Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut beim Entladen - Lieferung der Fracht einen Tag vor dem vereinbarten Termin - Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einwilligung in die vorzeitige Lieferung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1284
- MDR 1982, 379
- VersR 1982, 88
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Frachtgut ausgeliefert im Sinne des § 29 KVO ist (Ergänzung zu Senatsurteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 = NJW 1980, 833).Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
- BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
Haftung des Güterfernverkehrsunternehmers
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Anspruch auch aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung begründet werden könnte (vgl. BGHZ 55, 217, 219) [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69]; diese Rechtsgrundlage könnte in Betracht kommen, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Hebebühne des Lastkraftwagens das Transportgut im Gewicht von 2, 7 t offensichtlich nicht halten konnte. - RG, 22.09.1926 - I 430/25
1. Greift die einjährige Verjährung des § 414 HGB. auch dann Platz, wenn die …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. - RG, 16.04.1924 - I 216/23
1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
- OLG Bremen, 15.03.2001 - 2 U 120/00
Begriff der Ablieferung; Haftung des Frachtführers bei Abstellung von neuwertigen …
Eine davon als Rechtsbegriff zu unterscheidende "Anlieferung" ist nicht anzuerkennen (wie BGH v. 23.10.1981 - I ZR 157/79, MDR 1982, 379 = NJW 1982, 1284).Der Begriff der Ablieferung oder die gleichbedeutende Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, Urteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 - NJW 1980, 833 - und vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79 - NJW 1982, 1284, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Der Bundesgerichtshof setzt in der eingangs bereits erwähnten Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79 - NJW 1982, 1284 ausdrücklich den begrifflichen Inhalt von "Ablieferung" und "Auslieferung" gleich.
- OLG Saarbrücken, 28.11.2025 - 3 U 7/25
Qualifiziertes Verschulden eines Versanddienstleisters
Denn die Beklagte hat nach Übernahme des Gutes zur Beförderung dieses nicht abgeliefert (…zur Ablieferung vgl. nur BGH, Urteile vom 9. November 1979 - I ZR 28/78, Rn. 8, juris, und vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79, Rn. 10, juris;… Koller a.a.O. Rn. 24). - OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer …
Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).
- OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers beim Unterlassen hinreichender …
Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284; NJW-RR 1997, 222, 223). - OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
Paketverlust im Rahmen einer Multimodalbeförderung - Anwendbares Recht - …
Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284 und NJW-RR 1997, 222, 223). - BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94
Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und …
Auch die danach erforderliche Zustimmung des Empfängers ist kein bloßer Realakt, sondern ein Rechtsgeschäft (BGH, Urt. v. 23.10.1981 - I ZR 157/79, TranspR 1982, 11, 12). - OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 148/94
Kein Ersatzanspruch bei Beschädigung des Frachtgutes nach Auslieferung - …
Rn. 5 Die Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284). - OLG Hamburg, 05.10.2000 - 6 U 173/98 Unter Ablieferung ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Frachtführer den Gewahrsam an dem Gut mit Einwilligung des Empfängers oder einer sonst berechtigten Person wieder aufgibt und diese in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. zur Problematik BGH in NJW 1982, 1284).
- OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 52/92
Streit um Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers wegen des …
Danach ist Ablieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer den Gewahrsam an dem Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers, die Rechtsgeschäft ist (BGH NJW 82, 1284), oder einer sonst dazu berechtigten Person wieder aufgibt und diese in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 82, 1284; OGH Wien VersR 90, 1180; OLG FFM NJW-RR 87, 1055;… Koller, Transport recht 2. Aufl. § 429 HGB Rdnr. 6; Thome, Transportrecht 90, 403). - LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 3/91
Bestimmung der Anforderungen an das Verlorengehen von Blechen; Vorliegen einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist Auslieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1982, 1284; NJW 1980, 833; mit weiteren Nachweisen). - OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 12 U 3257/89
Auslegung des Begriffs der Ablieferung i.S.d. Art. 17 Übereinkommen über den …
- OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 3 U 72/94
Frachtrechtliche Haftung eines Spediteurs
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