Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1976, 558
- GRUR 1976, 434
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die bloße Nachahmung fremder Waren, die nicht unter Sonderrechtsschutz stehen, selbst bei maßstäbgetreuem Nachbau für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden; es bedarf vielmehr, um einen Verstoß gegen § i UWG an nehmen zu können, weiterer über die Tatsache des bloßen Nachbaus hinausgehender Umstände, die diesen als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 41, 55, 57 - Klemmbausteine; 44, 288, 296 - Apfel-Madonna).Auch wenn die Klägerin mit ihren "Logi schen Blöcken" zuerst den Markt erschlossen haben mag, so ist es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Mitbewerber die - aufgrund der Empfehlung der Kultusminister entstandene - Nachfrage aus nutzen (vgl. BGHZ 44, 288, 303 - Apfel-Madonna; 41, 55, 60 - Klemmbausteine), zumal ihnen - anders als etwa im Buntstreifensatin-Fall (vgl. BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II) - nach den Feststellungen des Berufungsgerichts insoweit keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62
Nachbau von Spielbausteinen
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die bloße Nachahmung fremder Waren, die nicht unter Sonderrechtsschutz stehen, selbst bei maßstäbgetreuem Nachbau für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden; es bedarf vielmehr, um einen Verstoß gegen § i UWG an nehmen zu können, weiterer über die Tatsache des bloßen Nachbaus hinausgehender Umstände, die diesen als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 41, 55, 57 - Klemmbausteine; 44, 288, 296 - Apfel-Madonna).Auch wenn die Klägerin mit ihren "Logi schen Blöcken" zuerst den Markt erschlossen haben mag, so ist es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Mitbewerber die - aufgrund der Empfehlung der Kultusminister entstandene - Nachfrage aus nutzen (vgl. BGHZ 44, 288, 303 - Apfel-Madonna; 41, 55, 60 - Klemmbausteine), zumal ihnen - anders als etwa im Buntstreifensatin-Fall (vgl. BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II) - nach den Feststellungen des Berufungsgerichts insoweit keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57
Gasparone
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74
Eine solche "Ausstrahlungswirkung" ist dem Urheberrecht fremd; urheberrechtlich geschützt ist allein das konkrete (einheitliche) Werk in seiner schutzfähigen Gestaltung, Selbst wenn Re«- chenfibeln und "Logische Blöcke" als einheitliches Werk angesehen werden könnten, so käme doch ein urheberrechtlicher Schutz gegen eine (Teil-)Entnahme allein der "Logischen Blöcke" nur in Frage, wenn diese Werkteile als solche den Schutzvoraussetzungen genügten, also eine eigene schöpferische Eigenart besäßen (vgl. BGH GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone I).
- BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
Saxophon
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74
Wenn das Berufungsgericht in tatrichterlicher Würdigung bei dieser Sachlage zur Verhütung oder Verminderung einer etwaigen Verwechslungsgefahr es als ausreichend erachtet hat, daß die Beklagte - abgesehen von der (für sich allein nicht ausreichenden) Verwendung anderen Materials und anderer Abmessungen - ihre Merkmalklötze unter der herausgestellten Bezeichnung "Euroblocs" und in Verpackungen vertreibt, die sich deutlich von denen der Klägerin unterscheiden, so kann das aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl. BGH GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon). - BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
Buntstreifensatin II
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74
Auch wenn die Klägerin mit ihren "Logi schen Blöcken" zuerst den Markt erschlossen haben mag, so ist es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Mitbewerber die - aufgrund der Empfehlung der Kultusminister entstandene - Nachfrage aus nutzen (vgl. BGHZ 44, 288, 303 - Apfel-Madonna; 41, 55, 60 - Klemmbausteine), zumal ihnen - anders als etwa im Buntstreifensatin-Fall (vgl. BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II) - nach den Feststellungen des Berufungsgerichts insoweit keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. - BGH, 19.03.1971 - I ZR 102/69
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74
Dann kann aber aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden, wenn das Berufungsgericht aufgrund seiner weiteren Feststellungen, daß es sich bei diesen Merkmalen um zum Wesen der Merkmalklötze gehörige all gemeine Eigenschaften handle, ihre Ausstattungsschutzfähigkeit - auch in Kombination - verneint hat (vgl. BGH GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen).
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94
"Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …
Es handelt sich nicht um ein mehr oder weniger unfertiges Ausgangsprodukt, bei dem Angebot und Vertrieb von Zubehörteilen als ein Eindringen in den von dem Ausgangsprodukt erst geschaffenen Ergänzungsbedarf angesehen werden könnte (vgl. dazu BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine I;… Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze). - BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97
Modulgerüst
Dies hat der Senat schon mehrfach im Zusammenhang mit der Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für fremde Erzeugnisse ausgesprochen (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten;… Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 - Telekonverter;… Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 530 - Rollen-Clips;… Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien). - LG Köln, 01.09.2023 - 14 O 49/22
Zum urheberrechtlichen Schutz des Designs eines Fahrrads
das Anbringen von Herkunftskennzeichnungen in Betracht (vgl. BGH GRUR 1976, 434 (436) - Merkmalklötze;… BGH WRP 2015, 717 Rn. 36 - Keksstangen).
- OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
Rn. 213 Als geeignete Maßnahme zur Vermeidung der Herkunftstäuschung kommt grundsätzlich zwar auch eine unterschiedliche Gestaltung von Verkaufsverpackungen (ggf mit weggelassenen oder hinzugefügten Herkunftskennzeichnungen) in Betracht (vgl. BGH GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze). - LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
Ausschließliche Vermarktungsrechte einer Spielvorrichtung sowie die Einräumung …
Rn. 65 Soweit die Beklagte zur Begründung der fehlenden urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Spielvorrichtungen der Klägerin die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Merkmalklötzen heranzieht (BGH GRUR 1976, 434), vermag die Kammer dem nicht beizutreten.Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht mehr zu entnehmen, als dass die Lehrmethode als solche - ähnlich der Spielidee bzw. des Spielkonzepts - nicht urheberrechtlich geschützt ist (vgl. BGH GRUR 1976, 434;… dazu Schricker, UrhG, § 2 Rn. 208).
Anders als bei den Merkmalklötzen, bei denen die Formen durch die Geometrie vorgegeben und nicht frei wählbar oder variierbar waren (vgl. BGH GRUR 1976, 434), ist die von der Klägerin geschaffene Darstellungsweise, durch geometrische Muster auf der Rückseite von Aufgabenplättchen bzw. Symbolen auf der Rückseite von Kippschaltern die Richtigkeit von Antworten auf der Lehre dienende Fragen optisch zu veranschaulichen und dadurch einen Lerneffekt zu erzielen, weder technisch oder gar funktional vorgegeben noch ist sie in ihrer schöpferischen Leistung mit derjenigen der Merkmalklötze vergleichbar.
- BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75
Kettenkerze
Ein wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung von nicht unter Sonderschutz stehenden Erzeugnissen kommt, wie der erkennende Senat wiederholt ausgeführt hat (zuletzt BGH GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze), nur ausnahmsweise in Frage.Die Lieferung von Ersatz oder Zubehör zu einem fremden Erzeugnis ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, (vgl. BGH GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze); besondere Umstände, die allenfalls den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigen könnten, hat die Klägerin nicht dargetan.
- LG Dortmund, 17.01.2014 - 3 O 204/13
Verkauf von Handtaschen mit gleicher Falttechnik ist erlaubt
Der erforderliche Abstand wird durch die Wahl verschiedener Materialien, Produktbezeichnungen und das feste Anbringen von Herkunftskennzeichnungen gewahrt (in Bezug auf Vermeidbarkeit einer Täuschung BGH, Urt. v. 20.02.1976 - I ZR 64/74 Rn. 23;… BGH, Urt. v. 08.12.1999 - I ZR 101/97 Rn. 21 ff.). - OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 U 113/13
Transdermale Pflaster - Einstweiliger Rechtsschutz im Markenrecht: Markenmäßige …
In der Rechtsprechung werden auch Herstellerkennzeichnungen auf Verpackungen als geeignete Maßnahmen zu Vermeidung einer Herkunftstäuschung angesehen (…BGH GRUR 2013, 1052, Rn. 37 - Einkaufswagen III; BGH GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze;… BGH GRUR 2002, 820, 823 Rn. 53 f. - Bremszangen; BGH GRUR 1999, 751, 753 - Güllepumpen). - BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88
Rollen-Clips - Nachahmen
Andererseits kann jedoch - was das Berufungsgericht ebenfalls nicht verkannt hat - der vorliegende Sachverhalt auch nicht ohne weiteres den Fällen zugeordnet werden, in denen die Rechtsprechung bislang - wie bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren für den Ersatz oder den Instandsetzungsbedarf oder als schlichtes Zubehör einer fremden Ware - von der grundsätzlichen Zulässigkeit des Nachbaus ausgegangen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen m.w.N.; Urt. v. 20.02.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze;… Urt. v. 11.02.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten;… Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f = WRP 1984, 156 - Telekonverter). - OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
Festsetzung des Streitwertes für ein unkompliziertes Scheidungsverfahren
Rn. 7 Im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Handhabung greift der Senat wegen der Unterhaltslast für Kinder auf die Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des Einkommens der Eheleute zurück (ähnlich Oberlandesgericht Köln, MDR 1976, 558).". - BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
- OLG Köln, 04.01.1999 - 6 U 90/98
Rahmenschalungen; Einschieben in eine fremde Serie
- BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81
Vertrieb eigener Zusatzgeräte zu einer fremden Hauptware - Vorliegen eines …
- OLG Köln, 13.11.1981 - 6 U 156/81
Vertrieb einer Baby-Liege als unlautere Wettbewerbshandlung; Nachahmen fremder …
- BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73
Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5 …
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