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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3005
BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76 (https://dejure.org/1977,3005)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1977 - I ZR 83/76 (https://dejure.org/1977,3005)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - I ZR 83/76 (https://dejure.org/1977,3005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2 Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) - Versiegelte Hinterlegung eines nicht verwerteten Geschmacksmusters als "vorbekannte und nicht neue Gestaltung" i.S.v. § 1 Abs. 2 GeschmMG - Entgegenstehen der Gestaltung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 118
  • GRUR 1978, 168
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76
    Das Berufungsgericht hat es versäumt, den Grad der Eigentümlichkeit der Klagegeschmacksmuster, und zwar vor allem des Geschmacksmusters 7053, dem die angegriffene Gestaltungsform näher steht, und damit deren Schutzumfang unter Gesamtwürdigung der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und des vorhandenen Formenschatzes herauszuarbeiten (vgl. GRUR 61, 640, 641 - Straßenleuchte).

    Vielmehr kann man nur aus dem Gesamtvergleich mit dem vorbestehenden Formenschutz entnehmen, ob die Quaderformen der Muster der Klägerin in ihren konkreten Proportionen und ihrer konkreten Ausgestaltung schutzfähig sind (vgl. BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; vgl. auch GRUR 1976, 261 - Gemäldewand).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76
    Nach dem maßgebenden objektiven Neuheitsbegriff ist ein Muster neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungsmerkmale im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt sind noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGHZ 50, 340 - GRUR 1969, 90 ff - Rüschenhaube).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten …

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76
    Vielmehr kann man nur aus dem Gesamtvergleich mit dem vorbestehenden Formenschutz entnehmen, ob die Quaderformen der Muster der Klägerin in ihren konkreten Proportionen und ihrer konkreten Ausgestaltung schutzfähig sind (vgl. BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; vgl. auch GRUR 1976, 261 - Gemäldewand).
  • RG, 12.06.1937 - I 250/36

    1. Welchen Anforderungen müssen gewerbliche Erzeugnisse genügen, um als …

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76
    Vorbekannt in diesem Sinne sind nur Gestaltungen, die so offenbart worden sind, daß dies zur Kenntnisnahme durch einen unbegrenzten Personenkreis führen kann (vgl. RGZ 155, 199, 207).
  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

    Der Hinweis der Revision auf die Senatsentscheidung vom 3. Juni 1977 (GRUR 1978, 168 f - Haushaltsschneidemaschine) geht fehl, da dort das Aussehen des vorbekannten Geschmacksmusters feststand.
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Das Berufungsgericht hat die Neuheit der Klagemuster rechtsfehlerfrei bejaht (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.9.1974 - I ZR 35/73, GRUR 1975, 383, 386 - Möbelprogramm.;… Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand; Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 83/76, GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine I;… vgl. weiter v. Gamm aaO. § 1 Rdn. 47 m.w.N.).

    Die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades ist - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen vorzunehmen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1959 - I ZR 27/58, GRUR 1960, 256, 258 - Cherie; Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 83/76, GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine I;… Urt. v. 19.12.1979 - I ZR 130/77, GRUR 1980, 235, 236 - Play-family;… Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 111/78, GRUR 1981.269, 270 - Haushaltsschneidemaschine II).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Dem vorbekannten Formenschatz können nur solche Gestaltungen zugerechnet werden, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. BGHZ 50, 340, 356 - Rüschenhaube; BGH, Urt. v. 3.6. 1977 - I ZR 83/76, GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine I, m. w. N.;… vgl. weiter v. Gamm aaO § 1 Rdn. 50, 61;… Eichmann/v. Falckenstein aaO § 1 Rdn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung …

    "Neu" ist ein Geschmacksmuster, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Beobachtung der auf dem jeweiligen Sektor vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten ( BGH GRUR 69, 9o ; GRUR 78, 168, 169 ; 77, 547, 549 ;… Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 22 zu § 1 ).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich …

    Denn der Schutzumfang eines Musters wird durch dessen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt, ist also grundsätzlich um so größer, je mehr sich das Muster in eigenschöpferischer Weise von dem vorbekannten Formenschatz abhebt, während eine geringe Eigenart zu einem engen Schutzumfang führt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03

    Abgrenzung von Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für einen …

    Wegen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters wird gemäß § 13 GeschmMG vermutet, dass der angemeldete Sockel neu ist (vgl. auch BGH GRUR 1978, 168; 1962, 144;… Eichmann/v. Falkenstein, GeschmMG, 2. Aufl., § 14 a Rdnr. 58 m. w. N.).
  • OLG München, 10.05.2001 - 29 U 2109/01

    Rechtswidrige Schutzrechtsverwarnung - Unterlassung der Berechtigungsanfrage - …

    Je größer die dem Geschmacksmuster zugrundeliegende Leistung ist, desto weiter ist sein Schutzumfang zu ziehen (BGH GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine 1) mit der Folge, daß Zurückhaltung bei der Annahme einer freien Benutzung geboten ist.
  • LG Düsseldorf, 21.01.2004 - 34 O 105/03
    (vgl. BGH GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsscheidemaschine I).
  • OLG Köln, 23.10.1992 - 6 U 65/92

    Regalsystem; Geschmacksmusterfähigkeit

    Nach dem maßgebenden objektiven Neuheitsbegriff (BGH GRUR 1969, 90, 92-Rüschenhaube; BGH GRUR 1978, 168, 169 -Haushaltsschneidemaschine) ist ein Muster neu, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungsmerkmale im Zeitpunkt der Anmeldung des Geschmacksmusters den inländischen Fachkreisen weder bekannt waren noch bei zumutbarer Betrachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten.
  • LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13

    Streit um Dosendesign: Lock & Lock und Tchibo wehren einstweilige Verfügung ab

    Dem entsprechend wird der Schutzumfang eines Musters wesentlich durch seinen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
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