Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abrechnung von Transporten im Güterfernverkehr nach den für den Güternahverkehr maßgeblichen Tarifsätzen - Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss in Höhe des Nachforderungsanspruchs - Unterbliebene Weitergabe von unklarer straßenverkehrsamtlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1136
- MDR 1968, 560
- DB 1968, 977
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66
Zwar muß der häufig mit dem Güterkraftverkehr arbeitende Auftraggeber sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen (BGH NJW 1960, 1250); eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht würde gegebenenfalls zur Annahme einer fahrlässigen Mitwirkung an einem Tarifverstoß (§ 98 GüKG) und damit schon aus diesem Grunde zur Nachzahlungspflicht führen.Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Revision stützen sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1955, 1755; 1960, 1250), [BGH 26.04.1960 - VIII ZR 71/59] die sich mit dem Einwand der Arglist gegenüber dem Nachforderungsanspruch des Unternehmers befaßt.
- BGH, 26.04.1960 - VIII ZR 71/59
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66
Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Revision stützen sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1955, 1755; 1960, 1250), [BGH 26.04.1960 - VIII ZR 71/59] die sich mit dem Einwand der Arglist gegenüber dem Nachforderungsanspruch des Unternehmers befaßt. - BGH, 19.04.1955 - I ZR 76/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66
Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Revision stützen sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1955, 1755; 1960, 1250), [BGH 26.04.1960 - VIII ZR 71/59] die sich mit dem Einwand der Arglist gegenüber dem Nachforderungsanspruch des Unternehmers befaßt.
- BGH, 14.03.1991 - I ZR 128/89
Güterkraftverkehr auf den Transitstrecken durch die frühere DDR
Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung führt zur Annahme einer schuldhaften Mitwirkung am Tarifverstoß und schließt die Geltendmachung einer rechtshindernden Einwendung der vorerwähnten Art aus (…BGH, Urt. v. 19.4.1955 I ZR 76/53, NJW 1955, 1755; Urt. v. 29.3.1968 I ZR 79/66, NJW 1968, 1136, 1137;… Urt. v. 7.12.1973 I ZR 79/72, MDR 1974, 379). - BGH, 28.11.1969 - I ZR 6/68
Güternahverkehr - Tarifwidriges Entgelt - Nachforderungsanspruch - Verjährung
Ein Auftraggeber, der ständig Transporte im Güternahverkehr vergibt, muß sich in jedem Falle so behandeln lassen, als ob er die Tarife gekannt hätte (BGH NJW I960, 1230; NJW 1968, 1136, 1137; LM GüKG Nr. 34). - BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
Wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - Beeinträchtigung …
Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann. - BGH, 11.12.1968 - I ZR 96/67
Ausführung eines Transports des Aushubs von mehreren Fuhrunternehmen - Vorliegen …
Denn der in einem solchen Umfang mit den Güterkraftverkehr arbeitende Auftraggeber muß sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137) [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] .
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