Rechtsprechung
| BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristlose Kündigung eines gemeinsamen Verlagsvertrages zweier Urheber über ein verbundenes Werk - Voraussetzungen der Verpflichtung eines von mehreren Urhebern eines verbundenen Werkes zur Einwilligung in die vom anderen Urheber ausgesprochene fristlose Kündigung des ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1192
- MDR 1983, 197
- GRUR 1982, 743
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer …
Auszug aus BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80
Unter anderem schwebt ein Rechtsstreit, in dem über die Wirksamkeit der Kündigung der Verlagsverträge gestritten wird (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 81/79 - GRUR 1982, 41 ff - Musikverleger III).Es hat sich insoweit auf sein Urteil vom 15. März 1979 - 6 U 2122/78 - in dem Verfahren des Klägers gegen die E. M. Hans R. B. bezogen, das der Senat inzwischen durch Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 81/79 - aufgehoben hat.
Die Vorinstanzen haben die Lieder, bei denen die musikalische Komposition vom Kläger stammt, während der Text von den Beklagten verfaßt wurde, zutreffend als verbundene Werke im Sinne des § 9 UrhG angesehen und zwischen Komponist und Textdichter eine Verwertungsgemeinschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angenommen (so auch BGH GRUR 1973, 328, 329 - Musikverleger II; GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III).
Der Senat hat bereits in dem eingangs angeführten Urteil vom 2. Oktober 1981 (GRUR 1982, 41, 43) entschieden, daß für die Kündigung der Verlagsverträge auch nicht ausnahmsweise eine alleinige Geschäftsführungsbefugnis des Klägers anzuerkennen ist.
- BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70
Musikverleger II
Auszug aus BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80
Die Vorinstanzen haben die Lieder, bei denen die musikalische Komposition vom Kläger stammt, während der Text von den Beklagten verfaßt wurde, zutreffend als verbundene Werke im Sinne des § 9 UrhG angesehen und zwischen Komponist und Textdichter eine Verwertungsgemeinschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angenommen (so auch BGH GRUR 1973, 328, 329 - Musikverleger II; GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III). - LG München I, 22.08.1978 - 7 O 6261/78
Exklusivertrag
Auszug aus BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (GRUR 79, 153 ff).
- LG Hamburg, 23.10.2024 - 310 O 100/14
Autor Brussig erhält Millionenbetrag im Rechtsstreit um Lindenberg-Musical
- LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07
Urheberrechtsschutz für Illustrationen einer Jugendbuchreihe: Illustrator als …
Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest für die Verbindung von Text und Musik wie z.B. bei Schlagern explizit bestätigt (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III ; BGH GRUR 1982, 743, 744 - Verbundene Werke ) und ist im Falle einer Bedienungsanleitung davon ausgegangen, dass den darin enthaltenen Textteilen, Zeichnungen und Fotografien jeweils ein gesonderter Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7 UrhG bzw. § 72 UrhG zukommt, ohne eine Miturheberschaft zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung ). - BGH, 14.12.1989 - I ZR 56/88
"Musikverleger IV"; Berechtigung des Urhebers zur fristlosen Kündigung von …
Die von der Revision angeführte Entscheidung des Senats vom 9. Juni 1982 - I ZR 5/80 - (GRUR 1982, 743 f - Verbundene Werke) steht dem nicht entgegen. - BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer …
Von den Textdichtern können - wie aus dem vor dem Senat anhängigen Verfahren I ZR 5/80 J. ./. Dr. H. und K. ersichtlich ist (vgl. dazu LG München I GRUR 1979, 153 ff) - wichtige persönliche und wirtschaftliche Gründe angeführt werden, die eine Kündigung aus der Sicht der Textdichter unzumutbar erscheinen lassen.
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