Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1954 - I ZR 19/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herausgabe der Zeitschrift "Fußball-Wette" von ehemaligen Lizenzträgern der Zeitschrift "Sport-Wette" - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Umstände für die Beurteilung der Inhaberschaft an einem Zeitschriftenunternehmen - Herausgeber als "Herr" eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 15, 1
- NJW 1955, 138
- NJW 1955, 460 (Ls.)
- GRUR 1955, 199
- BB 1954, 977
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RG, 17.01.1908 - VII 197/07
Verpfändung des Verlags einer Zeitschrift
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - I ZR 19/53
Die Auffassung, daß die Sport-Wette als Zeitschriftenunternehmen ursprünglich - und jedenfalls bis zum 30. Januar 1950 - der Klägerin "gehört" habe, die Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 68, 49 [537]) also Herr des Unternehmens gewesen sei, beruht auf rechtlich einwandfreier Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. - BGH, 19.12.1953 - II ZR 24/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - I ZR 19/53
Die Frage, ob die Sport-Wette als Zeitschriften unternehmen auf Grund des Vertrages vom 30. Januar 1950 aus dem Vermögen der Klägerin herausgenommen und in eine durch diesen Vertrag zwischen den Beklagten und G. begründete Gesellschaft eingebracht worden ist, ist schon in dem Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1953 in dem Rechtsstreit II ZR 24/53 behandelt worden, in dem G. von den Beklagten auf Grund des Vertrages vom 30. Januar 1950 auf Rechnungslegung und Gewinnauszahlung in Anspruch genommen wird.
- BGH, 16.04.1969 - I ZR 109/67
Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten durch einen Berechtigten - …
Denn der Herausgeber einer Zeitschrift ist selbst dann, wenn deren geistige Leitung ausschließlich in seinen Händen liegt und diese unter seinem Namen erscheint, nicht notwendig Herr des Zeitschriftenunternehmens (BGHZ 15, 1, 5 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] - Sportwette).Soweit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten Züge einer Gesellschaft anhaften sollten, würde es sich daher um eine atypische Gesellschaft ohne ein Gesamthandsvermögen handeln (vgl. BGH GRUR 1955, 199, 201 - Sportwette; RGZ 115, 358, 366 f - Schmollers Jahrbuch).
- BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 144/65
Möglichkeit der Sicherungsübereignung eines Zeitschriftenunternehmens durch eine …
Er steht in Einklang mit der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] - Sport-Wette; RGZ 70, 220, 222 f; 68, 49 ff;… Ulmer, Urheber u. Verlagsrecht 2. Aufl. S. 145 ff; Bappert-Wagner, Rechtsfragen des Buchhandels 20 Aufl. S. 47 ff u. S. 91 ff; Bappert-Maunz, Verlagsrecht zu § 41 Anm. 15 ff). - BGH, 25.09.1956 - I ZR 204/55
Rechtsmittel
Von ihrer Beantwortung hängt ab, wer bei Auflösung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleger und Herausgeber das Recht hat, über die Zeitschrift als solche frei zu verfügen, sie insbesondere unter dem alten Titel weiterzuführen (vgl. RGZ 115, 358; BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] [3]. - BGH, 05.07.1955 - I ZR 126/53
Rechtsmittel
Von ihrer Beantwortung hängt ab, wer bei Auflösung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleger und Herausgeber das Recht hat, über die Zeitschrift als solche frei zu verfügen, sie insbesondere unter dem alten Titel weiterzuführen (vgl. RGZ 115, 358; Urteil des Senats vom 5. Oktober 1954, BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] [3]).
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