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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1090
BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57 (https://dejure.org/1958,1090)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1958 - I ZR 167/57 (https://dejure.org/1958,1090)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1958 - I ZR 167/57 (https://dejure.org/1958,1090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 96
  • GRUR 1959, 134
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten …

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Arzneimittelbereich ist desweiteren der Erfahrungssatz zu beachten, daß nicht nur der verordnende Arzt und der Apotheker, sondern auch der Patient als Verbraucher der Bezeichnung des Medikaments besondere Aufmerksamkeit widmen (BGHZ 50, 77, 80 - Poropan; Urt. v. 14.11.1958 - I ZR 167/57, GRUR 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Er kann auch nicht aus gewissen Wendungen in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hergeleitet werden, der vielmehr die Frage, wie jene Spruchübung der Beschwerdesenate zu beurteilen sei, in der Entscheidung GRUR 1959, 134 - Calciduran - ausdrücklich offengelassen hatte.

    Es ist ferner eine Erfahrungstatsache, daß in bestimmten, allerdings sehr begrenzten Geschäftszweigen wie etwa dem der Arzneimittelherstellung eine gewisse, durch die besondere Zweckbestimmung der Ware nahegelegte Gewohnheit besteht, Zusammensetzung oder Verwendungszweck des jeweiligen Erzeugnisses schon in dem dafür gewählten Warenzeichen erkennbar zu machen, das sich damit zugleich zur fachlichen Bezeichnung der Ware selbst entwickeln kann (BGH GRUR 1959, 134, 135 - Calciduran).

  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auch bei solchen Arzneimitteln kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur auf die Auffassung der Ärzte bzw. Heilpraktiker und Apotheker, sondern auch auf die Auffassung des kaufenden Publikums und damit auch auf die Auffassung flüchtig wahrnehmender und urteilender Abnehmer an (BGH GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan; GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; GRUR 1959, 134, 135 - Caleiduran) Von besonderer Bedeutung aber ist, daß es sich bei den zweiten Worten SALBE bzw. PUDER und - für jedenfalls nicht unerhebliche Teile des Verkehrs erkennbar - auch bei dem Worte SEDATIVUM um Beschaffenheitsangaben handelt, denen keine Kennzeichnungskraft zukommt.
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Die Beschwerdegegnerin sieht in der Auffassung der angefochtenen Entscheidung die Anwendung der sogen. Abstandslehre auf den Fall der Verwendung eines an eine Beschaffenheitsangabe angelehnten Zeichens; die in BGH GRUR 1959, 134 - Calciduran - offengelassene Frage, ob Zeichenbestandteile, die der Fachsprache entnommen seien und in konkurrierenden Zeichen auftreten, allein zur Begründung der Verwechslungsgefahr ausreichen, sei mit dem angefochtenen Beschluß und der neueren Praxis des Patentamts zu verneinen.
  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall …

    Dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof zwar niemals beigetreten; er hat sie aber auch vor seiner Entscheidung vom 10. Mai 1963 (GRUR 1963, 630, 631 - Polymar) nicht ausdrücklich abgelehnt; in seiner Calciduran-Entscheidung vom 14. November 1958 (GRUR 1959, 134, 135) hat er die Frage offengelassen, wobei aus dieser Entscheidung noch nicht zu entnehmen war, wie sich der Bundesgerichtshof künftig zu dieser Frage stellen würde.
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde …

    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats ist für die Frage, ob bei zwei Zeichen trotz vorhandener Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung im Verkehr vorliegt (§ 31 WZG), der Gesamteindruck entscheidend (RG GRUR 1934, 360, 363; BGH GRUR 1952, 35, 36 - Widia; GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; GRUR 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung - …

    Es ist daher anerkannt, daß selbst bei apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Letztverbraucher mit zu den beteiligten Verkehrskreisen zählen (vgl. BGH GRUR 55, 415/416 - Arctuvan; 57, 339/340 - Venostasin; 59, 134/135 - Calciduran).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, daß zu den Verkehrskreisen, auf deren Anschauungen es ankommt, nicht nur die von Berufs wegen zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichteten und befähigten Ärzte und Apotheker gehören, sondern - zumal im Hinblick darauf, daß die beiderseitigen Präparate nicht rezeptpflichtig sind - auch das fachlich nicht vorgebildete breite Käuferpublikum (vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; 1959, 134, 135 - Calciduran).
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