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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4585
BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58 (https://dejure.org/1959,4585)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1959 - I ZR 7/58 (https://dejure.org/1959,4585)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1959 - I ZR 7/58 (https://dejure.org/1959,4585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Es war daher für deutsche Warenzeichen offen geblieben, ob es insoweit auf die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Eintragung des jüngeren Warenzeichens, durch die das Zeichenrecht gemäß §§ 8, 15 WZG erst zur Entstehung gelangt, oder auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der für den Zeitvorrang maßgeblichen Anmeldung des jüngeren Warenzeichens ankommt (vgl. BGH in GRUR 1960, 124, 126 - Füllhalterelip, für den Sonderfall der IR-Marke, vgl. BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II).
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Der Senat hat es im Falle einer Kollision zwischen zwei deutschen Warenzeichen dahingestellt sein lassen, ob für die Prüfung der Verwechslungsgefahr die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Anmeldung oder der Eintragung des jüngeren Zeichens ausschlaggebend seien (I ZR 7/58 vom 3. März 1959 - Füllhalterclip), Ferner ist es in einem anderen Urteil dahingestellt geblieben, ob im Falle einer Kollision zwischen einem deutschen Warenzeichen und einer jüngeren IR-Marke der Zeitpunkt der internationalen Registrierung oder der Tag der Ingebrauchnahme in Inlande maßgeblich für die Entscheidung der Frage sei, ob die IR-Marke in Deutschland benutzt werden dürfe oder ob sie hier älteren, durch Verkehrsgeltung verstärkten Rechten weichen müsse (BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin).
  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien …

    Es trifft zwar zu, daß Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben von Natur aus nur sehr geringe Kennzeichnungskraft aufweisen, so daß sie wenig oder gar nicht geeignet sind, eine rechtlich ins Gewicht fallende Gefahr der Herkunftsverwechslung herbeizuführen (vgl. BGH vom 3. März 1959 - I ZR 7/58 - Pfeilzeichen).
  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 81/73

    Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen, die an Sachbezeichnungen anklingen - …

    Auch in sonstigen Fällen, in denen die Frage der schwachen Kennzeichnungskraft von Bezeichnungen erörtert wird, die sich an Sachangaben anlehnen (vgl. z.B. BGHZ 21, 66, 73 - Hausbücherei; GRUR 1960, 124 - Füllhalterclip; GRUR 1967, 485, 486 - badedas; GRUR 1973, 265 - Charme & Chic), findet sich nicht der Satz, daß solche Wortbildungen, nur weil sie aus Bestandteilen von Worten bestehen, die auf den Tätigkeitsbereich hinweisen, schlechthin als kennzeichnungsschwach anzusehen seien.
  • BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    So besäßen auch einfachste Bildgestaltungen eine, wenn auch geringe Kennzeichnungskraft, wie zum Beispiel ein schlichter Pfeil, ein Stern, Hammer oder Kreis (…vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14, Rdnr. 372; BGH GRUR 1960, 124, 125 - Füllhalterclip), Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben als solche (BGH GRUR 1965, 601, 603 - roter Punkt) oder eine rote Kreisfläche mit Inschrift (BGH GRUR 1968, 581, 582 - Blunazit).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11

    Verwechslungsgefahr der Nutzung eines Zeichens wegen Identität oder Ähnlichkeit …

    Derartigen Bildgestaltungen kann ebenso wie geometrischen Grundformen nur geringe Kennzeichnungskraft zugesprochen werden (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 594 mit Hinweis auf BGH GRUR 1960, 124, 125 (Pfeil); GRUR 1965, 601, 603 (roter Punkt); GRUR 1968, 581 (rote Kreisfläche mit Inschrift)).
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