Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2001 - I ZR 47/01 |
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Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06
Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen
In der gesetzlichen Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 4 BDSG wird implizit vorausgesetzt, dass eine vorformulierte Einwilligung nicht nur in Gestalt einer so genannten Opt-in-Klausel, bei der die Möglichkeit besteht, "ja" oder "nein" anzukreuzen, zulässig ist, sondern auch in Gestalt einer Opt-out-Klausel wie im Streitfall zulässig sein kann (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt CR 2001, 294 - Haushaltsumfrage zu Werbezwecken, nachfolgend BGH, Nichtannahmebeschluss vom 15.11.2001 - I ZR 47/01 = ITRB 2002, 73). - OLG München, 12.01.2012 - 29 U 3926/11
Wettbewerbsverstoß eines Gasversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit …
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes stellen ungeachtet dessen, dass sich ihre Verletzung im Geschäftsleben durchaus auswirken kann, grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar (…MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11, Rn. 69 [mit Ausnahme des hier nicht einschlägigen § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG];… Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4 Nr. 11, Rn. 79; Gärtner/Heil, WRP 2005, 20, 22; Hoeren, VersR 2005, 1014, 1022; Elskamp, Gesetzesverstoß und Wettbewerbsrecht, S. 182 [mit Ausnahme des § 28 Abs. 4 BDSG]; Büttner, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 545, 559 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt, Urt. v. 13.12.2000 - 13 U 204/98 sowie auf BGH, Nichtannahmebeschl. v. 15, 11.2001 - I ZR 47/01).
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