Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkehrsgeltung - Klagezeichen - Kennzeichnung - Verweckslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinn - Warenzeichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 16, § 24, § 31
"Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der Verwechslungsgefahr eines Zeichens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1516
- MDR 1990, 126
- GRUR 1990, 274
- DB 1990, 111
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (17)
- BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Doch können auch warenbeschreibende Angaben die Funktion eines Herkunftshinweises erfüllen und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn ihre Verwendung bei den beteiligten Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die gewählte Bezeichnung solle als unabhängiges Schlagwort die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (…BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 - praliné; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (…BGH, Urt. v. 22.6.1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale; BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).
Die Klägerin hat indessen mit der Behauptung, ihr Zeichen "Kletten" habe sich im Verkehr in stärkstem Maße durchgesetzt, einen Sachverhalt unterbreitet, der die Möglichkeit nahelegt, daß die - nicht unmaßgeblichen - Verkehrskreise, welchen das Klagezeichen bekannt ist, in der beanstandeten Kennzeichnung "Klettverschluß" einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblicken (vgl. auch BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).
- BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86
"KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Der Kennzeichnungsschutz läßt es unbenommen, eine beschreibende Angabe als Sachhinweis zu verwenden (§ 16 WZG), wird sie indes - wovon im Streitfall auszugehen ist - kennzeichnungsmäßig benutzt, so kann ein Freihaltebedürfnis der Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne nicht entgegengesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, BB 1989, 935, 936 - KRONENTHALER). - BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86
"Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten …
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Dabei muß dem Bezeichnungsbestandteil "Klettverschluß" innerhalb der angegriffenen Gesamtbezeichnung "tesa-Klettverschluß" eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommen, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (…BGH, Urt. v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 643, 645 - Meßmer-Tee;… Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
- BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
BBC/DDC
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Beschränkt sich die Verkehrsdurchsetzung des Klagezeichens auf fachkundige Kreise, bleibt zu beachten, daß die Verwechslungsgefahr wegen der in diesen Kreisen erfahrungsgemäß bestehenden Sorgfalt bei der Auswahl der Produkte und der Sachkunde über die wirtschaftlichen Zusammenhänge weniger groß einzuschätzen sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 421 - BBC/DDC). - BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Denn es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, daß Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren (sogenannten Zweitzeichen) versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca;… Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde). - BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Denn es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, daß Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren (sogenannten Zweitzeichen) versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde). - BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85
"OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination …
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Das sind regelmäßig - und zwar in erster Linie - die Endabnehmer der Ware, zu deren Kennzeichnung das Klagezeichen dienen soll (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM). - BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87
"ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für …
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Der Kennzeichnungsschutz läßt es unbenommen, eine beschreibende Angabe als Sachhinweis zu verwenden (§ 16 WZG), wird sie indes - wovon im Streitfall auszugehen ist - kennzeichnungsmäßig benutzt, so kann ein Freihaltebedürfnis der Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne nicht entgegengesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE;… Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, BB 1989, 935, 936 - KRONENTHALER). - BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83
Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Dabei muß dem Bezeichnungsbestandteil "Klettverschluß" innerhalb der angegriffenen Gesamtbezeichnung "tesa-Klettverschluß" eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommen, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (…BGH, Urt. v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 643, 645 - Meßmer-Tee; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar;… Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol). - BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
Erforderlich, aber auch genügend, ist die Verkehrsdurchsetzung in einem Teil, der für den wirtschaftlichen Verkehr der gegenüberstehenden Waren nicht unerheblich ist (BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät). - BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
Rechtsmittel
- BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit …
- BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59
Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren - …
- BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als …
- BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61
Rechtsmittel
- RG, 28.05.1937 - II 270/36
1. Kann der Warenzeichenschutz für die körperliche Gestaltung einer eingetragenen …
- OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
Ahd.de
Es genügt insoweit bereits die Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (BGH GRUR 90, 274, 275 - Klettverschluss). - BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93
"COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung
Doch erfährt dieser Grundsatz dann Einschränkungen, wenn der verwendete Begriff beschreibender Art ist und derart mit der Ware in Verbindung gebracht wird, daß der Verkehr hierin eine Benennung der Ware ihrer Gattung nach sieht (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes weit zu fassen ist; es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202; 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52]- Kabelkennstreifen;… BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1960, 280, 281 - Tosca;… BGH, Urt. v. 17.11.1983 - I ZR 168/81, GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix;… BGH, Urt. v. 24.11.1984 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
- BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91
Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana
a) Zwar genügt - was das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend gesehen hat - den Erfordernissen des Benutzungszwangs nur eine Verwendung des Zeichens, die warenzeichenmäßig erfolgt, das heißt so, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der bezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202, 206 - Kabelkennstreifen;… BGH, Urt. v. 17.5. 1984 - I ZR 5/82, GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial; BGHZ 94, 218, 221 [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I); hierfür genügt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (…BGH aaO - Kabelkennstreifen;… BGH, Urt. v. 22.6. 1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 649 - Strumpfzentrale; BGH, Urt. v. 6.7. 1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL). - OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06
Markenschutz für die Wortmarke Shisha
L....." eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommt, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 643, 645 Meßmer-Tee, GRUR 1989, 425 - Herzsymbol, GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).Eine Umwandlung in eine Beschaffenheitsangabe kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag festzustellen ist, dass nur ein völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs mit dem Zeichen Herkunftsvorstellungen bezüglich eines bestimmten Unternehmens verbindet (BGH GRUR 1964, 458 - Düssel; BGH GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).
- BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92
"WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in …
Diesem Umstand kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt der Erfahrungssatz anerkannt worden ist, daß der Verkehr die Verwendung eines Begriffs um so eher als namensoder zeichenmäßig ansieht, je mehr der Begriff ihm bereits als Namens- oder Warenkennzeichnung - sei es auch eines anderen als des konkreten Benutzers - bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 121 - SL m.w.N.). - BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
"Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils
Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL). - OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
Markenrechtsverletzung: Anbringung der Gesamtbezeichnung "Sumitomo Bakelite" auf …
Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluss; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 - INBUS). - OLG Hamburg, 18.07.2002 - 3 U 65/02
Zur Kennzeichnungskraft einer Marke für bestimmte Waren
Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 -Klettverschluß; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 -INBUS). - LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen …
Es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, dass Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren - sogenannten Zweitzeichen - versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß). - BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche …
- OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96
Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf …
- OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95
Picasso
- BPatG, 18.07.2001 - 32 W (pat) 203/00
- KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98
Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil
- LG Mannheim, 15.02.1991 - 7 O 117/90
Verletzung von Namensrechten; Bezeichnung eines Regionalmagazins im Fernsehen; …
- OLG Stuttgart, 12.10.1990 - 2 U 217/89
Rechtswirksame Übertragung eines Warenzeichens ohne den dazugehörigen …
- LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99
Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen …
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