Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1968 - I ZR 3/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe des Frachtentgelts für den Transport von Milch - Anspruch auf Zahlung eines Schnelllieferzuschlags - Ausführung von Milchtransporten zu einer Molkerei im Güterfernverkehr - Anwendbarkeit der Tarifsätze des Reichskraftwagentarifs (RKT) - Zuschläge für über den ...
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 07.11.1966 - 18 U 11/66
- BGH, 27.11.1968 - I ZR 3/67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1968 - I ZR 6/67
Höhe des Frachtentgelts für den Transport von Milch - Anspruch auf Zahlung eines …
Auszug aus BGH, 27.11.1968 - I ZR 3/67
Selbst wenn das Berufungs gericht sich mit diesem - in dem Parallelverfahren I ZR 6/67 in gleichem Wortlaut in den Akten befindlichen - Schriftsatz nicht auseinandergesetzt haben sollte, wäre damit nicht dargetan, daß die Klägerin nicht Gelegenheit gehabt hätte, sich im Berufungsverfahren zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern; von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs kann bei dieser Sachlage nicht die Rede sein.
- BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen
Die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens setzt voraus, daß der Zeicheninhaber den Verkehr bereits an mehrere Zeichen mit dem gleichen Stamm gewöhnt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZR 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon;… Urt. v. 17.12.1971 - I ZR 79/70, GRUR 1972, 549, 550 - Messinetta) oder jedoch sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß ein Zeichenbestandteil als Stammzeichen geeignet und bestimmt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1965 - Ib ZR 88/63, GRUR 1966, 35, 37 - multikord; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, Bl. f. PMZ 1977, 371, 372 - KABELRAP;… Urt. v. 19.1.1990 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 351 - ABBO/ABO). - BGH, 14.05.1969 - I ZR 113/67
Verjährung von Restfrachtforderungen - Voraussetzungen zur einseitigen Lösung von …
Ebenso wie in der Sache gegen die Molkerei Everswinkel (BGH Urteil v. 27. November 1968 - I ZR 3/67) habe sie nicht den Nachweis geführt, daß ihre Fahrzeuge "Isothermfahrzeuge" seien.Der erkennende Senat hat zu dieser Frage bereits in seinen Urteilen vom 27. November 1968 (I ZR 3/67 und 6/67) dahin Stellung genommen, daß jedenfalls in der Regel der schnelle Transport von Milch als die Norm anzusehen sei und daher den Frachtführer nicht berechtige, den Schnelllieferungszuschlag zu fordern.
So sei auch im Prozeß Everswinkel (BGH Urteil vom 27. November 1968 - I ZR 3/67) eine gutachtliche Stellungnahme vorgelegt worden, wonach bereits im Jahre 1943 20 % Zuschlag für Sonderaufbauten als angemessen angesehen worden sei.
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