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| BGH, 06.07.1951 - I ZR 4/51 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50
Steckengebliebene Ost-West-Überweisung
Auszug aus BGH, 06.07.1951 - I ZR 4/51
Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass er auch den in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone vom 23. Juni 1949 (OGHZ 2, 143) entwickelten Grundsätzen beitrete (z.B. Urt. vom 29. Mai 1951 - I ZR 65/50).
- BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Erfüllung durch Banküberweisung
Fragen der sog. steckengebliebenen Banküberweisung im Verhältnis zwischen Kunden und Bank, wie sie insbesondere in den Urteilen des I. Zivilsenats vom 29. Mai 1951 - I ZR 65/50 - und 6. Juli 1951 - I ZR 4/51 - (Lindenmaier-Möhring, Nr. 1 und 2 zu § 667 BGB) erörtert worden sind, stehen hier nicht zur Entscheidung. - BGH, 27.09.1951 - I ZR 47/51
Umstellung steckengebliebener Banküberweisungen
Wie der Senat bereits im Urteil vom 6. Juli 1951 - I ZR 4/51 - ausgesprochen hat, ist es für die Rechtslage ohne Bedeutung, ob der Kontoinhaber die Bank -innerhalb ihres Filialnetzes- mit der Vornahme einer Überweisung an sich selbst (Eigenüberweisung) oder an eine andere Person (Fremdüberweisung) beauftragt hat (…Meyer-Cording a.a.O. S. 62).
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