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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,113
BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71 (https://dejure.org/1973,113)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1973 - I ZR 74/71 (https://dejure.org/1973,113)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1973 - I ZR 74/71 (https://dejure.org/1973,113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 206
  • NJW 1973, 622
  • MDR 1973, 383
  • GRUR 1973, 375
  • BB 1973, 536
  • DB 1973, 565
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
    Das hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Warenzeichenverletzung bereits anerkannt (GRUR 1966, 375 - Meßmer-Tee II) und kürzlich bekräftigt (…a.a.O. - Wandsteckdose II).

    Dazu kann es jedoch dann nicht kommen, wenn bei der Prüfung der Angemessenheit der Lizenz entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Grundsatz beachtet wird, daß bei der Berechnung darauf abzustellen ist, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (vgl. RGZ 171, 227, 239; BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1966, 375 - Meßmer-Tee II).

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
    Für die Verkehrsüblichkeit kommt es dabei aber nicht auf die Verhältnisse in gerade der Branche an, in der die Beteiligten tätig sind, sondern darauf, ob bei einem Ausschließlichkeitsrecht dieser Art ganz allgemein die Erteilung von Lizenzen im Verkehr üblich ist, wobei das Kriterium der Üblichkeit vorwiegend eine negative Aufgabe in dem Sinne hat, solche Rechte auszuschließen, in denen mangels Vermögenswert eine Nutzung auf dem Lizenzwege allgemein nicht in Betracht zu kommen pflegt oder in denen - wie im Herrenreiter-Fall (GRUR 1958, 408) - der Gedanke an eine Lizenzerteilung aus besonderen Gründen ausscheidet.
  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

    Auszug aus BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
    Dazu kann es jedoch dann nicht kommen, wenn bei der Prüfung der Angemessenheit der Lizenz entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Grundsatz beachtet wird, daß bei der Berechnung darauf abzustellen ist, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (vgl. RGZ 171, 227, 239; BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1966, 375 - Meßmer-Tee II).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

    Auszug aus BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt, sind Art und Umfang der Auskunftspflicht im Einzelfall nach den durch Treu und Glauben gebotenen Maßstäben abzugrenzen (z.B. BGH GRUR 1958, 346/348 - Stickmuster), insbesondere auch danach, ob Art und Umfang der geforderten Auskunft in einem sinnvollen Verhältnis zu dem Wert stehen, den sie für die Schätzung des geltendgemachten Schadens haben.
  • BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63
    Auszug aus BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
    Mit der Einbeziehung des Firmenrechts in den Kreis derjenigen Ausschließlichkeitsrechte, bei deren Verletzung der Beklagte seinen Schaden auch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie oder auf der Grundlage des Verletzergewinns berechnen darf, sind auf diese Fälle grundsätzlich auch die Regeln über die Gewährung von Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsansprüchen anzuwenden, die für die genannten anderen Ausschließlichkeitsrechte gelten, insbesondere ist dem Verletzten also das Recht auf Erteilung einer Auskunft über den in der fraglichen Zeit erzielten Umsatz zu erteilen (vgl. GRUR 1965, 313/314 - Umsatzauskunft), denn diese Angabe ist erforderlich, um ausgehend von einem bestimmten Lizenzsatz die entgangene Lizenzgebühr zu bestimmen.
  • RG, 29.06.1943 - I 79/42

    1. Wann ist eine gemäß § 41 Abs. 1 PatG. erlassene einstweilige Verfügung als von …

    Auszug aus BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
    Dazu kann es jedoch dann nicht kommen, wenn bei der Prüfung der Angemessenheit der Lizenz entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Grundsatz beachtet wird, daß bei der Berechnung darauf abzustellen ist, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (vgl. RGZ 171, 227, 239; BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1966, 375 - Meßmer-Tee II).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Bei Unternehmenskennzeichen ist - wie das Berufungsgericht zutreffend festgestellt hat - die Erteilung von Lizenzen verkehrsüblich (vgl. BGHZ 60, 206, 211 - Miss Petite).

    Von einem bezifferten Marktverwirrungsschaden, der zusätzlich zur fiktiven Lizenzgebühr beansprucht werden kann (vgl. BGHZ 44, 372, 382 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 1973, 375, 378 - Miss Petite, insoweit nicht in BGHZ 60, 211 abgedruckt), ist das Berufungsgericht nicht ausgegangen.

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Denn ein solches Verständnis stünde nicht nur im Widerspruch zu der im übrigen einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 r. Sp. - Diarähmchen II;… BGH a.a.O. - Meßmer Tee II; BGHZ 60, 211 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] - Miss Petite;… BGH a.a.O. - Nebelscheinwerfer;… weitere Nachweise bei Großkomm/Teplitzky a.a.O., Fn. 748 und 749); es wäre auch unvereinbar mit der in der Rechtsprechung zur Begründung der Wahlmöglichkeit des Gläubigers regelmäßig herangezogenen Erwägung, wonach es dem Gläubiger möglich sein müsse, auf Änderungen der Sach- und Beweislage zu reagieren, die sich auch (und oft überhaupt erst) im Laufe eines Verfahrens, dort besonders aus dem Prozeßvorbringen des Schuldners, ergeben (vgl. schon RG GRUR 1938, 836, 839 - Rußbläser;… ferner BGH a.a.O. - Dia-Rähmchen II;… BGH a.a.O. - Meßmer-Tee II und BGH a.a.O. - Nebelscheinwerfer;… ferner Großkomm/Teplitzky a.a.O. Rdn. 500).

    Das Berufungsgericht hat die demgemäß hier in Betracht kommende Schadensberechnung nach entgangener Lizenz zu Recht auch nicht schon deshalb als ausgeschlossen angesehen, weil die Klägerin - was wegen der naheliegenden Gefahr einer Rufschädigung des Erzeugnisses durch Gestattung einer billigen Nachahmung gegen Entgelt ohne weiteres zugrunde gelegt werden kann - keinesfalls eine Lizenz erteilt hätte; denn ihrer normativen Zielsetzung nach setzt die - fiktive - Lizenz nicht voraus, daß es bei korrektem Verhalten des Verletztes tatsächlich zum Abschluß eines Lizenzvertrages gekommen wäre (BGHZ 44, 372, 379 f. - Meßmer-Tee II; BGHZ 60, 206, 211 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] - Miss Petite;… vgl. auch wieder BGH, Urt. v. 22.03.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend gesehen, daß das Verhältnis des für eine Erstattung in Betracht kommenden Gewinnanteils zum übrigen Gewinn nur im Wege der Schätzung ermittelt werden kann (BGH, Urt. v. 16.02.1973 - I ZR 74/71, GRUR 1973, 3375, 378 = WRP 1973, 213 - Miss Petite, insoweit nicht in BGHZ 60, 206 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] abgedruckt;… BGH a.a.O. - Nebelscheinwerfer;… BGH, Urt. v. 14.01.1977 - I ZR 170/75, GRUR 1977, 491, 494 = WRP 1977, 264 - Allstar).

    Die objektiven Schadensberechnungsarten sind in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 57, 116, 119 [BGH 08.10.1971 - I ZR 12/70] - Wandsteckdose II; BGHZ 60, 206, 209 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] - Miss Petite) im Hinblick auf besondere Schutzbedürfnisse des Verletzten, insbesondere im Hinblick auf die Schwierigkeiten einer konkreten Schadensberechnung, entwickelt worden; sie sollen die Rechtsverfolgung des Geschädigten - auch aus Gründen der Billigkeit - erleichtern.

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …

    Für die Beurteilung der Verkehrsüblichkeit einer Lizenzierung kommt es bei der insoweit gebotenen abstrakten Betrachtung nicht auf die Üblichkeit der Zeichenlizenzierung in der konkret in Rede stehenden Branche an, sondern darauf, ob bei einem Ausschließlichkeitsrecht dieser Art - vorliegend einer Marke - ganz allgemein die Erteilung von Lizenzen im Verkehr üblich ist (BGH, Urteil vom 16. Februar 1973 - I ZR 74/71, BGHZ 60, 206, 211 [juris Rn. 14] - Miss Petite;… BGH, GRUR 2006, 143, 145 [juris Rn. 23] - Catwalk;… GRUR 2010, 239 Rn. 49 - BTK).

    Die fehlende Beachtung von lizenzvertraglichen Vorgaben zur Nutzung eines Ausschließlichkeitsrechts kann bei der Bemessung einer zu zahlenden fiktiven Lizenzgebühr - etwa mit Blick auf einen dadurch eintretenden Marktverwirrungsschaden - Berücksichtigung finden (…vgl. BGHZ 119, 20, 27 [juris Rn. 31] - Tchibo/Rolex II;… BGH, GRUR 2010, 239 Rn. 29 - BTK; BGH…, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 20/21, juris Rn. 30 - Layher) oder dazu führen, dass der Verletzer einen daraus resultierenden konkreten Schaden des Rechtsinhabers auszugleichen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Januar 1966 - Ib ZR 5/64, BGHZ 44, 372, 382 [juris Rn. 26] - Meßmer-Tee; BGH, GRUR 1973, 375, 378 - Miss Petite [insoweit nicht in BGHZ 60, 206 abgedruckt];… GRUR 2010, 239 Rn. 29 - BTK).

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