Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1974 - I ZR 55/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Transport von Baumaterial - Vereinbarung von unter dem tariflich zulässigen Mindestentgelt liegenden Pauschalsätzen - Anspruch auf Nachzahlung - Einwand der Arglist - Tarifzwang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.1974 - I ZR 89/72
Anspruch des Frachtführers auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem …
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 55/73
Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 11. Januar 1974 (VersR 74, 587, 588) einschränkend bemerkt, daß ein solcher Ausnahmetatbestand nur bei offenkundigen Fällen echter wirtschaftlicher Hilfe vorliegen könne.Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht den Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat (BGH VersR 74, 587).
- BGH, 28.11.1969 - I ZR 6/68
Güternahverkehr - Tarifwidriges Entgelt - Nachforderungsanspruch - Verjährung
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 55/73
Die Revision beruft sich insoweit auf ein Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969 (LM GüKG Nr. 37 - MDR 70, 209 = VersR 70, 151, 152 = Betr. - BGH, 11.12.1968 - I ZR 96/67
Ausführung eines Transports des Aushubs von mehreren Fuhrunternehmen - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 55/73
Hierbei, ist darauf hingewiesen worden, daß sonst der Tarifunterbietung Tür und Tor geöffnet würden (vgl. BGH LM GüKG Nr. 34 = MDR 69, 547; BGH LM GNT Nr. 12 = Warn 72, 767, 769).
- BGH, 22.06.1979 - I ZR 98/77
Voraussetzungen des Einwands der Arglist - Anspruch des …
Nur dieses Vertrauen auf den Fortbestand eines einmal vereinbarten (tarifwidrigen) Entgelts, das regelmäßig bei Verstößen gegen die zwingenden Tarife angesichts der Bedeutung der Tarifsicherung (dazu Senatsurteile v. 11. Dez. 68 - I ZR 96/67 LM Nr. 34 zu GüKG Bl. 2 R; v. 28. Nov. 69 - I ZR 6/68 LM Nr. 37 zu GüKG; v. 11. Jan. 74 - I ZR 89/72 - VersR 74, 587; v. 3. Juli 74 - I ZR 55/73) nicht gegenüber einem Nachforderungsanspruch mit Erfolg eingewendet werden kann, sollte ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des damaligen für die Revisionsinstanz als richtig unterstellten Vortrags der Beklagten den Einwand der Arglist rechtfertigen.In den Senatsurteilen vom 11. Januar 1974 - I ZR 89/72 - VersR 74, 587 = LM Nr. 35 zu § 304 ZPO und vom 3. Juli 1974 - I ZR 55/73 ist klargestellt, daß das Vertrauen des Auftraggebers angesichts der Bedeutung der Tarifsicherung nur bei offenkundigen Fällen echter wirtschaftlicher Hilfe für einen notleidenden Transportunternehmer rechtserheblich sei und den Einwand der Arglist rechtfertige.
- BGH, 09.02.1984 - I ZR 201/81
Arglisteinwand gegenüber dem Anspruch des Güternahverkehrsunternehmers auf …
Es fehlt aber auch der wesentliche - vom Senat in den Urteilen vom 11.01.1974 - I ZR 89/72 - LM ZPO § 304 Nr. 35 und vom 03.07.1974 - I ZR 55/73 - noch einmal herausgestellte - Erfordernis, wonach das Vertrauen des Auftraggebers nur bei offenkundigen Fällen echter wirtschaftlicher Hilfe für einen notleidenden Transportunternehmer rechtserheblich ist.
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