Rechtsprechung
| BGH, 19.04.1955 - I ZR 172/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand …
Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 172/53
Das Berufungsgericht befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn es bei Nichtbestehen eines Ausschließlichkeitsrechtes der Klägerin die Nachahmung ihres Musters für erlaubt hält, soweit nicht besondere Umstände die Nachahmung als sittenwidrig und wettbewerbsfremd erscheinen lassen (u.a. BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] ).
- BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten …
Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe). - BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54
Rechtsmittel
Das wäre z.B. dann der Fall, wenn es sich um eigenartige überdurchschnittliche Erzeugnisse handelt, die im Verkehr bekannt sind und wenn der Mitbewerber die mit dem Erzeugnis verbundene Güte- und Herkunftsvorstellung des Publikums ausnutzt, ohne sich um die Gefahr von Verwechslungen zu kümmern oder die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung einer Täuschung des Publikums zu treffen (Urteile des I. Zivilsenats vom 30. Oktober 1953 [I ZR 201/52 - Radschutzkappen -, GRUR 1954, 337 ff] und vom 19. April 1955 [I ZR 172/53 - Reisemappe - erwähnt bei Spengler Wi & We 1955, 599 ff, 604]).
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