Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs - Grundsätze für die Festsetzung des Streitwertes - Klageerhebung eines Vereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
- BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
Papierfundstellen
- MDR 1978, 28
- GRUR 1977, 748
- DB 1977, 1598
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender - …
Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
Maßgebend waren dabei die Grundsätze, die der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juli 1967 (GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt) für die Bewertung von Unterlassungsklagen dargelegt hat, die von Vereinen zur Förderung des lauteren Wettbewerbs, die keine eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen verfolgen, erhoben werden.
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 187/14
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit eines Kleinunternehmers
Sein Vorschlag ist daher nicht einfach zu übernehmen, sondern anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang nachzuprüfen (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II). - OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 3/15
Verantwortlichkeit des Anbieters von Elektrogeräten für Verstöße gegen die …
Klagt - wie hier - ein einzelner Mitbewerber, ist Bewertungsmaßstab allein dessen Eigeninteresse und nicht das Interesse Dritter oder der Allgemeinheit (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung).Auch wenn Parteiangaben zum Streitwert grundsätzlich indizielle Bedeutung zukommt, darf das Gericht sie nicht unbesehen übernehmen, sondern muss sie anhand der objektiven Gegebenheiten in vollem Umfang selbständig nachprüfen, und zwar nicht nur auf ihre Unvertretbarkeit (vgl. BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 5.3a); insoweit haben die vorstehend angeführten Umstände den Senat zu einer von den Vorstellungen des Klägers abweichenden Bewertung veranlasst.
- OLG München, 03.09.2026 - 29 U 4043/23
Fitnessstudio unterliegt - Preiserhöhung per Drehkreuz unzulässig
Rn. 35 Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers oder Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (…ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat, NJW-RR 2018, 575, Rn. 15 - Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite; WRP 2008, 972, 976 - JackpotWerbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme; GRUR 1977, 748, 749 - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106, 107 - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht bereits feststeht oder zumindest mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (…vgl. BGH GRUR 2012, 1288 Rn. 4 m.w.N. - Vorausbezahlte Telefongespräche II).
- OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines …
Rn. 77 Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris). - BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
Revisionszulassung: Geeignetheit der zugelassenen Beweismittel erforderlich
Rn. 12 Das Landgericht und das Berufungsgericht sind der indiziell zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748 [juris Rn. 3] = WRP 1977, 568) Streitwertangabe des Klägers in der Klageschrift gefolgt, die die Beklagte erstmals in Frage gestellt hat, nachdem das Berufungsgericht darauf hingewiesen hatte, dass es die Berufung der Beklagten zurückweisen wolle. - BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung). - OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17
Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite
Rn. 15 Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht bereits feststeht oder zumindest mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH GRUR 2012, 1288 - Vorausbezahlte Telefongespräche II Tz. 4 m. w. N.). - OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch …
Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfügungsverfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da zu diesem Zeitpunkt der Ausgang des Verfahrens noch nicht zuverlässig voraussehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme). - LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17
Ersatz von Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatzanspruch i.R.d. …
Ihren Streitwertangaben kommt mithin eine indizielle Bedeutung zu, die anhand der objektiven Gegebenheiten zu überprüfen und mit den üblichen Wertfestsetzungen in ähnlichen Fällen zu vergleichen sind (BGH GRUR 1977, 748, 749). - OLG Düsseldorf, 30.05.2017 - 20 U 149/13
Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage
Sein Vorschlag ist daher nicht einfach zu übernehmen, sondern anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang nachzuprüfen (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II). - OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07
Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch …
- OLG Frankfurt, 04.06.2024 - 16 W 7/24
Einheitlicher Streitwert für Äußerungskomplexe in Chat-Foren
- OLG Hamburg, 24.06.2026 - 3 W 22/26
Auch bei Honorarvereinbarung: Streitwert bleibt für Anwalt angreifbar
- BGH, 30.09.2025 - II ZR 96/24
Streitwertangabe ist unverbindlich!
- OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
Streitwert von Unterlassungsanträgen
- OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 223/11
Anforderungen an die Information der Verbraucher durch einen Gewerbetreibenden
- OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - 15 W 44/18
Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs unter …
- OLG Naumburg, 12.09.1996 - 2 W 14/96
Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Antrag auf …
- LG München I, 18.08.2022 - 7 O 13977/21
Voraussetzung der inländischen Benutzungshandlung bei Systemanspruch
- OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: Geltendmachung eines …
- OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20
Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren
- OLG Karlsruhe, 01.06.2026 - 6 U 90/23
Zur Berechnung des Streitwerts für Gerichtsgebühren einer Berufung (hier: im …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2012 - 20 U 42/12
Ansprüche aufgrund der Verletzung einer Marke für Taschen und Bekleidungsstücke; …
- OLG Hamburg, 18.11.2013 - 3 W 103/13
Unterlassungsanspruch wegen einer unzutreffender Patentberühmung: …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 20 W 66/15
Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verletzung des …
- LG München I, 18.08.2022 - 7 O 10368/21
Voraussetzung der inländischen Benutzungshandlung bei Systemanspruch
- LG Düsseldorf, 26.06.2019 - 2a O 134/18
- LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 203/16
Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung …
- OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23
Streitwert; Streitwertangabe; Indiz; Indizwirkung; indiziell; …
- SG München, 20.01.2014 - S 38 KA 805/13
Wettbewerbswidrigkeit der Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes; …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2013 - 20 W 81/12
Streitwert eines Unterlassungsbegehrens gem. § 97 Abs. 1 UrhG
- OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05
Kostenentscheidung und Streitwertbemessung in Wettbewerbssache - Klageanlass; …
- LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00
- LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 301/08
"gesetzlich geschützt"
- OLG Celle, 17.09.2025 - 13 W 45/25
Streitwert; Lauterkeitsrecht; qualifizierter Wirtschaftsverband; …
- OLG München, 10.07.2025 - 6 W 431/25
Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, Streitwertangabe, …
- OLG München, 06.12.2021 - 29 W 1401/21
Streitwertbemessung angesichts geringer Umsatzzahlen beim Vertrieb von …
- OLG München, 17.01.2018 - 29 W 1623/17
Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage bei Verbraucherverbänden
- LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17
Kostentragungspflicht
- OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 20 W 139/13
Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung …
- LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20
Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung …
- LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 2a O 38/14
Verwendung eines einer bestehenden Marke (hier : "Profitec") identischen Zeichens …
- LG Düsseldorf, 28.09.2016 - 2a O 269/15
Schadenersatz nach Anerkennung des Anspruchs auf Unterlassung von unberechtigten …
- LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 233/16
Kostenerstattungsanspruch bzgl. Abmahnkosten wegen eines Verstoßes gegen das …
- OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 221/13
- OLG Dresden, 26.02.2003 - 14 W 1213/01
Streitwert für den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch einer digitalen …
- OLG Stuttgart, 10.09.1997 - 2 W 89/96
Streitwert für die Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes; …
- BGH, 07.05.1986 - I ZR 241/85
Wirtschaftliches Interesse des Revisionsklägers - Aufteilung des Streitwertes …
- LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 2a O 32/09
Zahlungsbegehren eines Luxusgüterherstellers bzgl. außergerichtlich entstandener …
- LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 2a O 11/16
- LG Düsseldorf, 06.07.2016 - 2a O 160/15
- OLG Dresden, 04.09.2003 - 14 W 762/03
Bestimmung des Streitwerts in einem Verfügungsverfahren über die Unterlassung …
- OLG Dresden, 29.10.2001 - 14 W 1290/01
Festsetzung des Streitwertes betreffend ein Verfahren bezüglich eines Verbots der …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 20 W 10/12
Streitwert einer Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes auf dem Gebiet des …
- OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 20 W 96/08
Streitwert für einzelne wettbewerbswidrige AGB-Klausel bei 7.500 EUR
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Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- archive.org
Psychologischer Kaufzwang durch die Ausgestaltung von Gewinnspielen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
- BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2075
- MDR 1977, 995
- GRUR 1977, 727
- DB 1977, 1597
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
Das goldene A
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).Solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 418 - Goldenes A; GRUR 1973, 593 - Schatzjagd).
- BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A). - BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72
Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem …
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie können ferner darin begründet sein, daß der Verbraucher in übertriebener Weise wettbewerbswidrig angelockt wird (vgl. BGH GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiele). - BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95
Rubbelaktion - Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang
Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (vgl. BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; GRUR 1987, 243, 244 - Alles frisch). - BGH, 04.12.1986 - I ZR 170/84
Alles frisch - Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels
Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit begründen; solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer in übertriebener Weise angelockt und/oder einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I;… vgl. auch Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418, 419 = WRP 1973, 210 - Das goldene A;… Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 27/72, GRUR 1974, 156, 157 = WRP 1974, 21 - Geld-Gewinnspiel).Einen solchen psychologischen Kaufzwang hat der Bundesgerichtshof in der vorstehend genannten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) angenommen, in der es ebenfalls um die Fallgestaltung ging, daß Teilnehmer des Gewinnspiels Ladenlokale - auch dort Filialen oder sog. Frisch-Depots der Beklagten - aufsuchen und darin an die Verkaufstheke treten mußten, um einen Teilnahmeschein einem Kästchen zu entnehmen.
Bei dieser Annahme hat das Berufungsgericht vernachlässigt, daß der Beklagten nicht nur - wie möglicherweise am Sitz des Berufungsgerichts in Berlin - Großstadtfilialen mit größeren Verkaufsräumen und lebhaftem Zuspruch zugehören, sondern daß sie - wovon der Bundesgerichtshof bereits in der zitierten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) ausgegangen ist - ihre Ware wie die Teilnahmescheine für das Gewinnspiel im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auch über eine Vielzahl kleiner - auch ländlicher - Filialen oder Frisch-Depots vertreibt, in denen der Interessent sowohl deren Inhaber gegenübertreten als auch regelmäßig zumindest den vom Berufungsgericht weitgehend ausgeschlossenen Blickkontakt mit dem Verkaufspersonal jedenfalls dann nicht vermeiden kann, wenn er - wie vorliegend allein angegriffen - zur Abholung des Teilnahmescheins an den Ladentisch herantreten muß.
- BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87
McBacon
Diese Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I) oder für einen Aufkleber (…aaO. - Alles frisch) erweise.
- KG, 03.09.1999 - 5 U 5329/99
Zulässigkeit eines Gewinnspiels
Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (BGH GRUR 1977, 727, 728 - Kaffee-Verlosung I; 1987, 243, 244 - Alles frisch). - OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels
Mit derselben Konsequenz ist der Bundesgerichtshof in der Sache GRUR 77, 727, 728 Kaffeeverlosung I vorgegangen. - OLG München, 28.10.1982 - 6 U 3677/82
Unlauterkeit des Inaussichtstellens der unentgeltlichen Zuwendung von Ware; …
Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1977, S. 727, 728 - Kaffee-Verlosung I) nicht entgegen.
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