Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentrechtliche Ausgestaltung des Gebrauchsmusterschutzes - Vorliegen einer Gebrauchsmusterverletzung hinsichtlich der Nutzung von Bowdenzügen als Kraftübertragungsmittel bei höhenverstellbaren Tischen - Voraussetzungen einer Vorwegnahme eines beantragten ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60
Die Tragweite einer solchen Beschränkung ist nach feststehender Rechtsprechung in erster Linie nach dem neuen Anspruchswortlaut zu beurteilen; als Auslegungsmittel kann jedoch auf die Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden, vorausgesetzt, daß der Wille zur Beschränkung nicht nur in den Gründen, sondern auch in der neuen Fassung des Anspruchs selbst seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 573; 1958, 179 - Resin; 1961, 335, 337 - Bettcouch).Liegt eine eindeutige Beschränkung vor, so hat sie der Verletzungsrichter selbst dann zu beachten, wenn zweifelhaft sein kann, ob sie nach dem Stande der Technik erforderlich war, und selbst wenn die Gründe der Entscheidung die Berechtigung der Beschränkung nicht ohne weiteres und nicht unzweideutig erkennen lassen (BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; 1961, 404, 408 - Klebebindung).
Für eine Prüfung in der Richtung, ob Bowdenzüge mit den im Klagegebrauchsmuster genannten Kraftübertragungsmitteln äquivalent sind oder ob das Schutzrecht einen die Verwendung von Bowdenzügen einschließenden allgemeinen Erfindungsgedanken offenbart, ist angesichts der durch die Neufassung herbeigeführten Beschränkung des Schutzgegenstandes auf Konstruktionen, die Bowdenzüge der angegebenen Art nicht verwenden, kein Raum (s. u.a. BGH GRUR 1961, 77 f - Blinkleuchte; 1961, 335, 337 - Bettcouch).
- BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60
Sie trägt damit dem für Patentverletzungssachen allgemein anerkannten Grundsatz Rechnung, daß eine sachliche Änderung des Klageschutzrechts, auch wenn sie erst nach Beendigung des Verfahrens in den Tatsacheninstanzen eingetreten ist, vom Revisionsgericht zu beachten ist (BGHZ 3, 365, 367 f; BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschellen).Die Tragweite einer solchen Beschränkung ist nach feststehender Rechtsprechung in erster Linie nach dem neuen Anspruchswortlaut zu beurteilen; als Auslegungsmittel kann jedoch auf die Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden, vorausgesetzt, daß der Wille zur Beschränkung nicht nur in den Gründen, sondern auch in der neuen Fassung des Anspruchs selbst seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 573; 1958, 179 - Resin; 1961, 335, 337 - Bettcouch).
- BGH, 27.01.1961 - I ZR 119/59
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60
Liegt eine eindeutige Beschränkung vor, so hat sie der Verletzungsrichter selbst dann zu beachten, wenn zweifelhaft sein kann, ob sie nach dem Stande der Technik erforderlich war, und selbst wenn die Gründe der Entscheidung die Berechtigung der Beschränkung nicht ohne weiteres und nicht unzweideutig erkennen lassen (BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; 1961, 404, 408 - Klebebindung). - BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50
Patentverletzung. Schutzumfang
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60
Sie trägt damit dem für Patentverletzungssachen allgemein anerkannten Grundsatz Rechnung, daß eine sachliche Änderung des Klageschutzrechts, auch wenn sie erst nach Beendigung des Verfahrens in den Tatsacheninstanzen eingetreten ist, vom Revisionsgericht zu beachten ist (BGHZ 3, 365, 367 f; BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschellen). - BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59
Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60
Für eine Prüfung in der Richtung, ob Bowdenzüge mit den im Klagegebrauchsmuster genannten Kraftübertragungsmitteln äquivalent sind oder ob das Schutzrecht einen die Verwendung von Bowdenzügen einschließenden allgemeinen Erfindungsgedanken offenbart, ist angesichts der durch die Neufassung herbeigeführten Beschränkung des Schutzgegenstandes auf Konstruktionen, die Bowdenzüge der angegebenen Art nicht verwenden, kein Raum (s. u.a. BGH GRUR 1961, 77 f - Blinkleuchte; 1961, 335, 337 - Bettcouch).
- BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
Hat - wie hier zwischen den Parteien des Verletzungsrechtsstreits - ein Gebrauchsmusterlöschungsverfahren stattgefunden und sind in der Teillöschungsentscheidung die Schutzansprüche neu gefaßt, so hat der Verletzungsrichter für die Beurteilung des Gegenstands des Gebrauchsmusters und der Tragweite seiner Beschränkung in erster Linie von den neugefaßten Schutzansprüchen auszugehen (BGH v. 3. November 1961 I ZR 36/60 - S. 8 - Höhenverstellbarer Tisch; BGH GRUR 1962, 299, 305 - formstrip).Auch den Gründen der Teillöschungsentscheidung des Bundespatentgerichts, die für die Beurteilung der Tragweite der Beschränkung heranzuziehen sind (BGH vom 3. November 1961 a.a.O.), ist kein einschränkender Hinweis zu entnehmen, daß die zungenförmigen Abstandsleisten nur als in sich elastische Abstandshalter zu verstehen seien.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".