Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1973 - I ZR 7/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückbehaltungsrecht an Kommissionsware - Umfang der Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die Unmöglichkeit der Herausgabe von Sachen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
Auszug aus BGH, 10.10.1973 - I ZR 7/73
Hieraus folgt zunächst gemäß § 138 Abs. 3 ZPO, daß der von der Klägerin behauptete Besitz der Beklagten an den in der Anlage II aufgeführten Gegenständen (§ 985 BGB) durch dieses Vorbringen nicht wirksam bestritten worden ist (vgl. BGHZ 12, 49 f; BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst). - BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 10.10.1973 - I ZR 7/73
Im übrigen widerspricht es dem treuhänderischen Charakter des Kommissionsverhältnisses, wenn die Beklagte die Zurückbehaltung von Kommissionsware auf Ansprüche stützen will, die mit der Geschäftsbesorgung selbst nichts zu tun haben (vgl. BGHZ 14, 342, 346;… Soergel/Siebert, 10. Aufl., § 273 Rdn. 2). - BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53
Zurückweisung nachgeholten Bestreitens
Auszug aus BGH, 10.10.1973 - I ZR 7/73
Hieraus folgt zunächst gemäß § 138 Abs. 3 ZPO, daß der von der Klägerin behauptete Besitz der Beklagten an den in der Anlage II aufgeführten Gegenständen (§ 985 BGB) durch dieses Vorbringen nicht wirksam bestritten worden ist (vgl. BGHZ 12, 49 f; BGH GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst). - BGH, 04.11.1971 - VII ZR 175/69
Abgrenzung zwischen einem einheitlichen Vertrag und mehreren Einzelverträgen - …
Auszug aus BGH, 10.10.1973 - I ZR 7/73
Diese Bestimmung setzt voraus, daß die Frage der Unmöglichkeit ungeklärt bleibt, die Unmöglichkeit also nicht bereits feststeht (vgl. BGH NJW 1972, 152).
- BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols
Ein Verstoß gegen § 4 AFG wird nur dann zu verneinen sein, wenn ein Unternehmensberater umfassend in allen Fragen der Geschäftsleitung beratend tätig ist und als geringen Teil dieser Tätigkeit gelegentlich auch bei der Einstellung von Führungskräften mit Rat zur Seite steht, wobei für die Mitwirkung bei der Personalsuche kein besonderes Entgelt vereinbart wird (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 1974 - I ZR 7/73 - WM 1974, 1185 unter 2.).
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