Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 671
- MDR 1958, 303
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Diese Rechte sind von der sowjetzonalen Enteignung jedenfalls insoweit nicht betroffen worden, als das Gebiet außerhalb der Sowjetzone in Frage steht (BGHZ 17, 209, 213 [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] ; BGH vom 24. Juli 1957 - I ZR 21/56 - Zeiss - insoweit abgedruckt in NJW 1958, 17 [BGH 24.07.1957 - I ZR 21/56] ).Das ist, wie der erkennende Senat schon in dem Urteil vom 24. Juli 1957 - I ZR 21/56 - Zeiss - für einen insoweit gleichliegenden Sachverhalt ausgeführt hat, angesichts des Umstandes, daß der Beklagte zu 1) sich unter den ihm verliehenen Namen auf dem gleichen gewerblichen Gebiet betätigen sollte und betätigt, auf dem auch die Klägerin tätig war und ist, mit der rechtlichen Ordnung der Bundesrepublik nicht zu vereinbaren, und zwar umso weniger, als der Beklagte zu 1) unter dem ihm verliehenen Namen ein Unternehmen betreibt, das der Klägerin im Wege entschädigungsloser Enteignung entzogen worden ist.
Der erkennende Senat hat zwar in dem Urteil vom 24. Juli 1957 - I ZR 21/56 - Zeiß - ein so weitgehendes Verbot hinsichtlich des dort behandelten Namens "C. Z." nicht für angebracht erachtet.
- BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53
Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Diese Vermögenswerte sind nach den Rechtsgrundsätzen, die in der Rechtsprechung der Bundesrepublik zur Frage der sowjetzonalen entschädigungslosen Enteignungen privat-wirtschaftlicher Industrie- und Handelsunternehmen entwickelt worden sind, von der Enteignung nicht erfaßt worden; denn dem Zugriff staatlicher Hoheitsakte können immer nur diejenigen Sachen und Gegenstände unterliegen, die sich im Machtbereich des Staates befinden, der den Hoheitsakt erlassen hat (BGHZ 5, 35, 37 [BGH 01.02.1952 - I ZR 123/50] ; 17, 209, 212, 213 [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] ; 20, 4) [BGH 12.01.1956 - III ZR 3/55] .Diese Rechte sind von der sowjetzonalen Enteignung jedenfalls insoweit nicht betroffen worden, als das Gebiet außerhalb der Sowjetzone in Frage steht (BGHZ 17, 209, 213 [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] ; BGH vom 24. Juli 1957 - I ZR 21/56 - Zeiss - insoweit abgedruckt in NJW 1958, 17 [BGH 24.07.1957 - I ZR 21/56] ).
- BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Namensmißbrauch
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Die Anwendung dieser Rechtsgrundsätze würde voraussetzen, daß sich der Beklagte zu 1) seines Firmennamens befugterweise bediente (BGHZ 4, 96, 102, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).Das völlige Verbot des beanstandeten Firmenteils ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn aus dem wettbewerblichen Verhalten des Verletzters auf eine innere Einstellung geschlossen werden kam, die auch künftig eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Benutzung dieses Firmenteils nicht erwarten läßt (BGH GRUR 1954, 457 - Irus; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; BGHZ 4, 96, 102 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).
- BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54
Enteignung einer GmbH
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Diese Vermögenswerte sind nach den Rechtsgrundsätzen, die in der Rechtsprechung der Bundesrepublik zur Frage der sowjetzonalen entschädigungslosen Enteignungen privat-wirtschaftlicher Industrie- und Handelsunternehmen entwickelt worden sind, von der Enteignung nicht erfaßt worden; denn dem Zugriff staatlicher Hoheitsakte können immer nur diejenigen Sachen und Gegenstände unterliegen, die sich im Machtbereich des Staates befinden, der den Hoheitsakt erlassen hat (BGHZ 5, 35, 37 [BGH 01.02.1952 - I ZR 123/50] ; 17, 209, 212, 213 [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] ; 20, 4) [BGH 12.01.1956 - III ZR 3/55] . - BGH, 11.07.1957 - II ZR 318/55
Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen (Genossenschaften)
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Waren aber der Z. I. AG im Gebiet der Bundesrepublik und von West-Berlin belegene Vermögenswerte verblichen, so folgt daraus, daß sie - und zwar unabhängig davon, ob eine rechtswirksame Sitzverlegung stattgefunden hat (BGHZ 25, 134, 148) [BGH 11.07.1957 - II ZR 318/55] - jedenfalls für dieses Gebiet als Rechtspersönlichkeit trotz der sowjetzonalen Enteignung bestehen geblieben ist. - BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Ausschlaggebend ist dabei, ob der Verletzer infolge des Zuwartens des Verletzten mit dessen Einverständnis rechnen durfte und ob für ihn ein wertvoller Besitzstand zur Entstehung gelangt ist, dessen Aufgabe ihm bei billiger Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (BGHZ 21, 66, 78 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei). - BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Sie können deshalb, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum annimmt, die Vergünstigungen der Exemtion oder Exterritorialität nicht für sich in Anspruch nehmen (BGHZ 18, 1, 9 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] = GRUR 1955, 575 - Hückel). - BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Diese Vermögenswerte sind nach den Rechtsgrundsätzen, die in der Rechtsprechung der Bundesrepublik zur Frage der sowjetzonalen entschädigungslosen Enteignungen privat-wirtschaftlicher Industrie- und Handelsunternehmen entwickelt worden sind, von der Enteignung nicht erfaßt worden; denn dem Zugriff staatlicher Hoheitsakte können immer nur diejenigen Sachen und Gegenstände unterliegen, die sich im Machtbereich des Staates befinden, der den Hoheitsakt erlassen hat (BGHZ 5, 35, 37 [BGH 01.02.1952 - I ZR 123/50] ; 17, 209, 212, 213 [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] ; 20, 4) [BGH 12.01.1956 - III ZR 3/55] . - BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52
Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Zum mindesten bis zum 26. August 1951, dem Tage, von dem ab das Berufungsgericht die Beklagten (mit Rücksicht auf die Verjährungseinrede) für schadenersatzpflichtig erachtet hat, war auch die Rechtsprechung der Gerichte der Bundesrepublik zu den hier Einschlägigen Fragen der Rechtswirkungen sowjetzonaler entschädigungsloser Enteignungen so weit geklärt, daß die Beklagten, ohne sich dem Vorwurf fahrlässigen Handelns auszusetzen, nicht mehr darauf vertrauen durften, daß ihre abweichende Rechtsauffassung Anerkennung finden werde (vgl. BGHZ 8, 88, 91) [BGH 21.11.1952 - I ZR 56/52] . - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
Das völlige Verbot des beanstandeten Firmenteils ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn aus dem wettbewerblichen Verhalten des Verletzters auf eine innere Einstellung geschlossen werden kam, die auch künftig eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Benutzung dieses Firmenteils nicht erwarten läßt (BGH GRUR 1954, 457 - Irus; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; BGHZ 4, 96, 102 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch). - BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50
Warenzeichen. Verwirkung
- BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
- BGH, 12.01.1956 - III ZR 3/55
Kosten des Beweissicherungsverfahrens
- RG, 27.05.1924 - II 332/23
1. Ist die Anwendbarkeit des § 16 UWG. auf Fälle des Wettbewerbs beschränkt? 2. …
- OLG Düsseldorf, 20.12.1949 - 2 U 185/49
- BGH, 18.12.1959 - I ZR 62/58
Rechtsmittel
Sie erfolgt daher im geschäftlichen Verkehr und ist mithin von den Vorinstanzen mit Recht in das Verbot einbezogen worden (RGZ 108, 272, 274; BGH v. 14. Februar 1958, I ZR 40/56 - Zeiss-Ikon).Das völlige Verbot des beanstandeten Teils ist jedoch gerechtfertigt, wenn aus dem Verhalten des Verletzers im Wettbewerb auf eine Einstellung geschlossen werden kann, die auch in Zukunft eine einwandfreie Benutzung dieses Firmenteils nicht erwarten läßt (BGH v. 14. Februar 1958, I ZR 40/56 - Zeiss-Ikon).
- BGH, 15.04.2024 - II ZR 82/23
Feststellung der Aktionärseigenschaft an Aktiengesellschaft; Erwerb von Rechten …
Mit der Eintragung der Sitzverlegung wurde diese gemäß § 38 Abs. 2 AktG 1937 (RGBl. I S. 107) unabhängig von der registerrechtlichen Mitwirkung des Handelsregisters des Kreisgerichts D. am ursprünglichen Sitz der Gesellschaft wirksam (vgl. zur eingeschränkten Mitwirkung sowjetzonaler Registergerichte BGH, Urteil vom 14. Februar 1958 - I ZR 40/56, NJW 1958, 671). - BGH, 06.02.1959 - I ZR 50/57
Carl-Zeiss-Stiftung
wie der erkennende Senat mit näherer Begründung bereits in seinem Urteil vom 24. Juli 1957 im Hauptprozeß - I ZR 21/56 - ausgeführt und in seinem Urteil vom 14. Februar 1958 - Zeiss Ikon, Az. I ZR 40/56 - bei insoweit gleichliegendem Sachverhalt erneut betont hat, kann die aus staatlicher Verleihung abgeleitete Befugnis des Beklagten zu 1 zur Führung seines Firmennamens in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden, weil die Geltendmachung des durch die Namensverleihung entstandenen Rechtes gegen den ordre public der Bundesrepublik verstößt (Art, 30 EGBGB).
- BGH, 30.01.1969 - X ZR 66/67 Es ist nicht erforderlich, zunächst den Versuch zu unternehmen, die Mitwirkung der Registerbehörde im anderen Seil Deutschlands zu erlangen oder gar bei deren Verweigerung den Beschwerdeweg zu erschöpfen, da dies angesichts der mit Sicherheit zu er wartenden Verweigerung der Mitwirkung eine überflüssige Pormalität wäre (vgl. BGH NJW 1958, 671 )<> dd) Auch aus dem Inhalt des Sitzverlegungsbeschlusses ist nichts zu entnehmen, was gegen seine Rechtsgültigkeit sprechen könnte.
- OLG Frankfurt, 30.06.1999 - 20 W 293/97 Nach Auffassung des Senats konnen die von der Rspr. für die Sitzverlegung enteigneter Unternehmen/Gesellschaften aufgestellten Grundsätze (vgl. dazu BGH, NJW 1958, 671; OLG Düsseldorf, NJW 1950, 470 und NJW 1962, 869; Beitzke, MDR 1949, 761) nicht ohne weiteres auf GmbH übertragen werden, die in der DDR unter staatlicher Verwaltung standen.
- BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 80/63
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S.d. …
Um so mehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägung der Interessen, wenn ein Dritter außerhalb des geschäftlichen Verkehrs und in einer Weise, die wettbewerblich überhaupt nicht in Erscheinung tritt (vgl. dazu auch BGH vom 14. Februar 1958 - I ZR 40/56 - "Z. I."), die Bezeichnung "V. Z. (J.)" zu dem alleinigen Zweck verwendet, um in der Mitteilung eines die Klägerin nicht berührenden Vorgangs aus dem Wirtschaftsleben der SBZ deutlich zu machen, auf welches dortige Unternehmen sich die berichtete, auf den Bereich der SBZ beschränkte Tatsache bezieht. - BGH, 30.06.1961 - I ZR 3/60
Carl-Zeiss-Stiftung
Gerade in diesem hier ausschlaggebenden Punkte weicht indessen der vorliegende Sachverhalt, der insoweit dem des Urteils vom 14. Februar 1958 - Z.-I. (I ZR 40/56) entspricht, von dem Sachverhalt der früheren Entscheidung ab.
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