Rechtsprechung
| BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des Warenverzeichnisses - Mitumfassung eines Warenzeichens von der Übertragung eines bestimmt abgegrenzten Teils eines Gesamtunternehmens - Anforderungen an die zeichenmäßige Benutzung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 830
- GRUR 1974, 84
- DB 1973, 1990
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (16)
- BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51
Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Nach ständiger Rechtsprechung hat sich die Verurteilung zur Unterlassung grundsätzlich der konkreten Verletzungsform anzupassen; nur ausnahmsweise ist eine allgemeinere Fassung des Verbots zulässig (vgl. BGHZ 5, 189, 193 - Fischermännchen; BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Es bedarf daher keiner Prüfung mehr, ob die Rechtslage bei einer rein firmenmäßigen Benutzung anders zu beurteilen wäre (vgl. BGHZ 19, 23, 28 ff - Magirus). - BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Für das Zeichenrecht können diese für bestimmte Sonderfälle des Firmenrechts entwickelten Grundsätze nicht ohne weiteres übernommen werden; im Zeichenrecht ist den betroffenen Interessen durch den räumlich und sachlich gesetzlich festgelegten Schutzumfang Rechnung getragen (vgl. BGHZ 45, 246, 249 - Merck; BGH GRUR 1969, 680, 691 - Faber; BGH Urteil vom 7.7.1971 - I ZR 39/70 - WC 00).
- BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Diese Beurteilung ist ohne Rechtsfehler, zumal dem Verkehr das Nebeneinander solcher Bezeichnungsweisen, etwa auch von bloßen Kollektionsbezeichnungen neben Warenherkunftskennzeichnungen, unter anderem auch bei Miederwaren und Wäsche geläufig ist (vgl. BGH GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta). - BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71
Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Auf den Zweck des Betriebs- und Zeichenerwerbs kommt es grundsätzlich nicht an, sofern nur Zeichen und Betrieb in einem den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 WZG genügenden Zusammenhang übertragen werden (BGH NJW 72, 2123 = WRP 72, 578, 579 - Baader Brezeln). - BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Auf den Willen des Benutzers kommt es dabei nicht an; entscheidend ist, wie der Verkehr die Kennzeichnung auffaßt (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus). - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Da nach ständiger Rechtsprechung bei Kennzeichnungsverletzungen für die Entstehung jedenfalls eines Marktverwirrungsschadens eine tatsächliche Vermutung besteht (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; 1957, 222, 223 - Sultan), konnte das Berufungsgericht den bloßen Feststellungsantrag über die Schadensersatzpflicht, für dessen Zubilligung die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung genügt, für begründet erachten, ohne den Einzelheiten näher nachzugehen. - BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Die im Warenverzeichnis dieser Zeichen unter anderem enthaltenen Strumpfwaren hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1958 (GRUR 1959, 25, 26 - Triumph) als stets außer Betracht zu lassende Abwehrwaren bzw. als Vorratswaren bezeichnet, die jedenfalls deshalb nicht berücksichtigt werden könnten, weil die Absicht einer Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf diese Waren von der Zeicheninhaberin nicht substantiiert dargetan worden sei. - BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52
Rohrbogen
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Nach ständiger Rechtsprechung hat sich die Verurteilung zur Unterlassung grundsätzlich der konkreten Verletzungsform anzupassen; nur ausnahmsweise ist eine allgemeinere Fassung des Verbots zulässig (vgl. BGHZ 5, 189, 193 - Fischermännchen; BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen). - BGH, 26.03.1971 - I ZR 84/69
Wort-Bildzeichen Zamek mit weißer Schrift auf dunklem Grund - Wettbewerber auf …
Auszug aus BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Dieses jüngere Warenzeichen der damaligen Beklagten war aber von ihrer - auch gegenüber der Firma der damaligen Klägerin - älteren Firma abgeleitet und alle Kennzeichnungen enthielten gemeinsam den Familiennamen "Zamek" (siehe BGH GRUR 1971, 309, 311 - Zamek II). - BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
Rechtsmittel
- BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen …
- BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von …
- BGH, 27.10.1961 - I ZR 140/60
Rechtsmittel
- RG, 09.05.1922 - II 626/21
Warenzeichenrecht; Fortsetzung des Geschäftsbetriebs
- LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 457/06
"Unversicherter Versand" bei eBay
In der Regel bedarf es daher keiner detaillierten Darlegungen (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf; BGH GRUR 1974, 735, 736 - Pharmamedan; BGH. - BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87
"Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens
Solche Übereinstimmungen, die in den vom Bundesgerichtshof bisher beurteilten einschlägigen Fällen einerseits bei Strickstrümpfen und anders gefertigten Strümpfen (BGH, Urt. v. 8.6.1973 - I ZR 6/72, GRUR 1974, 84, 88 = WRP 1973, 578 - Trumpf) und andererseits bei Parfüm und Eau de Toilette (…BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 - Tigress) bestanden haben, hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall nicht festgestellt. - BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94
"Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung
Denn jedenfalls bei der Mitverwendung eines weiteren kennzeichnungskräftigen Bestandteils in einer Form, die die Prägung der Gesamtbezeichnung durch "GARONOR" ausschließt (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 8.6.1973 - I ZR 6/72, GRUR 1974, 84, 88 = WRP 1973, 578 - Trumpf;… Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex;… Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 174/78, GRUR 1981, 277, 278 - Biene Maja; vgl. neuerdings auch zur insoweit übereinstimmenden Beurteilung bei Marken: BGH, Beschl. v. 14.3.1996 I ZB 36/93, GRUR 1996, 404, 405 = WRP 1996, 739 - Blendax Pep; Beschl. v. 14.3.1996 - I ZB 37/93, GRUR 1996, 406 - JU - WEL; Beschl. v. 9.5.1996 - I ZB 11/94, GRUR 1996, 775, 776 = WRP 1996, 903 - Sali Toft), erscheint eine zulässige Verwendung denkbar, so daß ein Schlechthinverbot im Streitfall nicht in Betracht kommt (…vgl. BGH, Urt. v. 24.7.1957 - I ZR 21/56, GRUR 1958, 189, 196 = WRP 1958, 17 - Zeiß, in dem selbst bei der Annahme von Weltgeltung der Bezeichnung "Zeiß" ein Schlechthin-Verbot versagt worden ist).
- OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 74/09
Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung in abgewandelter Form i.S.v. § 26 …
In einem solchen Fall ist die Benutzung für eine konkrete Ware für die gesamte Warengruppe rechtserhaltend, weil der Verkehr insoweit im Allgemeinen keine weiteren Unterscheidungen mehr treffen wird (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf), D.h. es muss sich (…in den Worten von Ströbele, in: Ströbele/Hacker, a.a.O., § 26 Rdnr. 166) um einen nicht zu umfangreichen Oberbegriff des Verzeichnisses handeln, der nicht ohne weiteres in selbständige Untergruppen unterteilt werden kann, wobei kein unverhältnismäßig großer Abstand zwischen der Einzelware und dem Oberbegriff bestehen darf.Umzusetzen ist die gebotene Teillöschung des Oberbegriffs durch Einfügung eines konkretisierenden Zusatzes (vgl. BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf- mit vollständigem Tenor in [...]), was auch durch eine mit "nämlich" einzuleitende Formulierung geschehen kann (…vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 49 Rdnr. 26; ebenso offenbar BGH GRUR 2008, 616 Tz. 22 - AKZENTE -, wo diese Kommentarstelle zitiert wird).
- BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82
Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf …
Maßgeblich ist, ob das Zeichen derart gebraucht wird, daß der unbefangene Durchschnittsbetrachter darin einen Hinweis auf die Herkunft der damit gezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicken kann (BGH GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf) oder ob die Bezeichnung nicht als Herkunftshinweis, sondern zu anderen Zwecken dient, etwa als reines Unterscheidungsmerkmal einzelner Sorten aus einem Angebot gleicher betrieblicher Herkunft und vom Verkehr auch nur so verstanden wird.Die Rechtsprechung hat allerdings bei Verwendung von sogenannten Sorten - Bestell- oder Design-Bezeichnungen nicht selten zugleich auch eine warenzeichenmäßige Benutzung angenommen (vgl. z.B. BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf).
- BGH, 13.07.1977 - I ZR 136/75
Verletzung von Firmen- und Warenzeichenrechte - Umfang des …
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, für die die Warennähe bzw. -entfernung von Bedeutung sein kann (vgl. BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH GRUR 1974, 84, 87, 88 - Trumpf), stehen sich daher nicht - wie die Revision meint - einerseits Spezialmesser für Handwerksbetriebe, sondern Messerschmiedewaren und andererseits Messer, Scheren, Fußnagelzangen, Haarschneider und Taschensägen gegenüber.Wie das Berufungsgericht mit Recht betont hat, ist für die Übernahme einer solchen im Firmenrecht gegebenenfalls erforderlichen Interessenabwägung in das Warenzeichenrecht kein Raum (vgl. BGH GRUR 1974, 84, 87 - Trumpf).
- BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und …
Das Berufungsgericht hat sein Verbot, wie es erforderlich ist, der konkreten Verletzungsform angepaßt (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf). - BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
Photokina
Ein solcher Gebrauch liegt vor, wenn das Zeichen so verwendet wird, daß der angesprochene Verkehr bei unbefangener Betrachtung annimmt, das Zeichen diene zur Unterscheidung der gekennzeichneten Waren von solchen anderer Herkunft (vgl. z.B. BGH GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf - st. Rsp.). - BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 171/03 Nur auf Waren, die nach der Verkehrsauffassung einem im engeren Sinne gleichen Warenbereich angehören, ist die Erstreckung des Schutzes einer für eine Einzelware benutzten Marke im Rahmen der Integrationstheorie in der Rechtsprechung anerkannt (vgl BGH GRUR 1974, 84 - Trumpf; GRUR 1978, 813 - TIGRESS; GRUR 1990, 39 - Taurus; BPatG GRUR 1980, 54 - MAST REDIPACK).
- BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76
Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für …
Auch in der Trumpf-Entscheidung vom 8. Juni 1973 (GRUR 1974, 84, 87) ist diese Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der einander gegenüberstehenden, an sich gleichartigen Waren und der Entstehung einer Verwechslungsgefahr betont worden. - BGH, 07.06.1978 - I ZR 125/76
Löschung eines im Warenverzeichnis enthaltenen Oberbegriffs - Anforderungen an …
- BPatG, 15.06.2005 - 29 W (pat) 10/03
- BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73
Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren …
- BPatG, 07.02.2007 - 29 W (pat) 81/04
- BGH, 10.02.1978 - I ZB 19/76
Anmeldung eines Zeichens zum Patentschutz - Beachtung des Schutzumfangs eines …
- BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit …
- BPatG, 15.12.2004 - 29 W (pat) 213/02
- BPatG, 15.03.2006 - 29 W (pat) 253/03
- BPatG, 21.12.2005 - 29 W (pat) 74/04
- BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 315/04
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