Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1954 - I ZR 149/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Auskunftspflicht - Vorbereitung wettbewerblicher Verteidigung gegen die Patentberühmung - Anspruch auf Preisgabe von nicht bekanntgemachten oder bekanntgemachten Anmeldungen und Erteilungen, auf die sich der Berühmer nicht stützen will
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 13, 210
- NJW 1954, 1238
- GRUR 1954, 391
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61
Kindernähmaschinen
Nach alledem muß an der ständigen bisherigen Rechtsprechung festgehalten werden, in der das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerade wegen der Besonderheiten der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung entwickelt worden ist (RGZ 58, 24, 29;… vgl. die Nachweisungen bei RGRK, 11. Aufl., Anm. 27 zu § 823 BGB;… von Caemmerer a.a.O. S. 84), und die der erkennende Senat übernommen hat (BGHZ 2, 387, 393 [BGH 15.06.1951 - I ZR 59/50] - Mülltonnen; BGHZ 13, 210, 216 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52] = GRUR 1954, 391, 393 - Prallmühle I). - LG Düsseldorf, 08.03.2004 - 4a O 104/01 Dieser Auskunftsanspruch ist ein vorbereitender Anspruch für folgende wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche; er dient dazu, die Grundlage für eine Klage aus UWG zu schaffen (vgl. BGH, GRUR 1954, 391, 392 - Prahlmühle;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 146 Rdnr. 5;… Benkard/Ullmann, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 146 Rdnr. 1).
Die unvollständige bzw. verspätete Auskunftserteilung belastet den Schutzrechtsinhaber allerdings grundsätzlich mit einem Kostenrisiko (vgl. BGH, GRUR 1954, 391, 392 - Prahlmühle;… Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 146 Rdnr. 17;… Benkard/Ullmann, a.a.O., § 146 Rdnr. 6 u. 7).
- LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
Gesetzlicher Auskunftsanspruch bezüglich des konkreten Patents bei Versehen der …
Dieser Auskunftsanspruch ist ein vorbereitender Anspruch für folgende wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche; er dient dazu, die Grundlage für eine Klage aus UWG zu schaffen (vgl. BGH, GRUR 1954, 391, 392 - Prahlmühle;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 146 Rdnr. 5;… Benkard/Ullmann, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 146 Rdnr. 1).Die unvollständige bzw. verspätete Auskunftserteilung belastet den Schutzrechtsinhaber allerdings grundsätzlich mit einem Kostenrisiko (vgl. BGH, GRUR 1954, 391, 92 - Prahlmühle;… Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 146 Rdnr. 17;… Benkard/Ullmann, a.a.O., § 146 Rdnr. 6 u. 7).
- LG Düsseldorf, 09.12.2003 - 4a O 143/03
Flaschenaufdruck "Patentierter Wirkstoffkomplex"
Rn. 63 Weil der Auskunftsanspruch nach § 146 PatG als Vorbereitung für spätere wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche verstanden wird (BGHZ 13, 210, 212 -Prallmühle I), richtet sich seine Verjährung nach § 21 Abs. 1 UWG. - LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 70/06
Multimeter
Der Auskunftsanspruch aus § 146 PatG wegen Patentberühmung ist als vorbereitender Anspruch für folgende wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu verstehen (vgl. BGHZ 13, 210, 212 ff. - Prallmühle I OLG Düsseldorf Mitt. 57, 155, 156; LG Düsseldorf MD 2004, xxx, xx). - OLG Frankfurt, 26.05.1995 - 24 U 378/93
Verurteilung zur Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben an …
Für sachdienlich wäre ein solches Verfahren zu erachten, wenn mit der abweisenden Entscheidung über den Auskunftsanspruch sachlich auch alles für die (negative) Beurteilung des Zahlungsanspruches geklärt wäre (BGHZ 13, 215 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52]; 94, 275 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83]; NJW-RR 1990, 390); eine solche Konstellation ist hier aber nicht gegeben: Ob nämlich der Klägerin im Ergebnis ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht, läßt sich erst dann beurteilen, wenn geklärt ist, ob die zugunsten der Beklagten erfolgte Verfügung der Erblasserin als "gemischte Schenkung" anzusehen ist, und das wiederum läßt sich erst und nur dann beurteilen, wenn die Wertverhältnisse geklärt sind. - BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66
Verfahren und Vorrichtung zum automatischen Spritzpressen härtbarer Formmassen - …
Solange eine Patentanmeldung noch nicht bekanntgemacht ist und ihr Gegenstand daher auch noch nicht den durch die Bekanntmachung der Anmeldung begründeten einstweiligen Schutz des § 30 Abs. 1. Satz 2 PatG genießt, sind die Anmeldung selbst und die bei der Prüfung der Anmeldung durch das Patentamt erwachsenden Vorgänge grundsätzlich vor Dritten geheimzuhalten (vgl. dazu auch die Ausführungen in der zu § 55 PatG ergangenen Entscheidung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 13, 210, 214 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52] "Prallmühle I" und die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem bereits erwähnten Beschluß vom 10. Juni 1964 - GRUR 1964, 554 - bei B II 1 und 3b). - BGH, 10.03.1977 - X ZR 3/74
Anforderungen an die Geltendmachung eines patentrechtlichen Auskunftsanspruchs - …
- BGH, 06.02.1970 - I ZR 81/68
Zurückweisung der Revision - Pflicht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
Da er jedenfalls widerrechtlich in den Gewerbebetrieb der Klägerin eingegriffen, in der Vergangenheit also eine Rechtsverletzung begangen hatte (vgl. BGHZ 2, 387, 393 [BGH 15.06.1951 - I ZR 59/50] ; 13, 210, 216 [BGH 04.05.1954 - I ZR 149/52] ; 38, 200, 206; GRUR 1966, 386; GRUR 1969, 479, 481), oblag ihm die Ausräumung der Wiederholungsgefahr.
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