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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1954 - I ZR 6/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,347
BGH, 15.06.1954 - I ZR 6/53 (https://dejure.org/1954,347)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1954 - I ZR 6/53 (https://dejure.org/1954,347)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1954 - I ZR 6/53 (https://dejure.org/1954,347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" - Beseitigung eines Aufrechnungsverzichts durch ergänzende Vertragsauslegung - Berufung auf den Aufrechnungsverzicht durch einen Dritten, an den die Kaufpreisforderung abgetreten wurde - Auslegung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 61
  • NJW 1954, 1561
  • MDR 1954, 536
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56

    Netto-Kasse-Klausel. Aufrechnungsverzicht

    Der in der Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" enthaltene Aufrechnungsverzicht (BGHZ 14, 61) gilt in der Regel auch dann, wenn die Ware ohne Verladepapiere ausgeliefert wird und mit der Rechnung lediglich Gewichtsbescheinigungen, vorzulegen sind.

    Das Berufungsgericht hält an der in seinem Urteil vom 30. Oktober 1952 ausgesprochenen und von dem Bundesgerichtshof durch Urteil vom 15. Juni 1954 - I ZR 6/53 - (BGHZ 14, 61) gebilligten Auffassung fest, daß die Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" neben der zu Lasten der Käuferin erfolgten Festlegung einer Vorleistungspflicht zugleich einen Aufrechnungsverzicht der Käuferin auch für den Fall enthalte, daß die Verladepapiere keine Traditionspapiere sind.

    Die Revision trägt Bedenken gegen die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 61) vor, die einen die gleichen Parteien betreffenden Fall zum Gegenstand hat, in dem jedoch die Rechnung zusammen mit einem Duplikatfrachtbrief präsentiert wurde, und vertritt die Auffassung, daß der vorliegende Fall jedenfalls deshalb anders zu beurteilen sei, weil die Klägerin keine Verladepapiere besessen habe, aus deren Besitz sie eine gewisse Sicherung ihrer Kreditgewährung hätte ableiten können.

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Hamburg unter Berufung auf diese Entscheidung des Reichsgerichts in dem Urteil vom 30. Oktober 1952 (MDR 1953, 240), das der Bundesgerichtshof in der oben angeführten Entscheidung (BGHZ 14, 61) gebilligt hat, ausgeführt, daß sowohl bei der Klausel "Kasse gegen Dokumente" als auch bei der Klausel "Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" das Wort "Kasse" besage, daß der Käufer in bar zu zahlen habe, also nicht aufrechnen dürfe.

    In dieser Frage schließt sich der erkennende Senat der Ansicht des ersten Zivilsenats in dem oben angeführten Urteil BGHZ 14, 61 im Ergebnis an, dessen Entscheidungsgründe zu diesem Punkt a.a.O. nicht mit abgedruckt worden sind.

  • BGH, 19.09.1984 - VIII ZR 108/83

    Auslegung der Klausel "cash on delivery"

    Daß der Vereinbarung "Kasse gegen Dokumente" grundsätzlich diese Bedeutung zukommt, ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. BGHZ 14, 61, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53] ; BGHZ 23, 131, 136; Senatsurteil vom 21. Juni 1972 - VIII ZR 96/71 = WM 1972, 1092, 1093; BGH Urteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73 = WM 1976, 331, 332 unter 5.;… Liesecke a.a.O. S. 8 f und 12;… Leitsatz a.a.O. S. 11 Stichwort "Aufrechnungsausschluß";… Zahn a.a.O. S. 203;… Soergel/Siebert/Knopp, 10. Aufl., § 157 Rdn. 56;… Ratz aaO, § 346 Anm. 164;… Schlegelberger, AGB, 5. Aufl., § 346 Rdn. 78;… Weber in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 387 Rdn. 51;… von Feldmann in MünchKomm, § 387 Rdn. 20).

    Der Vereinbarung "cash on delivery", die als typische Vertragsbestimmung der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGHZ 14, 61, 62) [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53] , läßt sich jedenfalls dann ein Aufrechnungsausschluß entnehmen, wenn die Bedeutung des Begriffes "cash" (= Kasse) berücksichtigt wird.

    Angesichts dieser allgemein bekannten Bedeutung der Nachnahme, des Strebens des Handelsverkehrs nach der Verwendung typisierter, knapp gefaßter, eindeutiger Klauseln (…Senatsurteil vom 21. Juni 1972 a.a.O. S. 1093) und der danach gebotenen objektiven Betrachtungsweise (BGHZ 14, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53] ) ist demnach die vorliegend vereinbarte Klausel "cash on delivery" als Barzahlungsabrede mit Aufrechnungsausschluß zu verstehen.

    Das Interesse des Käufers an der Aufrechnung hat demgegenüber regelmäßig zurückzutreten, weil er durch die Vereinbarung der Kassa-Klausel seine Barzahlungspflicht in Kauf genommen hat (BGHZ 14, 61, 63) [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53] .

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten …

    Danach bleibt ein Aufrechnungsverbot regelmäßig in Kraft, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung als Mittel der Kreditsicherung verwandt worden ist; denn der Kreditgeber soll gerade dann darauf vertrauen dürfen, die ihm als Sicherheit abgetretene Forderung nicht durch Aufrechnung zu verlieren, wenn sein Schuldner insolvent wird (vgl. BGHZ 14, 61, 63) [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53].
  • BGH, 21.06.1972 - VIII ZR 96/71

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - …

    Auch nach Auffassung des Senates, der diese Klausel als typische Vertragsbestimmung selbst auslegen kann (BGHZ 14, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]), liegt diese Auslegung nach Wortlaut und Sinnzusammenhang zumindest nahe.

    Dem sind der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 61 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]) und der erkennende Senat (BGHZ 23, 131) für die dort zur Entscheidung stehende Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" ausdrücklich gefolgt.

    Das Berufungsgericht verkennt, daß die Parteien eine Barzahlungsvereinbarung gerade nicht ausdrücklich getroffen, sich vielmehr einer typischen Vertragsklausel bedient haben, deren Auslegung sich im Interesse der Rechtssicherheit, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, am Handelsbrauch ausrichtet und grundsätzlich einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich ist (BGHZ 14, 61 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]; Senatsurteil vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63 = WM 1966, 219 = BGH Warn 1965 Nr. 234 m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 182/82

    Berufung auf Aufrechnungsverbot

    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Aufrechnung anderenfalls nicht nur in den Fällen des § 32 ADSp unbeschränkt zulässig wäre, sondern auch bei der Verwendung von Handelsklauseln, die - wie beispielsweise die Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere« - Aufrechnungsverbote enthalten und gerade im internationalen Frachtverkehr von Bedeutung sind (vgl. BGHZ 14, 61, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53];… 23, 131, 134, 135: BGH Urt. v. 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73, NJW 1976, 852, 853).
  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 103/73

    Wirksame Abtretung von Kaufpreisforderungen aus einem Getreidehandel - …

    Nach der seit vielen Jahren gerade in kaufmännischen Kreisen geltenden Verkehrsauffassung schließt eine solche einer ergänzenden Auslegung nicht zugängliche Klausel in aller Regel eine Aufrechnung schlechthin aus (BGHZ 14, 61; 23, 131, 135 f; zu ähnlichen Sachverhalten je mit weiteren Nachweisen;… BGB RGBK 12. Aufl. § 387 Rn 51).
  • BGH, 06.03.1975 - III ZR 137/72

    Anforderungen an die Auslegung einer Individualvereinbarung - Anspruch auf …

    Der Revision ist zuzugeben, daß die Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot je nach den Umständen des Einzelfalles treuwidrig und daher unzulässig sein kann (vgl. BGHZ 14, 61, 63; 23, 17, 26; 35, 248, 254; BGH in NJW 1966, 1452; VersR 1969, 734).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    Selbst wenn man annehmen wollte, der "Darlehensvertrag" sei uneingeschränkt revisibel, denn er sei kein Individualvertrag, sondern ein typischer Vertrag, etwa weil er im Betrieb des Beklagten routinemäßig verwandt wird (vgl. wegen der Abgrenzung von Individualverträgen zu typischen Verträgen u. a. BAG Urteile vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 - und 21. April 1956 - 2 AZR 254/54 - AP Nr. 1 und 2 zu § 549 ZPO mit Anm. von Pohle; BAG 10, 271 = AP Nr. 11 zu § 550 ZPO mit Anm. von Bötticher; BAG Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 267/55 - 4P Nr. 26 zu § 52 RegelungsG; BGHZ 14, 61, 62 und BGHZ 8, 55;… Schwinge, Grundlagen des Revisionsrechts, 2. Aufl., S. 97 ff«? insbesondere S. 105, 106, 107 und 109;… Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 549 III B 4 d), so änderte sich am Ergebnis doch nichts, denn, wie sich bereits aus den obigen Ausführungen ergibt, entspricht die Auslegung des "Darlehensvertrages" in Verbindung mit dem Anerkenntnis des Fehlbestandes einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 1461/98
    Auf den Ausschluß kann sich auch die Klägerin als Zessionarin berufen (vgl. BGHZ 14, 61, 63 = NJW 1954, 1561).
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 126/57

    Rechtsmittel

    In einer solchen Barzahlungsklausel kann ein vertraglicher Ausschluß der gesetzlichen Aufrechnungsbefugnis liegen (RG WarnRspr 1916 Nr. 243; BGHZ 14, 61; 23, 131, 135; Urteil des Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 99/56, S. 10).
  • BGH, 13.05.1964 - VIII ZR 163/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 125/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.03.1955 - II ZR 40/54

    Rechtsmittel

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