Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1980 - I ZR 37/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,15289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formerfordernis der Einwilligungserklärung über die Einlegung einer Sprungrevision
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 772
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.12.1974 - III ZR 125/72
Anforderungen an den Antrag auf Entscheidung nach Lage der Akten - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 09.05.1980 - I ZR 37/80
Denn die Einwilligung in die Sprungrevision nach § 566 a Abs. 2 ZPO kann nur ein vor dem Revisionsgericht oder dem Landgericht postulationsfähiger Prozeßbevollmächtigter erklären, und zwar innerhalb der Revisionsfrist (vgl. BGH NJW 1975, 830).
- BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83
Einwilligung in Sprungrevision
Nach dieser Bestimmung ist die Einwilligung des Gegners in die Übergehung der Berufungsinstanz, die dem Revisionsgericht spätestens bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorliegen muß (RGZ 118, 294; BGHZ 16, 192, 195; BGH, Beschl. v. 9. Mai 1980 - I ZR 37/80, VersR 1980, 772), Voraussetzung für die Zulässigkeit der Sprungrevision (BGHZ 16, 192, 195; BAG NJW 1979, 2422; allg. M.).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.