Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Löschung eines Warenzeichens bei Zeichenidentität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 11 Abs. 6
"Panda-Bär"; Unerhebliche Änderungen in der Benutzungsform eines Zeichens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1147
- MDR 1987, 994
- GRUR 1987, 527
- GRUR 1987, 822
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.07.1980 - I ZR 56/78
Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Warenzeichens - Von der …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85
Bei der Beurteilung der Benutzungsform gemäß Anlagen 3 und 4, also der dem Klagezeichen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts näher stehenden Form, deren Benutzung im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum das Berufungsgericht unterstellt hat, ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß zur Feststellung, ob Zeichenabwandlungen als rechtserhaltende Benutzungsformen anerkannt werden können, grundsätzlich zunächst zu prüfen ist, ob die fragliche Abwandlung des Zeichens durch den praktischen Gebrauch geboten ist (BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 56/78, GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte;… Urt. v. 10.7.1981 - I ZR 124/79, GRUR 1982, 51 - Rote-Punkt-Garantie;… Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 - Wurstmühle).Doch wurde auch - ohne zeitliche Einschränkung - auf etwa notwendige Anpassungen an Verpackungsformen u. ä. verwiesen (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 56/78, GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte).
- BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82
Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck - …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85
Bei der Beurteilung der Benutzungsform gemäß Anlagen 3 und 4, also der dem Klagezeichen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts näher stehenden Form, deren Benutzung im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum das Berufungsgericht unterstellt hat, ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß zur Feststellung, ob Zeichenabwandlungen als rechtserhaltende Benutzungsformen anerkannt werden können, grundsätzlich zunächst zu prüfen ist, ob die fragliche Abwandlung des Zeichens durch den praktischen Gebrauch geboten ist (…BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 56/78, GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte;… Urt. v. 10.7.1981 - I ZR 124/79, GRUR 1982, 51 - Rote-Punkt-Garantie; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 - Wurstmühle). - BGH, 12.07.1984 - I ZR 2/82
Warenbeschreibender Begriff - Zusatz zu Warenzeichen - Mitprägender Bestandteil
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85
Das setzt jedoch voraus, daß es sich überhaupt um eine für die Frage der Zeichenbenutzung relevante Abwandlung handelt und nicht nur um solche kleinen Änderungen, die für die Verkehrsauffassung über die Zeichenidentität unerheblich sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 2/82, GRUR 1985, 46, 48 - IDEE-Kaffee, zu dort vom Berufungsgericht als unerheblich erachteten Änderungen). - BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73
Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85
Dabei standen in der Rechtsprechung zwar die sich erst nach der Zeichenanmeldung ergebenden Entwicklungen, wie etwa eine durch den Zeitgeschmack nahegelegte Modernisierung des Zeichens in Schrift und Bild, im Vordergrund (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1975 - I ZR 28/73, GRUR 1975, 135, 137 - KIM-Mohr). - BGH, 10.07.1981 - I ZR 124/79
Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung von Warenzeichenrechten und …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85
Bei der Beurteilung der Benutzungsform gemäß Anlagen 3 und 4, also der dem Klagezeichen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts näher stehenden Form, deren Benutzung im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum das Berufungsgericht unterstellt hat, ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß zur Feststellung, ob Zeichenabwandlungen als rechtserhaltende Benutzungsformen anerkannt werden können, grundsätzlich zunächst zu prüfen ist, ob die fragliche Abwandlung des Zeichens durch den praktischen Gebrauch geboten ist (…BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 56/78, GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte; Urt. v. 10.7.1981 - I ZR 124/79, GRUR 1982, 51 - Rote-Punkt-Garantie;… Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 - Wurstmühle).
- BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94
"ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke
Ausnahmen kommen nach dieser Rechtsprechung bei Abweichungen der Gebrauchsform gegenüber der registrierten Form im Hinblick auf die Notwendigkeit klarer Rechtsverhältnisse im allgemeinen nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (BGH, Urt. v. 19.3.1987 - I ZR 23/85, GRUR 1987, 822, 823 - Panda-Bär). - BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88
"Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei …
Kleine Änderungen, die für die Verkehrsauffassung über die Zeichenidentität unerheblich sind, stellen keine für die Frage der Zeichenbenutzung relevante Abwandlung dar (BGH, Urt. v. 29.03.1987 - I ZR 23/85, GRUR 1987, 822, 823 - Pandabär;… Urt. v. 12.07.1984 - I ZR 2/82, GRUR 1985, 46, 48 - IDEE-Kaffee). - BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86
"Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne; …
Das Berufungsgericht ist bei seiner Prüfung ohne Rechtsverstoß von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, wonach eine rechtserhaltende Benutzung eines Zeichens zwar grundsätzlich in der eingetragenen Form erfolgen muß, eine Ausnahme hiervon aber - u.a. - dann zulässig ist, wenn gewisse Abwandlungen des eingetragenen Zeichens eine (objektiv) bestimmungsgemäße und verkehrsübliche oder durch den praktischen Gebrauch gebotene Form der Benutzung sind und wenn der Verkehr außerdem Eintragung und Benutzungsform als ein- und dasselbe Zeichen ansieht (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1974 - I ZR 28/73, GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr;… Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 56/78, GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte;… Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 - Wurstmühle; Urt. v. 19.3.1987 - I ZR 23/85, GRUR 1987, 822, 823 - Pandabär). - BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93
Widerspruch gegen Eintragung einer Wortmarke wegen Verwechslungsgefahr; Einwand …
Sofern die Abwandlung nicht so geringfügig war, daß sie nach der Verkehrsauffassung über die Zeichenidentität ohnehin irrelevant war (dazu BGH GRUR 1987, 822, 823 - Panda-Bär, anders insoweit wohl noch BGH aaO - Arthrexforte), bedurfte es also besonderer, rechtfertigender Gründe für sie.
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