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| BGH, 08.02.1952 - I ZR 69/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DB 1952, 332
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 14.10.1927 - III 491/26
Nicht rechtsfähige Vereine; Mantel- und Lohntarif
Auszug aus BGH, 08.02.1952 - I ZR 69/51
Daß auch örtliche Verwaltungsstellen eines Arbeitnehmer-Hauptverbandes, die als solche notwendig abhängig und den Weisungen des Hauptverbandes unterworfen sind, zugleich selbständige nicht rechtsfähige Vereine sein können, hat das Reichsgericht bereits ausgesprochen (RGZ 118, 196).
- LAG Baden-Württemberg, 23.12.1987 - 3 Sa 144/87
Unterlassung von Maßnahmen des Arbeitskampfes; Unbegründetheit einer Berufung …
Danach muß es sich handeln um eine auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, die körperschaftlich organisiert ist (vgl. auch BGH vom 8.2.1952 -I ZR 69/51 - = AP 52 Nr. 121 mit Anmerkung von Bührig). - BGH, 21.03.1972 - VI ZR 157/70 Diese Ausführungen des Berufungsgerichte stimmen mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 73, 92, 96; HRR 1926 Nr. 1869; JW 1927, 2363, 2364; RGZ 118, 196, 198 f; RGZ 119, 193, 195 f) und des Reichsarbeitsgerichts (RAG 1, 349, 352 f; RAG 6, 257, 260 f) überein, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urteil vom 8. Februar 1952 - I ZR 69/51 - Arbeitsrechtliche Praxis 1952 Nr. 121).
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