der Klägerin identisch in ihre Bezeichnung "UNO 70 SL" übernommen hat, entscheidend darauf an, ob das Klagezeichen in der Gesamtbezeichnung eine eigenständige Kennzeichnungsfähigkeit behalten hat und darin nicht derart untergegangen ist, daß es durch die Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an die zu schützende Kennzeichnung wachzurufen (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 125 - NSU-Fox/Auto-Fox;… st. Rspr., vgl. neuerdings wieder BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425.427 - Herzsymbol).
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