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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,837
BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95 (https://dejure.org/1997,837)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - I ZR 3/95 (https://dejure.org/1997,837)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - I ZR 3/95 (https://dejure.org/1997,837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsförderungsabsicht im Rahmen der der Deutschen Bundespost Telekom als Pflichtaufgabe auferlegten Veröffentlichung von Verzeichnissen der Fernsprechteilnehmer - Zusatzeinträge, die der Werbung für den Anschlußinhaber dienen und damit den Charakter einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben Seiten"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1468
  • GRUR 1997, 909
  • afp 1997, 903
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haftet derjenige in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB als Störer, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, daß er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).

    Das Berufungsgericht hat dabei verkannt, daß die Inanspruchnahme als (wettbewerblicher) Störer eine Wettbewerbsförderungsabsicht auf seiten des Störers nicht voraussetzt (st. Rspr.;… vgl. u.a. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).

    Zwar kommt im Interesse der Vermeidung einer Umgehung der für bestimmte Berufsgruppen aufgestellten Verbote eine Störerhaftung grundsätzlich auch dort in Betracht, wo der Störer selbst dem Verbot nicht unterworfen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).

    Dem als Störer Inanspruchgenommenen muß daher ausnahmsweise der Einwand offenstehen, daß ihm im konkreten Fall eine Prüfungspflicht - etwa weil der Störungszustand für ihn nicht ohne weiteres oder aber nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar war - entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt zuzumuten sei (BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb).

    Beim Anzeigengeschäft besteht, um die Arbeit von Presseunternehmen nicht über Gebühr zu erschweren und die Verantwortlichen nicht zu überfordern, keine umfassende Prüfungspflicht; vielmehr haftet das Presseunternehmen für die Veröffentlichung wettbewerbswidriger Anzeigen nur im Falle grober, unschwer zu erkennender Verstöße (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Der Zusatzeintrag dient der Werbung des Anschlußinhabers, der sich damit eine weitere Bekanntheit verschaffen will, und erhält damit den Charakter einer Werbeanzeige mit der für das Anzeigengeschäft des Verlegers typischen Wettbewerbsförderungsabsicht und erlaubt damit auch den Rückgriff auf die Vermutung des Bestehens einer Wettbewerbsabsicht (BGH, Urt. v. 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 f. = WRP 1994, 739 - Suchwort).

    Wenn die Eintragung in den "Gelben Seiten" aufgrund einer - ausnahmslos vorgesehenen - kostenlosen Übernahme der Grundeinträge aus den Telefonbüchern anders als die (entgeltlichen) Zusatzeinträge auch nicht den Charakter einer Werbeanzeige hat, könnte jedoch auch insoweit - ebenso wie bei den Zusatzeinträgen (so BGH GRUR 1994, 841, 842 f. - Suchwort) - an eine Anwendung der für das Anzeigengeschäft des Zeitungs- und Zeitschriftengewerbes entwickelten Grundsätze gedacht werden.

  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Handelt es sich bei der natürlichen Person z.B. um einen als Angestellter eines Lohnsteuerhilfevereins tätigen Steuerberater, der selbst auch zur umfassenden Hilfe in Steuersachen befugt ist und mithin auch Hilfe in Lohnsteuerangelegenheiten erbringen kann, so könnte ein Recht auf eine dem Berufsstand angemessene zurückhaltende Werbung nicht nur dem Lohnsteuerhilfeverein für sich, sondern auch dem für ihn tätigen Steuerberater persönlich zustehen (vgl. insoweit BVerfG NJW 1992, 550), so daß ein Verstoß gegen § 6 WerbeVOStBerG in derartigen Fällen nicht ohne weiteres in Betracht kommt.
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87

    "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge …

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Verstöße gegen berufsspezifische Werberegelungen, die dem Zweck dienen, die Wettbewerbsbedingungen aller Beteiligten einander anzugleichen, begründen in der Regel auch einen Wettbewerbsverstoß, ohne daß es dafür noch auf das Vorliegen weiterer Umstände ankäme (…vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1969 - I ZR 34/68, GRUR 1970, 179, 181 = WRP 1970, 217 - Lohnsteuerzahler; Urt. v. 15.06.1989 - I ZR 158/87, GRUR 1989, 838, 839 = WRP 1990, 237 - Lohnsteuerhilfeverein III).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen …

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Das Berufungsgericht hat dabei verkannt, daß die Inanspruchnahme als (wettbewerblicher) Störer eine Wettbewerbsförderungsabsicht auf seiten des Störers nicht voraussetzt (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Eine solche Annahme scheitert hier jedoch an dem weiteren Erfordernis, daß zwischen dem geförderten und dem benachteiligten Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis bestehen muß (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 20.02.1997 - I ZR 12/95 - Emil-Grünbär-Klub, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 26.11.1969 - I ZR 34/68

    Zulässigkeit von Werbung durch einen Steuerbevollmächtigten - Sinn und Zweck …

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Verstöße gegen berufsspezifische Werberegelungen, die dem Zweck dienen, die Wettbewerbsbedingungen aller Beteiligten einander anzugleichen, begründen in der Regel auch einen Wettbewerbsverstoß, ohne daß es dafür noch auf das Vorliegen weiterer Umstände ankäme (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1969 - I ZR 34/68, GRUR 1970, 179, 181 = WRP 1970, 217 - Lohnsteuerzahler;… Urt. v. 15.06.1989 - I ZR 158/87, GRUR 1989, 838, 839 = WRP 1990, 237 - Lohnsteuerhilfeverein III).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Um die Arbeit der Betroffenen nicht über Gebühr zu erschweren und die Verantwortlichen nicht zu überfordern, wurde beispielsweise nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht angenommen, wenn der Störungszustand für den als Störer Inanspruchgenommenen nicht ohne weiteres oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1014 = WRP 1991, 19;… Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 119/90, GRUR 1992, 618, 619 = WRP 1992, 640 - Pressehaftung I und II; GRUR 1994, 841, 842 f. - Suchwort; Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 3/95, GRUR 1997, 909, 911 = WRP 1997, 1059 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • LG Frankenthal, 10.07.2018 - 6 O 322/17

    WRP - Zusendung von E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts; …

    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung haftet derjenige in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB als Störer, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. BGH, NJW 1997, 2180 = GRUR 1997, 313 (315) = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb, m.w. Nachw.; NJW-RR 1997, 1468, beck-online).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Fehlt es an einer solchen rechtswidrigen Beeinträchtigung, scheidet auch eine Störerhaftung aus (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb, m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 3/95, GRUR 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur;… Urt. v. 10.11.1999 - I ZR 121/97, GRUR 2000, 613, 615 = WRP 2000, 506 - Klinik Sanssouci).

    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb; GRUR 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGH GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer).

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