Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Kraftfahrers als Verrichtungsgehilfe - Entlastung durch sorgfältige Auswahl - Verursachung des Schadens durch unsachgemäße Verpackung durch den Versender - Anforderungen an die Kenntnisse und Erfahrungen eines Frachtführers - Vorliegen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 447
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58
Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …
Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
Denn es kann nicht allgemein gesagt werden, daß die bei dem Frachtführer vorauszusetzenden Kenntnisse und Erfahrungen von größerer Bedeutung seien als die Kenntnis des Absenders von der Eigenart des beförderten Guts; denn der Absender ist mit den Besonderheiten des zum Transport gebrachten Gutes regelmäßig besser vertraut (vgl. BGHZ 32, 194, 198) und muß dies bei Fällen dieser Art auch sein, weil wie im Streitfall, das Zusammenlegen des Krans zu seinen Obliegenheiten gehört. - BGH, 14.01.1954 - III ZR 221/52
Unterhaltung von Telegraphenanlagen
Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
Zum Ausschluß der Haftung aus § 831 BGB bedarf es aber keines besonderen Entlastungsbeweises, wenn der Verrichtungsgehilfe sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte Person sich verhalten hätte (BGHZ 12, 94, 96). - RG, 27.09.1924 - I 537/23
1. Über die Voraussetzungen, unter denen Frachtzuschläge nach § 60 Abs. 1 EVO. …
Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
Der Fall liegt nicht anders, als wenn dem Frachtführer ein Stückgut übergeben wird, dessen Verpackung Mängel aufweist; die Verpackung ist mangels besonderer Abreden Sache des Absenders; in gleicher Weise obliegt es dem Absender, auf Besonderheiten des übergebenen Frachtgutes und auf für den Transport wesentliche Umstände hinzuweisen (vgl. für Aufklärungspflichten des Absenders RGZ 108, 408; 93, 163). - RG, 08.06.1918 - I 341/17
Haftung des Befrachters bei Verladung gefährlicher Ware
Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
Der Fall liegt nicht anders, als wenn dem Frachtführer ein Stückgut übergeben wird, dessen Verpackung Mängel aufweist; die Verpackung ist mangels besonderer Abreden Sache des Absenders; in gleicher Weise obliegt es dem Absender, auf Besonderheiten des übergebenen Frachtgutes und auf für den Transport wesentliche Umstände hinzuweisen (vgl. für Aufklärungspflichten des Absenders RGZ 108, 408; 93, 163).
- BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94
Normadressat des Vertiefungsverbots
Denn bei objektiv fehlerfreiem Verhalten bestünde gegen den Geschäftsherrn auch im Falle eigenen Handelns kein Anspruch (BGHZ 12, 94, 96; BGH, Urt. v. 22. November 1974, I ZR 32/74, VersR 1975, 447, 449;… BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 831 Rdn. 28 ff). - OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht
Steht danach fest, daß sich der Verrichtungsgehilfe so verhalten hat, wie jede andere zuverlässige Person sich sachgerecht und vernünftig ebenfalls verhalten hätte, liegt keine widerrechtliche Schadenszufügung vor (BGH VersR 1975, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 38). - LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06
Schadensersatzanspruch aus einem Flugunfall aufgrund Sachschadens
Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Geschäftsherr beweist, dass sich der Gehilfe - hier die Besatzung - so verhalten hat, wie jede andere Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH in VersR 75, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 88, 38 m.w.N.), denn dann bestünde auch im Falle eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (BGH in NJW 96, 3205).
- OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85 Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet, auch wenn ihn ein überwachungs- bzw. Auswahlverschulden trifft (RG 128, 154; BGH 4, 1; 12, 96; BGH NJW 54, 913; 57, 1149; BGH VersR 75, 447;… Staudinger-Schäfer 12. Aufl. § 831 Rdn. 238 m. w. Nachw.).
- OLG Hamm, 08.12.1999 - 13 U 73/99 Eine Haftung nach § 831 BGB entfällt, wenn der Fahrer objektiv fehlerfrei gehandelt hat, d.h. wenn er sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte und überwachte Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH VersR 1975, 447; BGH NJW-RR 1988, 38), denn in diesem Fall hätte der Geschädigte auch keinen Anspruch, wenn der Geschäftsherr selbst gehandelt hätte.
- LG Krefeld, 24.05.2004 - 3 O 326/03
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei einer auf einer öffentlichen …
Dann fehlt es aber jedenfalls an einer widerrechtlichen Schadenszufügung im Sinne des § 831 BGB (vgl. BGH, VersR 75, 447).
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