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| BGH, 10.12.1957 - I ZR 173/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 15.11.1940 - I 177/39
1. Ist das Reichspatentamt befugt, den Umfang des Patentschutzes mit bindender …
Auszug aus BGH, 10.12.1957 - I ZR 173/55
Die Feststellung, daß der Anmelder einen der Einschränkung entsprechenden Verzicht erklärt habe, ist entgegen der Meinung der Revision nicht erforderlich (RGZ 165, 209, 218).
- BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60
Bewertung eines Grundstücks
Dieser Begriff ist aber nach herrschender Meinung nicht rechtlicher, sondern wirtschaftlicher Natur (…BGB RGRK 11. Aufl. § 818 Anm. 30;… Palandt BGB 20. Aufl. § 818 Anm. 6; BGHZ 1, 75, 81, 82; BGH Urt. v. 15. März 1955 - I ZR 173/55 - LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6). - BGH, 10.10.1958 - VIII ZR 150/57
Rechtsmittel
Mit seinen Erwägungen hat das Berufungsgericht sich auch im Rahmen der von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 94, 253, 255; 129, 307, 310; 141, 310, 312) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 1, 75, 81, 82 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50]; Urt. v. 15. März 1955 - I ZR 173/55 -, LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6) entwickelten Grundsätze gehalten, nach denen der Begriff der Bereicherung wirtschaftlicher, nicht rechtlicher Natur ist und es darauf ankommt, den Saldo zu ermitteln.
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