Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 37, 107
- NJW 1962, 1347
- MDR 1962, 542
- GRUR 1962, 456
- DB 1962, 801
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
Warenzeichen für Exportwaren
Auszug aus BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Wenn auch das Wort "ungeachtet" nunmehr durch das in diesem Zusammenhang vielleicht nicht so klare Wort "trotz" ersetzt worden war, so ist doch die vom Reichsgericht zu den älteren Gesetzesfassungen ausgesprochene Rechtsmeinung mit vollem Recht als allein dem Gesetz entsprechend dann auch zu der neueren Gesetzesfassung sowohl vom Reichsgericht selbst (GRUR 1943, 89, 91) als auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz - GRUR 1957, 499, 503 - Wipp - BGHZ 34, 1, 3 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /4 - Mon Cheri -) und vom Schrifttum (…Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdn. 6 zu § 6 WZG;… Busse, Warenzeichengesetz 3. Aufl. § 6 Anm. 5;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 6. Kap. Rdn. 6;… Tetzner, Warenzeichengesetz § 6 Rdn. 11) weiterhin vertreten worden.Die Verteilung der Aufgaben auf das Patentamt und die ordentlichen Gerichte ist jedoch seit jeher sowohl für das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht als auch insbesondere für das Warenzeichenrecht kennzeichnend (vgl. BGHZ 34, 1, 4 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] - Mon Cheri - und die Amtliche Begründung zum Sechsten Überleitungsgesetz B I "zu Nr. 27" 3 a "Rechtsbeschwerdeverfahren", abgedr.
- BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
Auszug aus BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Das Verwaltungsgericht meint, das Reichsgericht habe - in dem Urteil JW 1936, 2879/2880 - die Entscheidungen des Patentamts im Widerspruchsverfahren (§§ 5, 6 WZG) über die Verwechslungsfähigkeit der Zeichen und die Warengleichartigkeit ohne gesetzliche Grundlage als mit Feststellungswirkung ausgestattet betrachtet und habe daraus - in dem Urteil GRUR 1943, 89/91 - die nach dem heutigen Rechtszustand, insbesondere nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350 = NJW 1959, 1507) nicht mehr vertretbare Auslegung des § 6 Abs. 2 WZG hergeleitet, daß die vorausgegangene Entscheidung des Patentamts im Fall einer Klage nach § 6 Abs. 2 WZG für die ordentlichen Gerichte bindend sei. - BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Wenn auch das Wort "ungeachtet" nunmehr durch das in diesem Zusammenhang vielleicht nicht so klare Wort "trotz" ersetzt worden war, so ist doch die vom Reichsgericht zu den älteren Gesetzesfassungen ausgesprochene Rechtsmeinung mit vollem Recht als allein dem Gesetz entsprechend dann auch zu der neueren Gesetzesfassung sowohl vom Reichsgericht selbst (GRUR 1943, 89, 91) als auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz - GRUR 1957, 499, 503 - Wipp - BGHZ 34, 1, 3 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /4 - Mon Cheri -) und vom Schrifttum (…Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdn. 6 zu § 6 WZG;… Busse, Warenzeichengesetz 3. Aufl. § 6 Anm. 5;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 6. Kap. Rdn. 6;… Tetzner, Warenzeichengesetz § 6 Rdn. 11) weiterhin vertreten worden.
- BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Wenn auch das Wort "ungeachtet" nunmehr durch das in diesem Zusammenhang vielleicht nicht so klare Wort "trotz" ersetzt worden war, so ist doch die vom Reichsgericht zu den älteren Gesetzesfassungen ausgesprochene Rechtsmeinung mit vollem Recht als allein dem Gesetz entsprechend dann auch zu der neueren Gesetzesfassung sowohl vom Reichsgericht selbst (GRUR 1943, 89, 91) als auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz - GRUR 1957, 499, 503 - Wipp - BGHZ 34, 1, 3 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /4 - Mon Cheri -) und vom Schrifttum (…Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdn. 6 zu § 6 WZG;… Busse, Warenzeichengesetz 3. Aufl. § 6 Anm. 5;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 6. Kap. Rdn. 6;… Tetzner, Warenzeichengesetz § 6 Rdn. 11) weiterhin vertreten worden. - RG, 02.12.1896 - I 230/96
Tragweite eines unter der Herrschaft des Markenschutzgesetzes vom 30. November …
Auszug aus BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Es beruhte deshalb nicht auf freier Gesetzesauslegung, sondern auf dem klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn das Reichsgericht nicht nur in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil JW 1936, 2879/2880 (= GRUR 1936, 961, 970), sondern auch schon in mehreren früheren Urteilen (z.B. RGZ 38, 73; 97, 90; GRUR 1926, 77, 79) ausgesprochen hat, die im Widerspruchsverfahren vom Patentamt getroffene Feststellung der Übereinstimmung (oder Verwechslungsfähigkeit) des angemeldeten Zeichens mit dem Widerspruchszeichen sei auch für das ordentliche Gericht im Verfahren über die Eintragungsbewilligungsklage nach § 6 Abs. 2 Satz 2 WZG bindend. - RG, 04.11.1919 - II 129/19
Vorratszeichen.
Auszug aus BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Es beruhte deshalb nicht auf freier Gesetzesauslegung, sondern auf dem klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn das Reichsgericht nicht nur in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil JW 1936, 2879/2880 (= GRUR 1936, 961, 970), sondern auch schon in mehreren früheren Urteilen (z.B. RGZ 38, 73; 97, 90; GRUR 1926, 77, 79) ausgesprochen hat, die im Widerspruchsverfahren vom Patentamt getroffene Feststellung der Übereinstimmung (oder Verwechslungsfähigkeit) des angemeldeten Zeichens mit dem Widerspruchszeichen sei auch für das ordentliche Gericht im Verfahren über die Eintragungsbewilligungsklage nach § 6 Abs. 2 Satz 2 WZG bindend.
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64
Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung
Es geht nicht an, daß rechtskräftige Entscheidungen immer wieder mit der Behauptung neu überprüft werden könnten, die zugrundeliegende Entscheidung sei falsch, und ihre Vollstreckung habe einen Aufopferungstatbestand geschaffen (vgl. dazu schon BGHZ 36, 379; 37, 113 [BGH 27.04.1962 - I ZR 4/61]/120). - BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65
Drittzeichen im Widerspruchsverfahren
Wenn die Zeichenübereinstimmung ohne Berücksichtigung der Benutzungslage bejaht wird, würde dem Anmelder in dem Umfange, in dem eine patentamtliche Prüfung im Hinblick auf die Besonderheit des patentamtlichen Verfahrens nicht stattgefunden hat, d.h. zur Geltendmachung des Einflusses der ungeprüft gebliebenen Benutzungslage auf Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr, der Weg der Eintragungsbewilligungsklage nach § 6 WZG offen gehalten werden müssen, dem zur Entlastung des Widerspruchsverfahrens besondere Bedeutung beizumessen ist; denn die für das Verfahren über die Eintragungsbewilligungsklage geltende Bindung des Prozeßgerichts an die im patentamtlichen Verfahren getroffene Entscheidung über die Zeichenübereinstimmung (vgl. BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) kann sinnvoller Weise nur so weit bestehen, wie im patentamtlichen Verfahren die Zeichenübereinstimmung überhaupt geprüft und darüber entschieden werden konnte. - BGH, 09.12.1974 - III ZR 145/72
Ersatzansprüche - Schriftliche Anmeldung - Unterschrift
Der A n tra g i s t d e s h a lb k e in e r e c h t s g e s c h ä f t l i c h e , in s b e s o n d e re g e s t a l te n d e , E rk lä ru n g , so n d e rn e in e V e rfa h re n sh a n d lu n g ( v g l . S e n a t s u r t e i l vom 26. F e b ru a r 1962 - I I I ZR 4/61 - S . 11, zum A nm eld ev erfah ren n ach A r t. 8 Abs. 6 d es F in a n z v e r t r a g e s ; v g l. au ch BGH NJW 1961, 1 5 2 9 ).
- BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Gerade angesichts der Bindung der ordentlichen Gerichte an die Feststellung der Zeichenübereinstimmung im Widerspruchsverfahren (vgl. BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) müßten in diesem Verfahren notwendigerweise alle Gesichtspunkte geprüft werden, die für den Schutzbereich eines Widerspruchszeichens mitbestimmend seien. - BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62
Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung
An einer solchen Möglichkeit fehlt es aber für den im Widerspruchsverfahren unterlegenen Anmelder, da das ordentliche Gericht im Streit über sein Eintragungsbewilligungsbegehren (§ 6 Abs. 2 WZG) grundsätzlich an die im Widerspruchsverfahren getroffene Feststellung der Zeichenübereinstimmung gebunden ist (BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel). - BGH, 04.07.1980 - I ZR 56/78
Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Warenzeichens - Von der …
Es entspricht zwar anerkannter Rechtsprechung, daß die Erhebung der auf zeichenrechtliche Gründe gestützten Eintragungsbewilligungsklage grundsätzlich die vorherige Entscheidung des Deutschen Patentamts im Widerspruchsverfahren über die Zeichenübereinstimmung voraussetzt, da die im Widerspruchsverfahren getroffene Feststellung der Übereinstimmung (oder Verwechslungsfähigkeit) des angemeldeten Zeichens mit dem Widerspruchszeichen für das ordentliche Gericht im Verfahren über die Eintragungsbewilligungsklage nach § 6 Abs. 2 S. 2 WZG bindend ist (BGH GRUR 1957, 499, 503 - Wipp; 1962, 456, 457 - Germataler Sprudel). - BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
Rechtsmittel
München vom 16. Oktober 1959 - GRUR 1960, 191 - und vom 15. Januar 1960 - MittDPatAnw 1960, 117 - [daß der erkennende Senat in einer gleichliegenden dritten Sache - GRUR 1962, 456, Germataler Sprudel - diesen beiden Entscheidungen nicht gefolgt ist, beruht auf anderen Gründen]; gegen die Entscheidung vom 16. Oktober 1959 allerdings auch die Berufungsentscheidung Bayer. VGH E NF 13, 123). - BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64
Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren
Diese Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten auf das Patentamt (Patentgericht) und die ordentlichen Gerichte ist sachgemäß und für das Warenzeichenrecht kennzeichnend (BGHZ 37, 107, 111) [BGH 27.04.1962 - I ZR 4/61]; sie war auch vom Gesetzgeber aus wohlerwogenen Gründen so gewollt, um die Stellung des älteren Zeicheninhabers gegenüber dem Versuch eines Eingriffs in seine Rechte zu verstärken (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen, BlfPMZ 1894/95 S. 22, 33) und die Zuständigkeit zwischen Patentamt und Gerichten möglichst zweckentsprechend und klar abzugrenzen (…Bericht der XII. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes zum Schütze der Warenbezeichnungen, a.a.O. S. 41, 45). - BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69
Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des …
Eine diesen Grundsatz bestätigende (hier jedoch nicht einschlägige) Ausnahme bildet auf Grund ausdrücklicher Gesetzesvorschrift die Eintragungsbewilligungsklage des § 6 Abs. 2 Satz 2 WZG (vgl. BGHZ 34, 1 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /3/4 - Mon Chéri; 37, 107/110 - Germataler Sprudel). - BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65
Übereinstimmung des Zeichens "Stute" mit dem zweiten Widerspruchszeichen "Hengst" …
Anders als die positive Feststellung der Zeichenübereinstimmung (vgl. dazu BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) bindet jedoch die negative Feststellung der Nichtübereinstimmung die Gerichte nicht in anderen Verfahren (…vgl. Busse, 3. Aufl. Anm. 5 zu § 6 und Anm. 3 zu § 11 WZG; v. Gramm, Anm. 2 zu § 6 und Anm. 13 zu § 11 WZG; vgl. auch BGH GRUR 1957, 499, 502 f - Wipp; für den Fall eines Rechtsstreites über die Benutzung eines Zeichens BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz) und hindert daher nicht, daß der Widersprechende in einem gerichtlichen Verfahren, wie z.B. der zeichen- oder außerzeichenrechtlichen Löschungsklage weiterhin Rechte aus den im Widerspruchsverfahren erfolglos gebliebenen Zeichen herleiten kann.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".