Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erwerb von Waren durch Gewerbetreibenden mit dem Zweck sie als Werbegeschenke an die Kunden weiterzureichen - Werbegeschenke als echte Geschenke - Gewerbetreibende als Letztverbraucher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 25.02.1972 - 1 HO 173/71
- LG Konstanz, 25.02.1972 - 1 HO 202/71
- OLG Karlsruhe, 28.06.1973 - 9 U 79/72
- BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1906
- MDR 1975, 35
- GRUR 1975, 320
- DB 1974, 1856
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63
Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Daß die Kunden der Beklagten gelegentlich die erworbenen Artikel für ihren Eigenbedarf oder für die Weitergabe an ihre Mitarbeiter abzweigen, macht sie nicht zu letzten Verbrauchern (vgl. BGHZ 45, 1, 11 - ratio) BGH, NJW 1974, 46 (p - Großhandelshaus). - BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an …
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Daß die Kunden der Beklagten gelegentlich die erworbenen Artikel für ihren Eigenbedarf oder für die Weitergabe an ihre Mitarbeiter abzweigen, macht sie nicht zu letzten Verbrauchern (vgl. BGHZ 45, 1, 11 - ratio) BGH, NJW 1974, 46 (p - Großhandelshaus). - BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Aus der Amtlichen Begründung zum Rabattgesetz (RAnz. Nr. 284 vom 5. Dezember 1933), wonach davon abgesehen wurde, "die beim Warenverkehr zwischen den verschiedenen Wirtschaftsstufen üblichen Preisnachlässe in ihr Anwendungsgebiet einzubeziehen, weil sowohl die Bedingungen, unter denen sie zustande kommen, wie ihre wettbewerbsmäßigen Auswirkungen grundsätzlich anders sind als beim Preisnachlaß des Einzelhandels an den Verbraucher", ist lediglich zu entnehmen, daß das Rabattgesetz auf die letzte Wirtschaftsstufe beschränkt ist, und die Beziehungen zwischen Hersteller und Groß- bzw. Einzelhändler durch die Bestimmungen des Rabattgesetzes grundsätzlich nicht betroffen sind (BGH GRUR 1958, 487, 490 - Antibiotica).
- BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66
Irreführende Bezeichnung als Großhandel
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Dementsprechend hat der erkennende Senat u.a. in der "Wiederverkäufer"-Entscheidung (GRUR 1968, 595, 597) ausgesprochen, daß letzter Verbraucher im Sinne des Rabattgesetzes der Abnehmer ist, der die gekaufte Ware ohne den Willen erwirbt, sie weiter umzusetzen und dazu ein Gewerbetreibender, insbesondere ein Einzelhändler zu rechnen ist, der die Ware für den eigenen Bedarf erwirbt. - BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56
Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß es sowohl für die Frage, ob "im Einzelverkauf an den letzten Verbraucher veräußert" wird (§ 1 RabG) als auch für die Frage, ob eine "Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel" erfolgt (§ 1 AO), nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler ist, sondern allein darauf, ob der angesprochene Käufer als letzter Verbraucher zu gelten hat (BGHZ 27, 369, 371 - Elektrogeräte; BGH GRUR 72, 125 - Sonderveranstaltung III). - BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - …
Auszug aus BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73
Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß es sowohl für die Frage, ob "im Einzelverkauf an den letzten Verbraucher veräußert" wird (§ 1 RabG) als auch für die Frage, ob eine "Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel" erfolgt (§ 1 AO), nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler ist, sondern allein darauf, ob der angesprochene Käufer als letzter Verbraucher zu gelten hat (BGHZ 27, 369, 371 - Elektrogeräte; BGH GRUR 72, 125 - Sonderveranstaltung III).
- BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90
Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der …
Der Gewerbetreibende wird auch dann als letzter Verbraucher im Sinne des § 1 RabattG behandelt, wenn die Ware (Leistung) der gewerbsmäßigen Verwendung in seinem Unternehmen zugeführt werden soll, ohne umgesetzt zu werden (BGH, Urt. v. 3.7.1974 - I ZR 91/73, GRUR 1975, 320, 321 = WRP 1974, 623 - Werbegeschenke;… Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - WRP 1976, 538 - Miniaturgolf;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 11;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., Rabattgesetz § 1 Rdn. 11;… Hoth/Gloy, Zugabe und Rabatt, Rabattgesetz § 1 Rdn. 18).Hätte der Gesetzgeber diese Personen nicht ebenfalls als letzte Verbraucher ansehen wollen, hätte es der Ausnahmevorschrift des § 9 Nr. 1 RabattG nicht bedurft (BGH, Urt. v. 3.7.1974 - I ZR 91/73, GRUR 1975, 320, 321 = WRP 1974, 623 - Werbegeschenke).
- BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75
METRO
Hierunter fallen - im Rahmen des § 1 RabattG - alle Arten der gewerblichen Verwertung von Gegenständen, die nicht weiter umgesetzt werden, sondern innerhalb eines Gewerbebetriebes verwendet werden und dort verbleiben, wie z.B. Arbeitsgeräte (vgl. BGH GRUR 1975, 320, 321 - Werbegeschenke). - BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
Ausgabe von Kaufausweisen an branchenfremde Gewerbetreibende durch eine …
Der erkennende Senat hat für den Begriff "letzter Verbraucher" in § 1 Abs. 1 RabG wiederholt ausgesprochen, daß darunter nicht nur Privatpersonen zu verstehen sind, die keinerlei Gewerbe betreiben, sondern auch Gewerbetreibende, soweit sie Waren beziehen, ohne den Willen, diese weiter umzusetzen (BGHZ 50, 169, 171 - Wiederverkäufer; BGH GRUR 1969, 362, 363 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer; die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung I ZR 91/73 vom 3. Juli 1974 - Werbegeschenke).Die Einfügung dieser Ausnahmevorschrift in das Rabattgesetz, das ausschließlich den Warenverkehr zwischen Einzelhändler und letztem Verbraucher regelt, wäre überflüssig, wenn nicht der Gesetzgeber auch diese Personen als letzte Verbraucher angesehen hätte (ebenso Urteil vom 3. Juli 1974, I ZR 91/73 - Werbegeschenke).
- BGH, 07.05.1976 - I ZR 27/75
Gewährung von Sonderrabatten beim Verkauf von gesamten Miniaturgolfanlagen - …
Das gilt auch dann, wenn er die Ware der gewerbsmäßigen Verwendung in seinem Unternehmen zuführt (vgl. BGH GRUR 1975, 320, 321 - Werbegeschenke m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 19.07.1984 - 2 U 11/84 Im wettbewerbsrechtlichen Bereich sind Kontrollhandlungen grundsätzlich zulässig (So auch BGH, 1974-07-03, I ZR 91/73, GRUR 1975, 320; Vergleiche OLG Nürnberg, 1982-05-25, 3 U 928/82, BB 1982, 1505).
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