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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1152
BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66 (https://dejure.org/1968,1152)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1968 - I ZR 75/66 (https://dejure.org/1968,1152)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1968 - I ZR 75/66 (https://dejure.org/1968,1152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 134
  • MDR 1969, 119
  • GRUR 1969, 299
  • DB 1968, 2167
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
    Betrachtung von Werbeangeboten nicht offen bar« Es ist daher auch die weitere Folgerung des Berufungsgerichts aus Hechtsgründen nicht zu beanstanden, der Verkehr sehe in den Blechdosen eine nicht besonders berechnete Nebenware, die Zugabe im Sinne des § 1 Abs« 1 Satz 1 ZugabeVO sei« Zutreffend legt das Berufungsgericht dar, eine Nachkalkulation, wie sie die Beklagte wünsche, sei jedenfalls im Falle eines Einheitspreises unzulässig, weil dann die ZugabeVO nicht mehr praktikabel sei und ihr "Zweck nicht mehr erreicht werden könne« Schließlich kommt der bei Vorliegen eines Gesamtpreises entwickelte Grundsatz der maßgeblichen wertgerechten, nach objektiven Gesichtspunkten durchgeführten Kalkulation (BGH GRUR 1962, 415 - Glockenpackung; GRUR 1967, 55Q, 531 - Fahrschule) im Streitfall nicht zur Anwendung, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts,4 ia Beklagte den Preis nicht als Gesamtpreis bezeichnet hat und der Yerkehr nach der Art des Angebots diesem nicht entnimmt "daß der .Preis für das Brobierpake.t sich aus einem Preis, für den Kaffee und einem weiteren Preis für die Dosen zusammensetzto Entgegen der Auffassung der Revision bedurfte es zur Feststellung der Auffassung des Verkehrs nicht einer Meinungsumfrageo Denn da es sich im Streitfall um Feststellungen auf dem Gebiet des täglichen Bedarfs handelt, reicht regelmäßig das Wissen des Richters zur zutreffenden Beurteilung aus" Besondere Umstände, die im Einzclfall das Heranziehen von Sachverständigen erfordern, sind nicht ersichtlich.,.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines …

    Auszug aus BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
    Her ZugabeCharakter ist dagegen zu bejahen, wenn ein derartiger Wille der Vertragschließenden auch unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht festzustellen ist (BGH GRUR 1964, 509 > 510 - Wagenwaschplatz), Ob bei Anwendung dieser Grundsätze mit dem Berufungsgerieht gesagt werden kann (das sich insoweit auf Baumhach/ Hafermehl, Wettbewerbsrecht, 9 Aufl« Bdz« 84 zu § 1 ZugabeVO bezieht), Verpackungen hätten ihrer Funktion entsprechend, d«h« in jedem Fall, Zugabecharakter, oder ob eine nach der Auffassung des Verkehrs erforderliche MindestVerpackung regelmäßig vertragsmäßig geschuldet wird und daher nicht Zugabe ist, kann offen bleiben« Denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts geht die Verpackung des Kaffees in den hier beanstandeten Dosen jedenfalls über das Maß hinaus, was der Verkehr als selbstverständliche und von der Sache her notwendige Verpackung möglicherweise regelmäßig als vertraglich geschuldet und mit dem Preis als abgegolten ansioht".
  • BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73

    Verpackungsmittel als "Zugabe" - Zulässigkeit von im Warenverkehr verwendete …

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (GRUR 1969, 299 - Probierpaket) ausgesprochen, daß bei Kaffeedosen die spätere Weiterverwendbarkeit allein das Zugabeverbot noch nicht berührt.
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem …

    Dieser Gedanke findet sich schon in den Urteilen des erkennenden Senats vom 3. Mai 1967 - Ib ZR 57/65 (GRUR 1968, 53 - Probetube) und vom 9. Oktober 1968 - I ZR 75/66 (GRUR 1969, 299 - Probierpaket); dort erwägt der Senat im Hinblick auf die Frage des handelsüblichen Zubehörs (GRUR 1968, 56), daß mit einer Neuerung sehr oft zunächst nur ein einziges Unternehmen hervortritt, dem sich die Wettbewerber anschließen.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 86/74

    Verpackungsmittel für Kaffeepulver als unzulässige Zugabe - Einordnung eines …

    Entspricht eine Verpackung lediglich dem, was der Verkehr für diesen Zweck als üblich und sachlich geboten ansieht, so wird darin regelmäßig keine selbständige Ware gesehen, vielmehr die Ware und deren Verpackung als eine Einheit betrachtet werden (vgl. Baumbach/Hefermehl, 11. Aufl. § 1 ZugabeVO Anm. 79, offengelassen in BGH GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket).
  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des …

    Für die Annahme, es handele sich um eine handelsübliche Nebenleistung im Sinne der Ziffer d) besteht auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9. Oktober 1968 (GRUR 1969, 299 - Probierpaket) aufgestellten Grundsätze kein ausreichender Anhalt.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör - …

    Der Begriff der Handelsüblichkeit deckt nicht nur eine bereits bestehende Übung, sondern umfaßt auch Fortentwicklungen, sofern diese sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (st.Rechtspr. des BGH z.B. BGH GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket; BGH GRUR 1974, 509, 511 - Wagenwaschplatz).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74

    Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als …

    Der Begriff der Handelsüblichkeit deckt nicht nur eine bereits bestehende Übung, sondern umfaßt auch Fortentwicklungen, sofern diese sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (ständige Rechtsprechung des BGH z.B. BGH GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket; BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).
  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 45/74

    Leihweise Überlassung einer Kaffeemaschine durch Kaffeevertriebsuntenehmen bei …

    Das Landgericht hat ferner in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket; BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz) geprüft, ob die Überlassung der Kaffeemaschine in dem Sinne als handelsüblich angesehen werden könne, daß sie sich im Rahmen von Gepflogenheiten halte, wie sie vernünftiger wirtschaftlicher Auffassung der beteiligten Verkehrskreise entsprächen.
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 der genannten Anordnung vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; vgl. auch BGH GRUR 1968, 53 - Probetube; GRUR 1969, 299 - Probierpaket), denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
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