Rechtsprechung
| BGH, 21.11.1950 - I ZR 2/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1951, 97
- DB 1951, 36
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.02.1951 - III ZR 209/50
Währungsreform. Vorauszahlung
Auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 21. November 1950 - I ZR 18/50 - SJZ 1951, 17 = NJW 1951, 23, allerdings ohne weitere Begründung ausgesprochen, dass die Kaufpreisschuld des Klägers noch vor dem Beginn des 21. Juni 1948 erloschen sei, wenn die lieferungsverpflichtete Beklagte mit der vorherigen RM-Zahlung einverstanden war und erst nach dem Stichtag geliefert hat (vgl. auch Urteil vom 21. November 1950 - I ZR 2/50 - MDR 1951, 97; Urteil vom 5. Dezember 1950 - I ZR 41/50 - MDR 1951, 96). - BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Umstellung einer Binnenschiffsfracht
Der erkennende Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. November 1950 - I ZR 2/50 - und vom 5. Dezember 1950 - I ZR 41/50 - in Übereinstimmung mit OGHZ 3, 339 die Tilgungswirkung von Reichsmarküberweisungen angenommen, die vor dem 21. Juni 1943 in Auftrag gegeben, aber erst nach dem 20. Juni ausgeführt worden waren. - BGH, 03.04.1951 - I ZR 23/50
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits wiederholt die rechtswirksame Tilgung des Kaufpreises für nach der Währungsumstellung erfolgte Lieferungen durch derartige vereinbarte Vorauszahlungen anerkannt (I ZR 18/50 - SJZ 1951, 17, I ZR 2/50 = MDR 1951, 97, I ZR 41/50 = MDR 1951, 96 [BGH 05.12.1950 - I ZR 41/50] ). - BGH, 28.02.1952 - III ZR 214/51
Rechtsmittel
Auch wenn diese Forderung erst am 19. Juni entstanden wäre, unterläge sie nur dann der Umstellung im Verhältnis 1 : 1, wenn sie nicht bereits getilgt war (Urt. des I. Zivilsenats vom 21. November 1950 - I ZR 2/50, MDR 1951, 97).
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