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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,462
BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77 (https://dejure.org/1979,462)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1979 - I ZR 97/77 (https://dejure.org/1979,462)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1979 - I ZR 97/77 (https://dejure.org/1979,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Luftfracht - Verschulden - Dritte - Hilfspersonen - Kausalität - Leichtfertigkeit

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 162
  • NJW 1979, 2474
  • MDR 1979, 728
  • VersR 1979, 641
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 75/74

    Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die …

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  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer …

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  • BGH, 17.04.1958 - VII ZR 96/57

    Ausschlußfristen im Luftbeförderungsvertrag

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  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem …

    Rn. 33 Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedermann hätte einleuchten müssen (…Rolfs/Binz, in: Münchner Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2017, BGB § 276 Rn. 12; BGH, Urteil vom 16.02.1979 - I ZR 97/77, NJW 1979, 2474).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    dd) Auch der Einwand, die Auferlegung sekundärer Darlegunglasten verwässere das ausgewogene Haftungssystem des Warschauer Abkommens und verstieße insbesondere gegen die Intention der Vertragsstaaten, mit der Haager Fassung des Warschauer Abkommens den Ausschluß der Haftungsbeschränkungen gegenüber der Warschauer Fassung gewissermaßen als Gegenleistung für die Verdoppelung der Haftungssummen für Personenschäden einzuschränken (vgl. Riese, ZLR 1956, 1, 30;… Guldimann, Internationales Lufttransportrecht, Art. 25 Rdn. 11; BGHZ 74, 162, 168), greift letztlich nicht durch.

    Angesichts des anerkannten Rechtsgrundsatzes, daß das Warschauer Abkommen als internationales Abkommen aus sich selbst heraus unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte und insbesondere seines Zwecks auszulegen ist (…BGH, Urt. v. 19.3.1976 - I ZR 75/74, NJW 1976, 1583; BGHZ 74, 162, 168;… Koller, Transportrecht, 4. Aufl., WA Art. 25 Rdn. 5), verbietet es sich, die zu § 51 ADSp a.F. und Art. 29 CMR für den dort verwendeten Verschuldensmaßstab entwickelten Auslegungsgrundsätze unbesehen auf die Auslegung des Art. 25 WA zu übertragen.

    Insbesondere bei Sachschäden muß nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten das Bewußtsein einer Schadenswahrscheinlichkeit verbunden sein (BGHZ 74, 162, 168 f.; OLG München ZLW 2000, 118, 122; OLG Frankfurt TranspR 1993, 61, 63; Müller-Rostin, TranspR 1989, 126).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …

    Es bleibt der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten, ob das Handeln nach dem äußeren Ablauf des zu beurteilenden Geschehens vom Bewußtsein getragen wurde, daß der Eintritt eines Schadens mit Wahrscheinlichkeit drohe (vgl. BGHZ 74, 162, 168 f.; 145, 170, 186).

    Wer also eine Ein- oder Ausgangskontrolle unterläßt, obwohl er weiß oder hätte wissen müssen, daß es darauf entscheidend ankommt, hat das Bewußtsein, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden an dem anvertrauten Gut entstehen (vgl. BGHZ 74, 162, 172).

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