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   BGH, 19.12.1979 - I ZR 5/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12462
BGH, 19.12.1979 - I ZR 5/78 (https://dejure.org/1979,12462)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1979 - I ZR 5/78 (https://dejure.org/1979,12462)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - I ZR 5/78 (https://dejure.org/1979,12462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten an hinterbeinlosen Stahlrohrstühlen - Beurteilung der Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Stüttgen-Stuhles und des Stam-Stuhles

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - I ZR 5/78
    Es handelt sich um dieselben Stühle, die Gegenstand der Entscheidung des Reichsgerichts vom 1. Juni 1932 (GRUR 32, 892) und des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1961 (GRUR 61, 635 - Stahlrohrstuhl) waren.

    Unter Zugrundelegung dieser kennzeichnenden Beschreibung, die vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Februar 1961 (GRUR 1961, 635) gebilligt worden ist, führt das Berufungsgericht aus, der Stuhl der Beklagten sei zwar hinterbeinlos aus Rohrzug geschaffen und er weise auch - letzteres schon nur eingeschränkt - annähernd eine kubische Form auf.

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand …

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - I ZR 5/78
    Sind diese maßgebenden Merkmale in der angegriffenen Ausführung jedoch nicht enthalten, so scheidet der Vorwurf der Nachbildung aus (vgl. BGHZ 5, 1, 3 - Hummelfiguren I; BGH v. 1.4.58 - I ZR 49/57, NJW 58, 1587 = GRUR 58, 500 - Mecki-Igel I).

    Soweit die Revision bemängelt, die Ausführungen des Berufungsgerichts seien fehlsam, weil sie technische Dinge anführten, die nicht zum ästhetischen Bild gehörten, und weil sie von Rechtsirrtum beeinflußte Beurteilungen enthielten, so ist dem entgegenzuhalten, daß bei Kunstwerken eine erschöpfende und nur das ästhetische Element behandelnde Darstellung in Einzelaufgliederungen schwierig, ja kaum möglich ist, weil das Kunstwerk ein seiner Natur nach unteilbares Ganzes ist, das sich in seinem Wesen jeder Aufgliederung widersetzt (vgl. BGHZ 5, 1, 3, 4 - Hummelfiguren I); es kann daher auch die revisionsrechtliche Prüfung nur darauf abgestellt werden, ob das Berufungsgericht hinreichend deutlich dargelegt hat, worin die charakteristischen, das Kunstwerk schaffenden Merkmale liegen, die dem Werk seine individuelle Prägung verleihen, und ob diese Merkmale bei dem angegriffenen Werk wiederkehren.

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - I ZR 5/78
    Sind diese maßgebenden Merkmale in der angegriffenen Ausführung jedoch nicht enthalten, so scheidet der Vorwurf der Nachbildung aus (vgl. BGHZ 5, 1, 3 - Hummelfiguren I; BGH v. 1.4.58 - I ZR 49/57, NJW 58, 1587 = GRUR 58, 500 - Mecki-Igel I).
  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der den Senatsentscheidungen vom 27. Februar 1961 (GRUR 1961, 635 ff - Stahlrohrstuhl) und vom 19. Dezember 1979 - I ZR 5/78 - zugrunde lag.

    Die Urheberrechtsschutzfähigkeit des Stam-Stuhles ist vom Senat im Anschluß an das Reichsgericht (GRUR 1932, 892 ff) in der angeführten Entscheidung vom 27. Februar 1961 (GRUR 1961, 635 ff - Stahlrohrstuhl) bejaht und zuletzt durch Urteil vom 19. Dezember 1979 - I ZR 5/78 - bestätigt worden.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat - wie schon in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - I ZR 5/78 - fest.

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